Beteiligungsausschuss Juni 2007

Antrag für die Sitzungen des Kreistages am 06.06.2007 zum Tagesordnungspunkt „Gemeindeprüfungsanstalt NRW, hier: Prüfungsbemerkungen zum Beteiligungsmanagement“

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag bildet einen Beteiligungsausschuss mit 16 Mitgliedern.

Begründung:

Die SPD-Fraktion hält die Einrichtung eines Beteiligungsausschusses für unerlässlich, da der Informationsfluss zwischen den Gesellschaften, an denen der Märkische Kreis beteiligt ist, und dem Kreistag dringend verbessert werden muss.

Der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW macht darüber hinaus hinlänglich die Notwendigkeit zur Einrichtung eines solchen Ausschusses deutlich. Dort heißt es, dass auf Grund des Umfangs der Kreisbeteiligungen die Erstellung von Beteiligungs-richtlinien für notwendig erachtet wird. Gegenstand der Beteiligungsrichtlinien sollte auch sein, unterjährige Daten des Beteiligungscontrollings den Kreisgremien vorzustellen.

Dabei gilt es auch, künftige Geschäftsjahre zu beleuchten, um, ausgehend von bestehenden Strukturen, zukünftige strategische Entscheidungen für die Gesellschaften des Kreises frühzeitig in den Kreisgremien diskutieren zu können.

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Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Was ist ein Kreistag?

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Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

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Wie arbeitet eine Fraktion?

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Hier waren schon ...

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