Pflegeberatung - Antrag für die Sitzungen des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, Kreisausschuss und Kreistag

Veröffentlicht am 27.11.2017 in Kreistagsfraktion

Gemeinsamer Antrag für die Sitzungen des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 5.12.2017, des Kreisausschusses am 7.12.2017 sowie des Kreistages am 14.12.2017

„Beratung des Haushaltsplans 2018 / Stellenplan“

 

 

Die Kreistagsfraktionen von SPD und CDU beantragen in den o.g. Sitzungen unter dem Tagesordnungspunkt „Beratung des Haushaltsplans 2018 / Stellenplan für die Beamten und Tariflich Beschäftigten für das Haushaltsjahr 2018“ folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschlussvorschlag:

  1. Für den Aufgabenbereich der Pflegeberatung wird eine zusätzliche Stelle eingerichtet. Damit kann das bisher erfolgreiche Modell ausgeweitet werden.
  2. Im Bereich der Pflegeplanung wird eine weitere Stelle eingerichtet. Diese Stelle sollte durch eine Umschichtung in der Verwaltung unter Berücksichtigung vorhandener kw-Vermerke nicht zu einer Ausweitung des Stellenplans führen.
  3. Dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales ist kontinuierlich über die Aufgabenentwicklung in der Pflege zu berichten.

 

 

Begründung:

Die Kreistagsfraktionen von SPD und CDU befassen sich seit längerer Zeit mit der Situation der Pflege im Märkischen Kreis. Die Betrachtungen umfassen sowohl die ambulante als auch die stationäre Versorgung. Im Ausschuss für Gesundheit und Soziales wurde mehrfach die Bedeutung und die Wirkung der Pflegeberatung erörtert. Die Verwaltung hat anhand verschiedener Kennzahlen die positiven Effekte darlegen können. Diese beziehen sich zum einen auf die betroffen Menschen, bei denen durch eine frühzeitige Beratung eine Vermeidung oder Verzögerung einer stationären Unterbringung erreicht werden konnte und zum anderen auf eine Kostendämpfung für den Märkischen Kreis nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“. Dadurch erfolgt eine Refinanzierung des eingesetzten Personals.

 

Die neuen Pflegegesetze sehen eine Intensivierung der kommunalen Pflegeberatung vor. Inzwischen sind allerdings die Kapazitätsgrenzen erreicht. Die Verwaltung konnte darlegen, dass eine Ausweitung der Beratungsleistungen mit dem vorhandenen Personal nicht mehr möglich ist und auf der anderen Seite weiterer Beratungsbedarf besteht.

 

Im Zusammenhang mit der Pflegeberatung ist auch die Pflegeplanung zu betrachten. Diese neue gesetzliche Aufgabe für den Märkischen Kreis soll quartiersnah in den Städten und Gemeinden erfolgen und weist eine enge Verzahnung zur Pflegeberatung auf. Wegen dieser Schnittstellen hat die Verwaltung zur Koordinierung beider Tätigkeiten diese in einem Sachgebiet zusammengefasst und die Strukturen dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales vorgestellt. Bei dieser neuen Aufgabe ist ein adäquater Personaleinsatz erforderlich.

Was ist ein Kreistag?

Antwort

Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

Antwort

Wie arbeitet eine Fraktion?

Antwort

Hier waren schon ...

Besucher:422074
Heute:222
Online:2