Beteiligungsausschuss - Dezember 2008

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Kreistages am 11. Dezember 2008

Beschlussvorschlag:

1. Der Kreistag bildet einen Beteiligungsausschuss mit 16 Mitgliedern.

2. Der Beteiligungsausschuss tagt mindestens im selben Rhythmus wie die anderen Ausschüsse, aus aktuellen Anlass auch öfter.

3. Der Beteiligungsausschuss soll u.a. folgende Aufgabe übernehmen:
- Vorbereitung von Entscheidungen mit grundsätzlicher und/oder strategischer Bedeutung für eine oder mehrer Gesellschaften des Märkischen Kreises.

Begründung:
In den letzten Jahren sind bei allen großen Gesellschaften des Kreises kritische Phasen erkennbar geworden. Die Mitglieder der Aufsichtsräte mussten schwierige Entscheidungen fällen. Die Kreistagsabgeordneten fühlten sich oft nicht umfassend genug informiert. Die Folge waren zum Teil öffentliche Diskussionen, die den Gesellschaften nicht immer dienlich waren.

Gerade die Diskussion über die „Kapitalverluste“ der MKG und die anstehende Entscheidung über die Anlage des Verkaufserlöses aus den Anteilen der RWE Gas ist ein aktuelles Beispiel für eine Entscheidung, die vorweg in einem Beteiligungsausschuss diskutiert werden muss.

Ein Beteiligungsausschuss verbessert den Informationsfluss zwischen dem Kreistag und den Gesellschaften des Kreises. Zudem können in dem Ausschuss strategische Entscheidungen vorbereitet werden, die für die Kreisgesellschaften von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Was ist ein Kreistag?

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Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

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Wie arbeitet eine Fraktion?

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Hier waren schon ...

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