Arbeitslosenzentrum Iserlohn 12/2007

Antrag "Arbeitslosenzentrum Iserlohn" für die Sitzungen des Kreisausschusses am 6.12.2007 sowie des Kreistages am 13.12.2007

Beschlussvorschlag:
Zur künftigen finanziellen Unterstützung des Arbeitslosenzentrums in Iserlohn werden jährlich bis zu 10.000,- € zur Verfügung gestellt. Für das Haushaltsjahr 2008 reduziert sich dieser Betrag anteilig bezogen auf den Zeitraum nach Wegfall der Landesförderung.

Begründung:
Die NRW-Beratungsstellen für Langzeitarbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohte bilden in Deutschland ein einmaliges Beratungsnetz. Das Land NRW beabsichtigt, die Förderung dieser Arbeitslosenzentren zum 30.09.2008 einzustellen.
Davon betroffen ist auch das seit 1984 bestehende Arbeitslosenzentrum in Iserlohn in Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises, das Klienten aus dem gesamten Märkischen Kreis betreut. Seine Beratungsarbeit unterscheidet sich elementar vom Fallmanagement der ARGE. Die Beraterin arbeitet ganzheitlich innerhalb des Netzes an Hilfsangeboten und rechtlicher Regelungen, als Lotse zwischen verschiedenen Leistungsträgern und Erwerbsmöglichkeiten und nicht entlang der Regeln eines einzelnen Leistungsträgers. Die Beratung erfolgt unabhängig von Geldleistungs-gewährung und Sanktionen, was zu einem ausgeprägten Vertrauensverhältnis führt. Unabhängige Beratung funktioniert, weil die Ratsuchenden sie aus eigenem Antrieb aktiv annehmen und in Handeln umsetzen. Die hohe Zahl der beratenden Personen bestätigt die Akzeptanz auf der Seite der Ratsuchenden. Die Beratungsstelle ist dabei nicht als Konkurrenz, sondern als unverzichtbare Entlastung und Ergänzung der ARGE zu verstehen. Insbesondere weil sie auch bei Widersprüchen gegen Bescheide der ARGE unterstützt, denen zu 25 % stattgegeben wird.

Darüber hinaus richtet sich die Beratung auch an von Kündigung bedrohte Noch-Arbeitnehmer, Selbständige, prekär Beschäftige und anderer Personengruppen. Ein Teil dieser Personen wird vom gesetzlichen Auftrag der ARGE überhaupt nicht erfasst.

Durch die Übernahme eines Teils der wegfallenden Landesmittel in Höhe von bislang 43.000,- € soll ein Signal an die Stadt Iserlohn gegeben werden, mindestens 33.000,- € jährlich zu übernehmen.

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Der Antrag wurde in der Sitzung des Kreisausschusses mit den Stimmen von CDU, FDP und UWG bei Enthaltung der Grünen abgelehnt.

Eine weitere Beratung erfolgt in der Sitzung des Kreistages am 13.12.2007.

Was ist ein Kreistag?

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Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

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Wie arbeitet eine Fraktion?

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