Kooperationsvereinbarung

Veröffentlicht am 19.09.2014 in Kreistagsfraktion

Vereinbarung von CDU-Kreistagsfraktion MK und SPD-Kreistagsfraktion MK

über die Zusammenarbeit in der 9. Wahlperiode

 

Die Fraktionen der CDU und der SPD vereinbaren für die 9. Wahlperiode eine Kooperation. Die stabile Mehrheit im Kreistag trägt dazu bei, eine verlässliche und zukunftsorientierte Politik für die Bürgerinnen und Bürger der 15 kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemeinsam zu gestalten.

Höchste Priorität hat für beide Fraktionen in dieser Kooperation die Stabilität der Kreisumlage, soweit sie durch den Kreistag gestaltet wird und beeinflussbar ist. Die Erwartung an die Bundes- und Landesregierung, die kommunalen Haushalte von den Soziallasten zu befreien, bleibt ein gemeinsames Ziel.

 

Im Einzelnen wird vereinbart:

Die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit liegt uns besonders am Herzen. Kurzfristig ist zu prüfen, ob und wie eine Ehrenamtlerauszeichnung eingeführt werden kann.

Die Einrichtungen, Beratungsstellen, Selbsthilfe/- Ehrenamtsgruppen werden weiter vom Märkischen Kreis im bisherigen Umfang gefördert (zum Beispiel: Naturschutzzentrum Schwangerschaftskonfliktberatung, Suchtberatung, Drogen-beratung, Selbsthilfegruppen/-zentren).

Zur Entlastung des Haushaltes soll in die Pflegeberatung zusätzlich investiert werden, um den Vorrang der häuslichen Pflege vor der Heimunterbringung zu unterstützen. Das ist im Sinne der Betroffenen ein wichtiges Zukunftsprojekt und im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung dringend geboten. Es ist eine engere Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten/Gemeinden und den Akteuren im Pflegemarkt anzustreben.

Das Thema Inklusion nach der UN-Menschenrechtskonvention ist ein Schwerpunktthema. Da Inklusion nicht nur auf den Bereich Schule konzentriert werden darf, soll die Federführung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales angesiedelt werden. Die Zuständigkeiten der Fachausschüsse bleiben davon unberührt. Es ist zu ermitteln, welche Angebote und Anstrengungen es in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bereits gibt. Anschließend ist ein Inklusionsplan für den Märkischen Kreis zu erstellen.

Soweit möglich, soll ein ortsnahes Angebot an Förderschulen erhalten bleiben. Insofern ist kurzfristig zu prüfen, welche kreisangehörigen Städte und Gemeinden ein Interesse am Erhalt der örtlichen Förderschule haben. Gegebenenfalls soll die Trägerschaft auf den Kreis übergehen, soweit ein Finanzausgleich mit der jeweiligen Stadt/Gemeinde erfolgt.

Die Gesundheitsversorgung ist ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge. Wir werden uns in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und der kassenärztlichen Vereinigung für eine ortsnahe ärztliche Versorgung (Grundversorgung und Facharztversorgung) einsetzen. Dazu hat eine Bestandsaufnahme zu erfolgen und Gespräche mit der kassenärztlichen Vereinigung sind zu führen. Anschließend sind weitere Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Es soll versucht werden, Modellprojekte für den heimischen Raum zu entwickeln. Gespräche mit der Landesregierung über einen Modellversuch sind anzustreben.

Eine Privatisierung oder Teilprivatisierung für die Märkischen Kliniken GmbH wird nicht angestrebt. Erklärtes Ziel ist es, die Klinikstandorte zu erhalten. Derzeit werden die Strukturen der Kliniken untersucht, das Ergebnis wird kurzfristig erwartet und ist dann auszuwerten. Anschließend hat die Geschäftsführung gemeinsam mit der Personalvertretung entsprechende Ziele zu vereinbaren, die dazu dienen, die Kliniken und ihre Tochtergesellschaften entsprechend finanziell zu stärken und zukunftssicher aufzustellen. Dazu wird auch erwartet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniken motiviert werden, sich für ihre Gesellschaft einzusetzen, um gemeinsam nach außen positiv zu wirken. Eine über Bürgschaften hinausgehende weitere finanzielle Unterstützung der Märkischen Kliniken GmbH durch den Märkischen Kreis oder seine Tochtergesellschaften (zum Beispiel MKG) wird abgelehnt.

Für die AMK GmbH wird derzeit ein Gutachten erstellt. Nach Vorlage des Gutachtens ist bis spätestens 2017 eine Entscheidung herbeizuführen. Der Erhalt der Anlage und die damit verbundene Sicherung der Arbeitsplätze, die Kooperation mit anderen südwestfälischen Kreisen und die Höhe der Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger im Märkischen Kreis werden dabei gegeneinander abgewogen. Zu berücksichtigen sind weiter die Auswirkungen auf die Stadt Iserlohn durch die Lieferung von Fernwärme und Strom sowie die weiteren Planungen des Landes zur Abfallwirtschaft. Stabile Rahmenbedingungen, die Sicherung der Arbeitsplätze, vertretbare Verbrennungspreise und Umweltstandards sind wichtige Kriterien einer zukunftsorientierten Abfallwirtschaft.

Die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger in einer älter werdenden Gesellschaft muss sichergestellt werden. Für Familien, Kinder und Jugendliche ist ein attraktives Verkehrsangebot ein wichtiges Stück Daseinsvorsorge. Der Märkische Kreis leistet für seine Bürgerinnen und Bürger bereits ein gut ausgebautes Angebot an ÖPNV und SPNV. Eine Intensivierung der Werbemaßnahmen für die Angebote der MVG wird angestrebt. Wie in keinem anderen Kreis in NRW wird durch die Bürgerbusvereine ein zusätzliches attraktives Angebot gemacht. Die Vereine sollen noch besser in das bestehende System eingebunden und auch intensiver unterstützt werden. Weiterhin soll das Angebot bei den Nachtbussen, insbesondere für junge Nutzer, nachfragegerecht erweitert werden. Ringbusverkehre sollen geprüft und ggf. angestrebt werden, um mit geringfügig verlängerten Fahrtzeiten die Kosten zu optimieren.

Im Rahmen der Nahverkehrsplanung sollen neue Wege und Möglichkeiten geprüft werden. Der Märkische Kreis als Flächenregion zwischen Ballungszentrum und ländlichem Raum könnte hier einen Modellcharakter erhalten. Eine Bestands-aufnahme vorhandener Modelle in Deutschland, ggf. auch im Ausland soll durch-geführt werden. Eine Zusammenarbeit mit Universitäten und Instituten wird angestrebt. Zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans wird ein fraktions-übergreifender Arbeitskreis eingerichtet. Mit der Landesregierung sollen Verhandlungen über mehr Spielraum innerhalb der bestehenden Rahmen-bedingungen erfolgen (mehr Flexibilität in den Verkehrsverbünden, Modellprojekte zulassen und Fördermöglichkeiten ausnutzen). Eine Überprüfung der Parallel-verkehre von Bus und Bahn erfolgt und eine Optimierung wird durchgeführt.

Die Vereinbarung wird nach Zustimmung der Fraktionen im Internet veröffentlicht.

Was ist ein Kreistag?

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Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

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Wie arbeitet eine Fraktion?

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