Kreisumlage / Umlage des LWL

Veröffentlicht am 09.12.2014 in Kreistagsfraktion

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Kreistages am 18.12.2014

 

Beschlussvorschlag:

1. § 6 Absatz 1 der Haushaltssatzung wird wie folgt geändert: Die

Kreisumlage wird auf 47,86 v. H. der für das Haushaltsjahr 2015

maßgebenden Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

Begründung:

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe wird seine Umlage abweichend von den

bei der Berechnung der Kreisumlage im Entwurf des Haushalts 2015 angegebenen

Umlagegrundlagen auf 16,5 v.H. senken. Bisher wurden Senkungen und

Erhöhungen der Landschaftsverbandsumlage jeweils an die Städte und Gemeinden

in gleicher Höhe bei der Festsetzung der Kreisumlage weitergegeben. Die Städte

und Gemeinden im Märkischen Kreis werden so um ca. 2,2 Millionen Euro entlastet.

 

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