Interdisziplinäre Frühförderstelle - Okt. / Nov. 2008

Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 14.10.2008:

Die SPD-KTF bittet um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Einrichtung einer interdisziplinären Frühförderungsstelle für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder im Märkischen Kreis“ und beantragt folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt mit den notwendigen Vorarbeiten zur Einrichtung einer interdisziplinären Frühförderstelle im Märkischen Kreis zu beginnen und entsprechende Haushaltsmittel ab 2009 einzustellen.

Begründung:
im Sozialgesetzbuch (§ 30 SGB V) wird die Erbringung so genannter „Komplexleistungen“ zur Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder angesprochen. Damit sind neben medizinischen auch nichtärztliche, z.B. sozialpädiatrische, heilpädagogische und psychosoziale Leistungen sowie die Beratung der Erziehungsberechtigten gemeint, die etwa in interdisziplinären Frühförderstellen erbracht werden können.
Dazu wurde dann vom Bundesgesetzgeber mit Wirkung vom 01.07.2003 eine „Frühförderungsverordnung“ (FrühV) in Kraft gesetzt, die ab 01.04.2005 durch eine Rahmenempfehlung ergänzt worden ist, welche Städte- und Landkreistag Nordrhein-Westfalen mit den Krankenkassen abgeschlossen haben.

Das hat dann u.a. dazu geführt, dass ab Oktober 2006 in Dortmund und ab 01.01.2007 im Kreis Gütersloh Frühförderstellen ins Leben gerufen wurden. Entsprechende Bestrebungen im Märkischen Kreis sind nicht bekannt.

Diese Situation hat dann am 23.06.2008 dazu geführt, dass zahlreiche Kinderärzte sowie Kinder- und Jugendpsychiater aus dem Kreis einen offenen Brief sowohl an den Landrat des Märkischen Kreises als auch an die Krankenkassen im Bereich Westfalen-Lippe geschrieben haben, in dem die Schaffung einer wohnortnahen, interdisziplinären Frühförderung für den gesamten Märkischen Kreis angeregt wird.

Die SPD-Fraktion ihrerseits hält das Anliegen der Autor(inn)en des „offenen Briefes“ für mehr als berechtigt und deshalb die Einrichtung einer entsprechenden Frühförderstelle für überfällig.

Zur Vorbereitung dieses Tagesordnungspunktes bittet die SPD-Kreistagsfraktion die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten:

1. Hält der Landrat des Märkischen Kreises eine möglichst frühe und umfassende Förderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder ebenfalls für notwendig?
2. Falls dies zutrifft: Warum hat dann der Märkische Kreis noch nicht von sich aus die Initiative ergriffen, um solche Komplexleistungen durch Einrichtung einer Frühförderstelle auch bei uns sicher zu stellen?
3. Hat es informelle Kontakt in dieser Frage zur Stadt Dortmund (dort wurde ein Erprobungszeitraum bis 30.08.2008 vereinbart) bzw. zum Kreis Gütersloh gegeben, ggf. mit welchen Ergebnissen?
4. Hat es zumindest entsprechende Kontakte zu den Kinderkliniken des Kreises, zu heimischen Kinderärzten und/oder Kinder- und Jugendpsychiatern gegeben?

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Der Antrag wurde auf die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 18. November 2008, zu der Dr. Achenbach und Vertreter der Lebenshilfe Lüdenscheid als Referenten eingeladen wurden, vertagt.
In der Sitzung am 18. November 2008 stellte der Ausschuss einstimmig 300.000 Euro für eine Interdiziplinäre Frühförderstelle in den Haushalt ein.

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