Anfrage Bücherbus Februar 2007

Anfrage vom 22. Februar 2007 zum Thema Bücherbus an Herrn Landrat Steppuhn

Der Presse war zu entnehmen, dass der Unterstützerkreis „Rettet den Bücherbus“ fristgemäß Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg eingereicht hat. Die Klage richtet sich gegen die durch den Märkischen Kreis und die Mehrheit des Kreistages festgestellte Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens „Rettet den Bücherbus“. Nach Auffassung des Unterstützerkreises ist das Bürgerbegehren entgegen den Ausführungen des Märkischen Kreises im Widerspruchsbescheid zulässig. Nun muss das Verwaltungsgericht in Arnsberg über die Zulässigkeit entscheiden.

Die SPD-Kreistagsfraktion Märkischer Kreis bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Frage:

Stellt die Kreisverwaltung sicher, dass bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Arnsberg keine Fakten geschaffen werden, d.h.
- der Bücherbus nicht verkauft oder verschenkt wird und
- seine Medien nicht verteilt bzw. veräußert werden?

siehe auch bei Pressemitteilungen

Was ist ein Kreistag?

Antwort

Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

Antwort

Wie arbeitet eine Fraktion?

Antwort

Hier waren schon ...

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