Altfehlbeträge 12/2007

Gemeinsamer Antrag aller Kreistagsfraktionen zur Abdeckung der Altfehlbeträge aus den Jahren 2003 bis 2005 und Verwendung der Erlöse aus dem im Jahr 2003 beschlossenen Verkauf der Anteile von RWE-Gas im Jahr 2009 für die Sitzung des Kreistages am 13.12.2007

Beschlussvorschlag:

1. Das Gesellschafterdarlehen des Märkischen Kreises an die Märkische Kommunale Gesellschaft in Höhe von 22,5 Mio. € wird aus den Erlösen des Verkaufs der Anteile an RWE Gas im Jahr 2009 von der MKG zurückgezahlt. Es wird für den Abbau der Altfehlbeträge verwendet.

2. Der nach Tilgung des Darlehens verbleibende Verkaufserlös in Höhe von 130,7 Mio. € verbleibt in der MKG. Die aus der Wiederanlage des Vermögens erzielten Erträge werden zur Abdeckung der Verluste des ÖPNV verwendet.

3. Ein sich ergebender Mehrertrag im Haushalt 2008 (z.Z. planerisch 6,69 Mio. €) wird zur Abdeckung der Altfehlbeträge verwendet.

Begründung:

Mit der vertraglich vereinbarten Auszahlung des Verkaufserlöses aus den Anteilen an RWE Gas in Höhe von 153,2 Mio. € entfällt die bis zur Auszahlung des Kaufpreises vertraglich vereinbarte Garantiedividende in Höhe von 9,2 Mio. € ersatzlos. Die von RWE im Rahmen des damaligen Verhandlungsergebnisses befristet gewährte hohe Garantiedividende entspricht einer Verzinsung von ca. 6,0%. Eine derart hohe Rendite war weder vor der Verkaufsentscheidung noch zukünftig durch die Anlage des Vermögens zu erwarten. Mit Wegfall der Garantiedividende verschlechtert sich die finanzielle Lage des Märkischen Kreises in Bezug auf die finanzielle Absicherung des ÖPNV.

Durch die Umstellung der Kameralistik auf das NKF ab dem Jahr 2006 entfällt die Möglichkeit, die in den Jahren 2003-2005 angefallenen Fehlbeträge in Höhe von 36,9 Mio. € im Rahmen eines Haushaltsicherungskonzeptes auszugleichen. Unabhängig von politischen und rechtlichen Problemen ist auf Grund der finanziellen Lage der Städte und Gemeinden eine kurzfristige Tilgung der Altfehlbeträge nicht zu erreichen. Nur mit einem baldigen, weitgehenden Ausgleich der Altfehlbeträge kann eine Senkung der Zinsbelastung durch eine Verminderung der Kassenkredite erreicht werden.

Mit der Tilgung des Gesellschafterdarlehens in Höhe von 22.5 Mio. € verliert der Märkische Kreis die entsprechende Zinseinnahme von der MKG in Höhe von 1,433 Mio. € pro Jahr. Gleichzeitig vermindert sich aber der Aufwand bei der MKG in gleicher Höhe.
Allerdings verringern sich durch die Entnahme das Anlagekapital in 2009 und die daraus zu erzielenden jährlichen Erträge. Trotzdem ist diese Regelung wirtschaftlich sinnvoll. Einerseits werden die Kassenkredite, die durch die Altfehlbeträge vorhanden sind, deutlich vermindert und anderseits entlasten die dadurch eingesparten Zinsaufwendungen kurz- und langfristig die Höhe der Kreisumlage.

Des Weiteren werden die Altfehlbeträge mit dem geplanten Überschuss des Jahres 2008 weiter vermindert. Dadurch sinken die Zinsen für die Kassenkredite.

Nach dem Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner unterliegt eine über die Zurückzahlung des Gesellschafterdarlehens hinausgehende Ausschüttung an den Märkischen Kreis der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlages. Die zu zahlenden Steuern lägen dafür bei über 20 Mio. €. Es ist deshalb wirtschaftlich und langfristig sinnvoll, die Erträge aus dem Verkauf wieder in der MKG anzulegen und weiterhin für die Verlustabdeckung des märkischen ÖPNV zu verwenden.

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Der Antrag wurde bei einer Enthaltung einstimmig angenommen.

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