Grundsicherung / Mittelfristige Finanzplanung - April 2011

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzungen des Kreisausschusses am 31.03.20011 sowie des Kreistages am 07.04.2011 zum Tagesordnungspunkt Haushalt, Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
hier: Finanzielle Entlastung des Kreises durch die Erstattung von Grundsicherung durch den Bund ab dem Haushaltsjahr 2012.

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Finanzplanung und der Berechnung der Kreisumlage ab dem Haushaltsjahr 2012 folgende die jeweils zu erwartenden Entlastung aus dem o. g. Gesetz zu berücksichtigen.

Begründung:
Durch das o. g. Gesetz wird es ab dem Haushaltsjahr 2012 zu deutlich höheren
Erstattungen bei der Grundsicherung durch den Bund kommen. Diese zusätzlichen
Erstattungen sind dazu zu verwenden, die Haushalte der kreisangehörigen Städte
und Gemeinden zu entlasten. Daher ist bereits jetzt für die Finanzplanung der
Folgejahre die jährliche Entlastung kalkulieren.

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Der Antrag wurde mit Mehrheit beschlossen.

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