Antwort der Verwaltung auf die im gemeinsamen Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 8. September 2015:
"Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 erfolgte durch die Märkischen Kliniken:
zu 1:
Wie können die Märkischen Kliniken bei der ambulanten Versorgung - insbesondere in
den Städten mit Krankenhausstandort (Lüdenscheid, Iserlohn und Werdohl) –
unterstützend tätig werden?
Patientenversorgung teilt sich in Deutschland in den ambulanten und stationären Sektor. Die
ambulante Versorgung wird organisatorisch von der Kassenärztlichen Vereinigung
sichergestellt, die stationäre Versorgung, sowie ein Teil der ambulanten Notfallversorgung
von den Krankenhäusern. Nehmen Krankenhäuser außerhalb der Notfallversorgung an der
ambulanten Versorgung teil, bedarf es einer Zulassung durch die Kassenärztliche
Vereinigung. Diese kann jederzeit widerrufen werden, wenn für das dem Krankenhaus
zugestandene Versorgungssegment ein Kassenarzt mit entsprechender Qualifikation
Ansprüche anmeldet, die Versorgung übernehmen zu wollen. Bei Übernahme von ambulanter
Versorgung außerhalb der Notfallversorgung durch Krankenhäuser besteht also aktuell keine
wirtschaftliche Planungssicherheit.
Die Besetzung von Facharztstellen stellt sich für Krankenhäuser als ebenso problematisch dar,
wie die Nachfolgesuche von niedergelassen Ärzten. Aufgrund der personellen (Facharzt)-
Situation in Krankenhäusern ist ein zusätzliches Engagement im niedergelassenen Bereich
häufig nur mit Einschränkungen möglich. Krankenhäuser stehen ebenso wie die
Kassenärztliche Vereinigung vor der Herausforderung unbesetzter Facharztstellen in
bestimmten Disziplinen, wie beispielsweise der Neurologie oder Gynäkologie. Das Fehlen der
fachärztlichen Kapazitäten in diesen Bereichen führt dazu, dass eine ambulante Versorgung
durch Krankenhäuser nicht erfolgen kann, ohne dass die Behandlung von schwerkranken
stationären Patienten darunter leidet.
Um zukünftig das zentrale Problem, die Gewinnung von Fachärzten bzw. künftigen
Fachärzten für das Krankenhaus und die Arztpraxen zu lösen und damit unmittelbar die
Versorgungssituation positiv zu beeinflussen, ist aus Sicht der Märkischen Kliniken eine
gemeinsame Initiative mit dem Märkischen Kreis, den Städten, den niedergelassenen Ärzten
und der Kassenärztlichen Vereinigung notwendig. Diese Initiative wird nachhaltig von den
Märkischen Kliniken unterstützt.
zu 2:
In welchen Fachrichtungen könnte die Beteiligung der Märkischen Kliniken an einem
Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) sich wirtschaftlich darstellen?
Jegliches Engagement in einem MVZ steht unter dem Vorbehalt der oben beschriebenen
schwierigen Facharztbesetzung. Tendenziell lassen sich Fachrichtungen mit hohem
Technikaufwand, wie Radiologie oder eine Strahlentherapie, aufgrund des bereits
vorhandenen Geräteparks und der durch zusätzliche ambulante (MVZ)-Patienten erhöhten
Auslastung der Geräte, wirtschaftlich betreiben.
zu 3:
In welcher Form kann der Märkische Kreis seine Städte und Gemeinden bei der
Ärztegewinnung unterstützen? Kann die Verwaltung hier eine koordinierende oder
moderierende Funktion übernehmen? Welche Kosten würden dafür entstehen?
Seite: 3/3
Bereits seit einigen Jahren ist der Märkische Kreis auf vielen Ebenen bei der Thematik der
Ärztegewinnung aktiv. Zuletzt wurde über eine Abfrage bei den Städten und Gemeinden die
Veränderung einiger Planungsbezirke bei der Hausarztversorgung und der fachärztlichen
Versorgung über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe initiiert.
Für die Städte und Gemeinden könnte der Märkische Kreis bei Bedarf eine beratende Rolle
übernehmen. Eine weitergehende, aktive Unterstützung durch eine koordinierende oder
moderierende Funktion vor Ort ist mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar. Für diese
Aufgabe müssten entsprechende Stunden bzw. Stellenanteile - ggf. zeitlich befristet -
zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Möglicherweise ließe sich diese Aufgabe auch mit
der Pflegeplanung kombinieren. Eine genaue Ermittlung der zusätzlichen Personalkosten
wäre vom konkreten Bedarf bei den Städten und Gemeinden abhängig.
Zielführend könnten hier Initiativen in örtlicher Verantwortung sein, die sich z.B. in Form
runder Tische in den einzelnen Kommunen zusammenfinden. Dabei sollte nicht nur die
Ärztegewinnung im Blickpunkt stehen sondern die gesamte gesundheitliche und pflegerische
Versorgung. Daran könnten sich alle mit diesem Thema befassten Einrichtungen befassen.
An dieser Stelle sei auf das Forschungs- und Entwicklungsprojekt StrateG!N verwiesen. Im
Rahmen dieser Arbeiten wurden die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die
medizinische und pflegerische Versorgung für die Städte und Gemeinden in Südwestfalen
untersucht. In einer Befragung der 59 südwestfälischen Städte und Gemeinden - mit Bericht
von Juni 2015 - wird verstärkt ein kommunales Engagement bei der Bewältigung von
Engpässen und Lücken gefordert. Landkreise, Städte und Gemeinden spielen demnach eine
immer wichtigere Rolle bei der Erarbeitung und Umsetzung von Strategien für eine
nachhaltige Sicherstellung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Dabei sollen
zahlreiche weitere Akteure vor Ort einbezogen werde, insbesondere ehrenamtliche und
kirchliche Akteure sowie stationäre Pflegeeinrichtungen. Der Bericht ist als Anlage beigefügt.