Haushaltsrede vom 7. April 2011

Haushaltsrede von Ulrich Duffe, stellv. Fraktionsvorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion in der Sitzung des Kreistages am 7. April 2011

Sehr geehrter Herr Landrat,
meine Damen und Herren,

lassen Sie mich gleich am Anfang folgende Feststellung treffen: Die SPD-Kreistagsfraktion wird auch in diesem Jahr 2011 für den vorgelegten Haushaltsplan stimmen. Das schließt die vorgelegten Änderungslisten, den Stellenplan und die Finanzplanung für die Jahre ab 2012 ausdrücklich ein. Für die Zustimmung zum Haushalt gibt es eine Reihe guter Gründe.

1. Der diesjährige Haushaltsplan zeigte schon im Entwurf, dass der Kreis trotz der extrem schwierigen eigenen Haushaltslage aus Solidarität mit seinen Städten und Gemeinden diese in Gänze nicht noch mehr als im Vorjahr zur Kasse bitten wollte. Der absolute Betrag der allgemeinen Kreisumlage war deshalb schon im Entwurf von 227 Millionen im Vorjahr auf 221 Millionen für 2011 gesenkt worden. Dafür greift der Kreis verstärkt in die Ausgleichsrücklage. Wir alle wissen: Dabei heben wir nicht etwa Geld vom Sparkonto ab, das für schlechte Zeiten dort angespart war, sondern wir finanzieren so den Jahresfehlbedarf durch das Aufnehmen neuer Kredite – mit all den Risiken, die das beinhaltet. Wir nehmen dieses Risiko bewusst auf uns, weil fast alle Kommunen im Kreis entweder in der Haushaltssicherung oder schon im Nothaushalt sind. Eine stärkere finanzielle Belastung hätte viele Städte noch mehr an den Rand des finanziellen Kollapses gebracht.

2. In die gleiche Richtung zielt die gegenüber dem vorgelegten Entwurf nachträgliche Absenkung der Kreisumlage um 0,75% von 48,6% auf 47,85%, so wie das im gemeinsamen Antrag von CDU- und SPD-Fraktion gefordert wird. Dies ist möglich, weil durch politischen Beschluss beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe dessen Umlageerhöhung gegenüber dem Entwurf niedriger ausfiel, als man am Jahresanfang noch erwarten musste. Das hier eingesparte Geld gibt der Kreis in voller Höhe an die Städte und Gemeinden weiter. Und das ist gut so.

3. Gut und richtig ist auch, dass dem dramatischen Anstieg des Hebesatzes bei der differenzierten Kreisumlage die Spitze gebrochen wird - durch die Weiterleitung der zusätzlichen Einnahmen von Landesmitteln im Zusammenhang mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Münster zur Anwendung des Konnexitätsprinzips im Bereich des Kinderförderungsgesetzes.

Damit wird in zwei wesentlichen Aspekten auch den Einwendungen einiger Bürgermeister Rechnung getragen.

4. Dieses solidarische Verhalten des Kreises soll auch in Zukunft Bestand haben: Zum Glück hat der Bund zum ersten Mal ein Einsehen in die Notlage der kommunalen Haushalte erkennen lassen und erstattet schrittweise ab 2012 mit mehr als den bisherigen 15% die Kosten der Grundsicherung. Wir wollen, dass diese Erstattung den Städten und Gemeinden zu Gute kommt. Und wir wollen, dass die Kämmerer in den Städten und Gemeinden sich auf diese Erstattung verlassen können: Das heißt, sie müssen schon jetzt im Rahmen des Haushalts 2011 bei der Finanzplanung eingerechnet werden.

Damit ziehe ich ein erstes Fazit:

Der Kreishaushalt in diesem Jahr steht bei Weitem nicht so in der Kritik wie in den Jahren davor. Bürgermeister und Räte haben offensichtlich verstanden, wie sehr der Kreis in der gegenwärtigen Finanzlage den Kommunen entgegen kommt.

Weiter:
Warum stimmt die SPD-Fraktion dem Haushalt für das Jahr 2011 zu?

Wir wissen alle: Der Haushaltsplan 2011 ist wie in den Vorjahren geprägt - oder soll ich besser sagen: gezeichnet - durch den Schwerpunkt „Soziale Leistungen“. Rechnet man die an den LWL zu leistende Landschaftsumlage, die ja im Wesentlichen ebenfalls aus der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen besteht, zu den „Sozialen Leistungen“, dann sind allein die Aufwendungen im Sozialbereich zwei Drittel der Kreisausgaben. Wir wissen auch alle, dass die meisten dieser Ausgaben durch Kreispolitik kaum zu steuern sind, weil auf Grund bundesgesetzlicher oder landesgesetzlicher Vorgaben die betroffenen Menschen einen Rechtsanspruch auf die zu gewährenden Hilfen haben.

Genau hier liegt das Dilemma der kommunalen Haushalte. Genau hier findet sich die Wurzel des strukturellen Defizits, die Städte und Gemeinden, Landkreise und die Landschaftsverbände in die Verschuldung treibt. Darauf will ich später noch genauer eingehen.

Trotzdem und gerade vor dem Hintergrund der Haushaltssicherung ist es auch in diesem Jahr gelungen, eine Vielzahl von unterstützenden Aufwendungen im Sozial- aber auch im Gesundheitsbereich und Zuwendungen an Beratungsstellen und Institutionen, die im Kreis hervorragende Arbeit leisten, ohne Kürzungen zu erhalten. Ich nenne hier stellvertretend nur einige Beispiele:
- die Beratungsstellen für psychisch Kranke von Caritas und Diakonie,
- die Vereine für Blinde und Gehörlose,
- die Beratungsstellen für allein stehende Wohnungslose,
- Beratungsstellen für Menschen in der Schuldenfalle,
- für Frauen in Notlagen,
- für die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung.

Deren Arbeit ist unverzichtbar und ebenso unverzichtbar ist für die SPD-Fraktion die dafür notwendige finanzielle Unterstützung aus Haushaltsmitteln des Märkischen Kreises.

Unverzichtbar ist auch die Arbeit von Selbsthilfegruppen, in denen Menschen auf ehrenamtlicher Basis wichtige soziale Arbeit leisten. Ich möchte das an einem Beispiel aus dem Gesundheitswesen erläutern. Da findet man in einem der Produktsachkonten einen eher unscheinbaren Ausgabenansatz in Höhe von 15.350 € - unter dem Stichwort „Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen“.
Wenn man weiter nachforscht, kann man erfahren, das hier ca. 80 Gruppen (Sie haben richtig gehört: „Achtzig!“) gefördert werden. Rechnen Sie ruhig nach: Das bedeutet einen durchschnittlichen Förderbetrag von ca. 200 € pro Jahr pro Gruppe. Das ist ein absolutes Mindestmaß von Anerkennung durch den Kreis. Es wäre katastrophal, wenn durch Finanznot und Sparzwang im Kreishaushalt die Motivation der „Ehrenamtlichen“ leiden oder gar verloren würde.

Für uns Sozialdemokraten im Kreistag ist es richtig und wichtig, dass trotz Sparhaushalt gerade solche Positionen im Haushalt erhalten geblieben sind und auch weiter erhalten bleiben. Auch das Haushaltssicherungskonzept erfüllt diese Forderung - und das ist gut so.

Ein weiterer Aspekt:

Eine ganz wesentliche Position im Haushaltssicherungskonzept sind die vorgesehenen Einsparmaßnahmen bei der Märkischen Verkehrsgesellschaft, die ab 2012 auf eine Summe von 600.000 € abzielen. Bei den immer wieder zweistelligen Millionen-Fehlbeträgen der MVG und vor dem Hintergrund und in Anerkennung der dort schon in den Vorjahren erbrachten Einsparleistungen bei der Anzahl der Busse und beim Personal, ist es sicher gut, dass Geschäftsführung und Aufsichtsrat noch in diesem Jahr einen externen Gutachter einschalten wollen, der neue Ansätze zur Defizitminderung finden kann. Vor dem Hintergrund der teilweise hitzig geführten Diskussionen in diesem Jahr ist es für die SPD wichtig, dass die MVG rechtzeitig neue Maßnahmen mit den dadurch betroffenen Städten und Gemeinden abstimmt. Im Hinblick auf kommende Diskussionen über die Höhe der Kreisumlage sind in der Fläche mit den Bürgermeistern und Räten einige wichtige Fragen zu klären: „Wie viel ÖPNV wollen wir? Wie können wir diesen ÖPNV bezahlen? Und: Wer bezahlt?“ Das ist sicherlich ein Mega-Thema zukünftiger Kreispolitik.

Zu einer weiteren Gesellschaft: der Märkischen Gesundheitsholding!

Wir alle wissen, dass viele Kliniken in kommunaler Trägerschaft nach der Einführung der DRG-Pauschalen bei der Kostenerstattung derzeit einen schweren Stand haben und jährlich deutliche Millionendefizite erwirtschaften, die kommunale Haushalte nicht mehr kompensieren können.

Zu dieser Krise trägt in erheblichem Maße bei, dass sich das Land in den letzten Jahren mehr und mehr aus der Finanzierung von Krankenhaus-Investitionen zurückgezogen hat – im Übrigen gesetzeswidrig. Das hat bei vielen kommunalen Kliniken landauf - landab zu einem bedrohlichen Investitionsstau geführt.

Das gilt für die Märkischen Kliniken so nicht.

Die Kliniken sind im Hinblick auf baulichen Zustand und ihre Ausstattung mit teuren Großgeräten „on top“. In den ersten Monaten dieses Jahres wurden dort ca. 7 - 8% mehr Patienten behandelt als im gleichen Vorjahrszeitraum – und das mit ca. 3% weniger Personal. Das zeigt deutlich, dass die Märkischen Kliniken in ihrem Einzugsgebiet gut angenommen werden.

Und: Daraus wird sich wirtschaftlich sicherlich aktuell ein ökonomisch vernünftiges Ergebnis entwickeln lassen. Dieses Ergebnis resultiert daraus, dass die Geschäftsführung zusammen mit einer engagierten Belegschaft, zusammen mit den Ärzten und dem Pflegepersonal, in den vergangenen Jahren Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt hat, die in der kommunalen Klinikenlandschaft Beispiel gebend sind. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben den Dank des Gesellschafters, hier des Kreistags, mehr als verdient.

Die Märkischen Kliniken stellen für den Kreis und die im Kreis lebenden Menschen einen erheblichen Wert dar.

Daraus folgt für uns in der SPD:

Die kommunale Trägerschaft durch den Kreis ist ein hohes Gut, das es unbedingt zu erhalten gilt – ohne Wenn und Aber. Trotzdem: Wenn mittel- bis langfristig Gewinne erwirtschaftet werden sollen, dann gilt es auch weiterhin in den Kliniken mit Engagement an einer ökonomisch erfolgreichen Zukunft zu arbeiten.

Damit aber auch weiterhin in die Zukunft investiert werden kann, dürfen wir das Land nicht aus der Verantwortung entlassen, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach zu kommen. Wir müssen von einer Landesregierung gleich welcher Couleur einfordern, dass gesetzliche Verpflichtungen bei der Krankenhausfinanzierung auch eingehalten werden.

Herr Landrat, meine Damen und Herren,

an einem Thema, an einer Entscheidung kommen wir heute aus tragischem, aktuellem Anlass nicht vorbei. Das ist unsere spezifische Antwort auf den Umgang mit der Kernenergie: Wir müssen heute entscheiden über die Bedingungen der Ausschreibungen für die Stromlieferverträge für den Märkischen Kreis.

Gut ist, dass die Fraktion „Die Grünen“ das Thema auf die Tagesordnung gebracht hat. Ich sage ausdrücklich, auch der SPD-Fraktion ist der Ausstieg aus der hoch riskanten Kernenergie ein wichtiges Anliegen. Der Märkische Kreis kann dabei seinen Teil beitragen.

Deshalb soll die Kreisverwaltung ein Händlermodell ausschreiben, das auf 100 % Ökostrom setzt und das die Lieferung von Atomstrom ausschließt. Der Ankauf von RECS-Zertifikaten soll dabei ausgeschlossen sein. Das lässt sich noch bei dieser Ausschreibungsrunde umsetzen, an der die Verwaltung derzeit arbeitet.

Nutzen wir die nächsten Monate, um weitere Handlungsoptionen zu besprechen und dies auch mit den Städten abzustimmen. Ob dann künftig der Märkische Kreis auf Ökostromlieferungen mit Neuanlagenquote setzt oder selbst mehr als bisher die Erzeugung regenerativer Energie einkalkuliert – etwa durch mehr eigene Blockheizkraftwerke oder mehr Photovoltaik, das soll die Abteilung Gebäudemanagement für die Diskussion im Fachausschuss in den nächsten Monaten aufbereiten. Vor dem Hintergrund einer avisierten Energiewende in Deutschland gilt es auch, sich in den sich verändernden Rahmenbedingungen neu zu orientieren und Lösungen zu finden, die neben dem Ausstieg aus der Atomenergie auch der Haushaltslage gerecht werden.

Natürlich könnte ich noch viele Aspekte benennen und aufarbeiten, die diesen Haushaltsplan bestimmen oder durch ihn für 2011 geregelt werden:

- die zum Glück sich positiv entwickelnde Konjunktur und die daraus resultierende Verbesserung der Einnahmegrundlagen

- und die sich daraus ergebende Entlastung bei den Ausgaben im Bereich des SGB II

- oder die begrüßenswerte Initiative zur Gründung einer Regionalmarketing-Agentur.

Meine Damen und Herren,

lassen Sie mich noch einige grundsätzliche Gedanken zur Haushaltsplanung auch für die Zukunft entwickeln.

Ich zitiere den Landrat aus dessen Rede bei der Einbringung des Haushalts am 10. Februar dieses Jahres:

„Gestern standen wir vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter.“

Und Prof. Junkernheinrich, Gutachter der Landesregierung zum Thema „Rückgewinnung kommunaler Finanzautonomie“, hat zum Thema „Kommunen in der Schuldenfalle“ die Frage aufgeworfen: „Ist es noch fünf vor zwölf, oder haben wir schon zwanzig nach zwei?“

Das klingt sarkastisch und macht Ratlosigkeit und Fatalismus deutlich.

Das klingt realistisch, wenn man nicht nur die Zahlen 2011, sondern auch die mittelfristige Finanzplanung auf allen Ebenen der kommunalen Familie betrachtet.

Sie alle wissen, wie sehr die Kosten für den Sozialbereich unsere Haushaltslage im Kreis bestimmt. Das Defizit steigt jedes Jahr und führt so zu immer mehr Verschuldung – allein ca. 18 Millionen Neuverschuldung beim Kreis über Kassenkredite.

Zum Sozialbereich gehört auch die Landschaftsumlage in Höhe von 76 Millionen € nur für den Märkischen Kreis. Und so, wie im Kreishaushalt die Kreisumlage in der Summe fast identisch ist mit den Sozialausgaben, so entspricht beim LWL die Summe für die Landschaftsumlage der Summe für die Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen. Das sind im Rahmen des LWL-Haushalts immerhin etwa 2 Milliarden von ca. 2,4 Milliarden.

Und wie beim Kreis gibt es auch beim LWL ein strukturelles Defizit, das wie ein Damokles-Schwert auch über dem Märkischen Kreis hängt: Jahr um Jahr steigen die Ausgaben in der Behindertenhilfe in Westfalen-Lippe um 50 – 60 Millionen € - auch in den nächsten Jahren. Allein in diesem Jahr musste der Kämmerer beim LWL zum Haushaltsausgleich ca. 133 Millionen der Ausgleichsrücklage entnehmen, das heißt durch Kassenkredite finanzieren. Das geht beim LWL nur noch einmal in 2012. Danach wird der Haushaltsausgleich nur noch über die Umlageerhöhung möglich sein – in für unseren Kreishaushalt bedrohlichen Größenordnungen.

Auch hier verhallt der Ruf nach Hilfe aus Berlin bislang ungehört: Die Behindertenhilfe ist allein mit kommunalem Geld nicht mehr zu finanzieren. Es wird nötig sein, immer wieder beim Bund die Forderung nach einem Bundesteilhabegeld oder nach einer Beteiligung der Pflegeversicherung zu erheben.
Zurück in den Märkischen Kreis:

Sie wissen:

Wir beklagen alle gemeinsam, dass Bund und Land uns ständig per Gesetz immer mehr Aufgaben mit immer mehr Kosten aufs Auge drücken, ohne das Konnexitätsprinzip zu beachten.

Wir beklagen alle gemeinsam, dass der Bund sich nicht angemessen an den Kosten der Unterkunft für die Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften beteiligt.

Wir beklagen – gemeinsam - ständig höhere Zuschüsse des Kreises bei Pflegebedürftigkeit, weil Rente und Pflegeversicherung bei immer mehr Menschen bei Weitem nicht mehr ausreichen, um die Heimunterbringung zu finanzieren.

Wir erschrecken - alle gemeinsam -, wenn wir die Kostenexplosion im Jugendhilfebereich und bei der differenzierten Kreisumlage zur Kenntnis nehmen müssen. Wir erschrecken noch mehr, wenn wir feststellen, dass die Ursache dafür ein gewaltiger Anstieg bei den ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung ist.

Aber was passiert in Düsseldorf, wenn Hannelore Kraft einen Landeshaushalt vorlegt, der darauf ausgerichtet ist, die Kommunen finanziell zu entlasten? Wie verhält sich eine Landtagsopposition, wenn eine rot-grüne Landesregierung gerade einen Haushalt vorlegt, der gezielt in die Förderung von Kindern, Bildung und Vorbeugung investiert und der darauf angelegt ist, soziale Reparaturkosten zu vermeiden? Richtig: die Opposition zieht vor das Landesverfassungsgericht!

So lange es uns Kommunalpolitikern nicht gelingt, solche Widersprüche im Interesse der Sache aufzulösen, werden wir der Verschuldung der kommunalen Haushalte nicht beikommen können. Und: wir werden unsere politische Handlungsfähigkeit verspielen.

Wenn es denn schon zwanzig nach zwei ist, sind Lösungen dringend gefragt.

Als einen Lösungsansatz höre ich immer das Wort von der notwendigen Absenkung der Standards.

Absenkungen der Standards in der Jugendhilfe? Das wäre wenig zukunftsorientiert.

Absenkung der Standards bei der Betreuung alter Menschen in den Pflegeheimen? Das wäre ein glatter Widerspruch zu unser aller Programm, das „In Würde alt werden“ heißt.

Absenkung der Standards bei der Betreuung von Menschen mit Behinderung? Ich denke, dass der Grad der Humanität einer Gesellschaft sich daran messen lässt, wie sie mit ihren Mitmenschen mit Behinderungen umgeht!

Was also tun?

Ich denke, dass wir dringend über die Verteilungsproblematik von finanziellen Ressourcen in unserem Land nachdenken müssen.

Und: Dabei denke ich nicht nur an die Verteilung von Finanzmitteln zwischen Bund und Land auf der einen und der kommunalen Ebene auf der anderen Seite.

Wenn wir uns unsere sozialen Standards auch zukünftig erhalten wollen, wird man auch die Frage beantworten müssen, wie es mit dem privaten Wohlstand einerseits und der Finanzausstattung der staatlichen Ebene andererseits bestellt sein soll. Wenn wir weiterhin auf das soziale Niveau in diesem Land stolz sein wollen, dann wird man auch eine finanzielle Ausstattung bereitstellen müssen, die das soziale System bezahlbar macht. Für Steuergeschenke ist da kein Platz mehr. Und das muss man in der Politik deutlich und ehrlich sagen.

Meine Damen und Herren, ich gehe noch einen Schritt weiter – in Bezug auf die Verteilungsfrage in unserer Gesellschaft:
Ich zitiere dazu einige Sätze aus dem Sozialbericht des Landes 2010:
- Die Armutsrisikoquote ist im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen.
- Die Zahl der Empfänger/-innen von Mindestsicherungsleistungen ist, im Jahr 2009 wieder angestiegen.
- Die Ungleichheit der Vermögensverteilung hat von 2003 bis 2008 weiter zugenommen.
- Die Anzahl der privaten Haushalte, die kein Vermögen besitzen, hat seit 1998 erheblich zugenommen. Auf der anderen Seite ist im selben Zeitraum der Anteil, den die in hohem Maß vermögenden Haushalte an der Summe des Gesamtvermögens aller Privathaushalte besitzen, gestiegen. Diese Feststellungen zeigen, dass es eine immer stärkere Vermögens-konzentration am oberen Ende der Vermögensverteilungsskala gibt.
Daraus folgt für mich: Man kann manche Teile der Bevölkerung nicht noch stärker belasten, weil diese Menschen schon bis zum Anschlag belastet sind.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss und zitiere noch einmal:

„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Dieser Satz stammt nicht aus dem Kommunistischen Manifest.

Das ist der § 14, Absatz 2 des Grundgesetzes.

Ich danke Ihnen fürs Zuhören.

Herr Landrat,

bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung bedanke ich mich für die viele Arbeit am Haushaltsplan, der ja lange auf unsicheren Zahlen des Landes aufbauen musste. Bei Herrn Heer bedanke ich mich, dass er auch beim Auswärtsspiel in der SPD-Fraktion bereitwillig auf kritische Fragen geantwortet hat, aber auch dafür, dass er zur Entwicklung der Sozialausgaben schon vor zwei Jahren die jetzigen Probleme prognostiziert hat.

Heute wichtig:

25.04.2024, 15:00 Uhr - 16:00 Uhr
nicht öffentlich
Fraktionsvorstand
Lüdenscheid, Kreishaus

25.04.2024, 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
nicht öffentlich
Fraktionssitzung
Lüdenscheid, Kreishaus

Was ist ein Kreistag?

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Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

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