Sozialpolitik solide finanzieren – ohne zusätzliche Belastung der Kommunen

Veröffentlicht am 05.12.2016 in Kreistagsfraktion

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Kreistages am 15. Dezember 2016

Hier: Sozialpolitik solide finanzieren – ohne zusätzliche Belastung der Kommunen

Die Kreistagsfraktionen von SPD und CDU bitten für die Sitzung des Kreistages am 15.12.2016 um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Sozialpolitik solide finanzieren – ohne zusätzliche Belastung der Kommunen“ und beantragen folgenden Beschluss zu fassen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landrat des Märkischen Kreises wird aufgefordert, die nachstehende Resolution an die entsprechenden Stellen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, des Landes NRW und der Bundesrepublik Deutschland sowie die jeweiligen Abgeordneten aus dem Märkischen Kreis weiterzuleiten.

 

 

Resolution

Sozialpolitik solide finanzieren – ohne zusätzliche Belastung der Kommunen

 

 

Die finanzielle Situation des Märkischen Kreises und seiner kreisangehörigen Kommunen ist seit Jahren äußerst schwierig.

 

Obwohl der Kreis zugunsten seiner Städte und Gemeinden die Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht hat, war ein Großteil der Städte und Gemeinden gezwungen Haushaltssicherungskonzepte aufzustellen.

 

Neben einschneidenden Einsparungen war es erforderlich, die Einnahmesituation zu verbessern, um die stetig steigenden Sozialkosten – die durch Bundes- und Landesgesetze verursacht wurden – zu finanzieren. Dies war nur mit erheblichen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger möglich. So ist die Grundsteuerbelastung in vielen Kommunen auf ein kaum vertretbares Maß angestiegen.

 

Die Sozialausgaben im Haushalt des Märkischen Kreises weisen in den letzten Jahren kontinuierliche Steigerungsraten auf. Im Jahr 2017 werden die Kosten der Unterkunft für Arbeitslosengeld II-Empfänger erstmals die 75 Mio. € Marke überschreiten und liegen damit fast 2 Mio. € über dem Vorjahresansatz. Die Hilfe zum Lebensunterhalt steigt im kommenden Jahr um ca. 1 Mio. € auf 5,8 Mio. €. Für ambulante und stationäre Hilfen bei Pflegebedürftigkeit veranschlagt der Kreishaushalt ca. 38,1 Mio. € und damit 1,8 Mio. € mehr als im Vorjahr. Ein weiterer Anstieg ist aufgrund der demografischen Entwicklung vorprogrammiert.

 

Die vom Kreis nicht zu beeinflussenden steigenden Sozialausgaben führen zu einer Erhöhung der Kreisumlage.

 

Daneben ist eine Erhöhung der Landschaftsumlage um ca. 7,8 Mio. € auf etwa 108 Mio. € für die Städte und Gemeinden nicht mehr zu verkraften. Insbesondere die Stärkungspaktkommunen stehen hier vor einem nicht mehr zu lösenden Problem.

 

In fast allen Städten und Gemeinden des Märkischen Kreises sind den Bürgerinnen und Bürgern Steuer- oder Abgabenerhöhungen nicht mehr zumutbar!

 

 

Die Ursachen für die Erhöhung der LWL-Umlage sind

 

1. die hohe Steigerung bei den Fallzahlen der Eingliederungshilfe etc.

2. Bundes- und Landesgesetzliche Regelungen ohne solide Finanzierungskonzepte

3. Strukturelle Probleme beim LWL

 

Zu 1.

Die hohe Steigerung der Fallzahlen der Eingliederungshilfe liegen in

• der steigenden Anzahl der Kinder mit wesentlicher Behinderung,

• der steigenden Anzahl der Menschen mit Behinderung im Alter, die damit zum Teil ihre sie versorgenden Eltern überleben,

• der steigenden Anzahl der Quereinsteiger, also der Menschen, die im Laufe ihres Lebens wesentlich behindert werden.

 

Die Fallzahlen der Eingliederungshilfe werden aber auch durch das neue Bundesteilhabegesetz weiter steigen. Dieses schafft, verständlicherweise, für die betroffenen Menschen bessere Möglichkeiten des Leistungszugangs.

 

Zu 2.

Für dieses derzeit vom Bund aber auch vom Land diskutierte Bundesteilhabegesetz ist jedoch keine solide Finanzierung erkennbar. Hier muss gelten, dass der Bund die Kosten vollständig übernimmt. Dasselbe gilt für die Pflegestärkungsgesetze.

 

Bund und Land haben bereits in der Vergangenheit immer wieder gesetzliche Regelungen ohne solide Finanzierung beschlossen. So hat beispielsweise die vom Bund verabschiedete Regelung zur Grundsicherung den Märkischen Kreis und damit die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Laufe von ca. 10 Jahren rund 100 Mio. € gekostet. Erst seit 2014 übernimmt der Bund die Kosten der Grundsicherung vollständig.

 

Zu 3.

Die beiden Landschaftsverbände in NRW scheinen unterschiedlich an ihre Aufgabenbereiche heranzugehen.

In den Bereichen, in denen der LWL bereits besser aufgestellt ist als der LVR, sind Investitionen zu überprüfen.

Beim LWL sind die Hilfeplanverfahren für Menschen mit Behinderung zu überarbeiten und die Fallsteuerung zu verbessern. Hier sollte, ähnlich wie bei der Pflege, im Interesse der betroffenen Menschen noch stärker das Prinzip ambulant vor stationär gelten.

Zudem sollten niedrigschwellige Hilfsangebote bessere Berücksichtigung finden. Dies kann nur in enger Abstimmung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten als örtlichen Sozialhilfeträgern geschehen.

 

 

Der Kreistag des Märkischen Kreises fordert daher:

  1. Das Konnexitätsprinzip muss auch für den Bund gelten.
  2. Bund und Land müssen bei Gesetzgebungsvorhaben darauf achten, dass diese solide gegenfinanziert sind und nicht zu einer Mehrbelastung der Kommunen führen.
  3. Der Bund muss sich dynamisch an den steigenden Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen. Mittelfristig sind diese ganz vom Bund zu übernehmen. Eingliederungshilfe ist eine staatliche Aufgabe. Daher sind die Kommunen in NRW und die Landschaftsverbände von der Finanzierung der Kosten zu entlasten.
  4. Das Land darf künftig weiterzugebende Bundesmittel nicht in das Gemeindefinanzierungsgesetz einspeisen, sondern muss sie an die Landschaftsverbände weitergeben.
  5. Der LWL wird aufgefordert, bis 2018 die bisher geplanten Steigerungsraten seiner Umlage deutlich zu reduzieren, möglichst auf null, indem er unverzüglich
  6. eine Aufgaben- und Organisationsuntersuchung mit dem Ziel einer effizienteren Aufgabenwahrnehmung durchführt,

  7. eine umfassende Aufgabenkritik mit dem Ziel der Identifizierung von Einsparpotentialen durchführt.

  1. Das Land muss die Struktur mit zwei Landschaftsverbänden in NRW unter dem Primat der Wirtschaftlichkeit gestalten. 

 

Was ist ein Kreistag?

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Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

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Wie arbeitet eine Fraktion?

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