Anfrage: Belastungen durch die Einführung des Betreuungsgeldes

Veröffentlicht am 05.07.2013 in Kreistagsfraktion

Sehr geehrter Herr Gemke,

die schwarz-gelbe Koalition im Bundestag hat Ende 2012 die Einführung des hochumstrittenen Betreuungsgeldes beschlossen. Das Geld soll ab August 2013 an Eltern gezahlt werden, die ihre Kinder nicht in eine staatlich geförderte Kindertageseinrichtung geben und keine staatlich bezahlte Tagesmutter in Anspruch nehmen. Die Kritiker der sog. Herdprämie befürchten zudem, dass vor allem Frauen von der Erwerbstätigkeit abgehalten werden. Viele fordern deshalb, das Geld lieber in den Ausbau von Kindertagesstätten zu investieren.

Die Kosten für den Bund werden auf 3,9 Milliarden Euro bis 2017 geschätzt.

Aus einer gemeinsamen Stellungnahme der drei kommunalen Spitzenverbände geht hervor, dass die Einführung des Betreuungsgeldes auch zu einer zusätzlichen Belastung bei den Kommunen führt, da das Verwaltungsverfahren analog zum Elterngeld geregelt werden soll und die Zuständigkeiten bei den Kreisen und kreisfreien Städten liegen sollen. So rechnen diese alleine für NRW mit kommunalen Mehrausgaben von jährlich rund 4,7 Mio. Euro. Der Kreis Coesfeld beziffert z.B. den konkreten Personalmehrbedarf auf 0,95 Stellen, ähnlich der Kreis Warendorf, der ebenfalls eine Vollzeitstelle kalkuliert.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Mit welchen Antragszahlen für das Betreuungsgeld rechnet die Verwaltung?

2. Wie hoch ist der Personalbedarf für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung?

3. Welche zusätzlichen Maßnahmen sind für die Auszahlung des Betreuungsgeldes erforderlich? (Schulungen des Personals, Bereitstellung von Räumen, etc.)

4. Mit welchen zusätzlichen Kosten für die Verwaltung rechnet der Märkische Kreis durch die Einführung des Betreuungsgeldes?

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Machelett
Fraktionsvorsitzende

----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Antwort der Verwaltung

1. Mit welchen Antragszahlen für das Betreuungsgeld rechnet die Verwaltung?

Basierend auf der durchschnittlichen Geburtenzahl im Märkischen Kreis der Jahre 2010 und 2011 und der Versorgungsquote bei Krippenplätzen rechnet die Verwaltung des Märkischen Kreises mit rund 2.500 Anträgen pro Jahr.

2. Wie hoch ist der Personalbedarf für die Bearbeitung der Anträge und die Auszah-lung?

Die Verwaltung wird für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung eine Vollzeitstelle einrichten, wie es in anderen Verwaltungen auch der Fall sein wird.

3. Welche zusätzlichen Maßnahmen sind für die Auszahlung des Betreuungsgeldes erforderlich? (Schulungen des Personals, Bereitstellung von Räumen, etc.)

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt eine Software (basierend auf SAP) zur Bearbei-tung des Betreuungsgeldes zur Verfügung. Am 22.07.2013 wird eine eintägige Schulung im SAP- Verfahren durch die Bezirksregierung Münster durchgeführt. An dieser Schulung nehmen zwei Sachbearbeiterinnen (davon eine Fachadministratorin) teil.
Die vorhandenen Räumlichkeiten reichen aus, um einen zusätzlichen IT-Arbeitsplatz einzurichten.

4. Mit welchen zusätzlichen Kosten für die Verwaltung rechnet der Märkische Kreis durch die Einführung des Betreuungsgeldes?

Durch die Einführung des Betreuungsgeldes fallen Personal- und Sachkosten für eine zusätzlich eingerichtete Stelle an. Basierend auf dem KGST - Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes“, Stand 2012/2013, geht die Verwaltung dabei von Kosten in Höhe von 66.700 € aus.

Die Landesregierung NRW hat (erst) am 9.7.2013 eine Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Bundeselterngeld- und El-ternzeitgesetz und nach dem Bundeskindergeldgesetz erlassen. Darin wird den Kreisen offiziell die Aufgabe als Auftragsangelegenheit kraft Bundesrechts übertragen. Zur Kostenregelung enthält § 1 Abs. 4 der Verordnung folgende Regelung:
„Hinsichtlich der Aufwendungen, die für die Durchführung des Betreuungsgeldes entstehen, erstellt die Landesregierung unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und entsprechend dem Verfahren des Konnexitätsausführungsgesetzes eine Kostenfolgeabschätzung auf der Basis der im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden festgelegten Erhebungskriterien und der daraus resultierenden Erkenntnisse, die zum 1. August 2014 vorliegen. Über das Ergebnis der Kostenfolgeabschätzung ist dem Landtag zu berichten. Sollte sich auf dieser Grundlage eine wesentliche Belastung der Kreise und kreisfreien Städte ergeben, wird der Belastungsausgleich für die entstehenden notwendigen, durchschnittlichen Aufwendungen durch Rechtsverordnung der Landesregierung geregelt."

Es ist danach weiterhin unklar, ob und ggf. in welcher Höhe dem Märkischen Kreis der Verwaltungsaufwand erstattet wird. Während die Landesregierung bisher die Auffassung vertritt, dass die jährlichen Kosten die „Wesentlichkeitsschwelle“ nach dem Konnexitätsausführungsgesetz nicht überschreiten werden, sehen die kommunalen Spitzenverbände die Schwelle zur wesentlichen Belastung als absehbar überschritten an.

Die Kostenerstattung wird daher vom Ergebnis der nach Ablauf eines Jahres vorge-sehenen Überprüfung der tatsächlich eingetretenen Kostenfolgen abhängig sein.

Was ist ein Kreistag?

Antwort

Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

Antwort

Wie arbeitet eine Fraktion?

Antwort

Hier waren schon ...

Besucher:422073
Heute:51
Online:1