Auswirkungen der Abschaffung des Zivildienstes - März 2011

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 13.03.2011 zum Tagesordnungspunkt Haushalt.

Für die Beratung der Haushaltsvorschläge im Schul- und Sportausschuss bitten die Kreistagsfraktionen von SPD und CDU um die Beantwortung folgender Fragen zur Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 16.03.2011:

1. Welche Auswirkungen ergeben sich aus der Abschaffung des Zivildienstes für den Märkischen Kreis, insbesondere im Schul- und Sportbereich?
2. Wie sollen die sich daraus ergebenen Lücken aufgefangen werden?
3. Welche (zusätzlichen) Kosten entstehen dadurch?

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Antworten der Verwaltung vom 7. April 2011

Aktuelle Informationen über die Aussetzung des Zivildienstes und der Einführung des neuen Bundesfreiwilligendienstes an Schulen in Kreisträgerschaft

Die Aussetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes zum 01.07.2011 führt gleichzeitig auch zur Aussetzung des Wehrersatzdienstes Zivildienst.

Bisher werden an der Schule an der Höh in Lüdenscheid und der Carl-Sonnenschein-Schule in Iserlohn, beide mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, insgesamt 12 Zivildienstleistende beschäftigt. Die Tätigkeitsschwerpunkte der eingesetzten Zivildienstleistenden liegen bei der Betreuung und Unterstützung der Schüler während der Unterrichtszeiten.

Zum Ausgleich soll seitens des Bundes ein Bundesfreiwilligendienst eingerichtet werden, um die sich zwangsläufig ergebenden negativen Effekte auf die soziale Infrastruktur zu minimieren. Diesbezüglich liegt bisher nur ein Gesetzesentwurf zur Einführung des Bundesfreiwilligendienstes vor. Mit dem Abschluss des formalen Gesetzgebungsverfahrens ist erst nach Ostern zu rechnen.

Ab dem Inkrafttreten des geplanten Gesetzes soll ein Bundesfreiwilligendienst mit folgenden Merkmalen eingeführt werden:
- im Bundesfreiwilligendienst können sich Männer und Frauen ab Erfüllung der Vollzeitschulpflicht engagieren,
- die Dauer des Einsatzes soll in der Regel 12, mindestens jedoch 6 und höchstens 24 Monate sein,
- alle bisher eingerichteten Zivildienstplätze werden automatisch zu Plätzen im Bundesfreiwilligendienst umgewandelt,
- die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld, Kosten für Verpflegung, Arbeitskleidung und Unterkunft. Zusätzlich entstehen der Einsatzstelle noch Kosten für die Sozialversicherung,
- der Bundesfreiwilligendienst wird u. a. durch Seminare begleitet,
- der Bundesfreiwilligendienst soll mit jeweils bis zu 550,00 € monatlich je Freiwilligem gefördert werden.

Dieser Bundesfreiwilligendienst soll nach den Sommerferien dann auch seitens des Märkischen Kreises an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung eingeführt werden. Die Verwaltung geht, in Absprache mit den beiden Schulleitungen davon aus, dass annähernd alle zur Verfügung stehenden Plätze des dann neu eingerichteten Bundesfreiwilligendienstes nach den Schulferien besetzt werden können. Erste Anfragen an der Tätigkeit interessierter Personen liegen bei den Schulen bereits vor.

Wie aus den o. g. Merkmalen ersichtlich, ist die Struktur des Bundesfreiwilligendienstes sehr eng an das Freiwillige Soziale Jahr angelehnt. Es gibt daher nach dem derzeitigen Informationsstand keinen ersichtlichen Grund neben dem Bundesfreiwilligendienst an den betroffenen Schulen auch ein Freiwilliges Soziales Jahr anzubieten, da nicht mit einer Erhöhung des Bewerberkreises zu rechnen ist.

Die finanziellen Auswirkungen auf den Märkischen Kreis können zum momentanen Zeitpunkt noch nicht näher beziffert werden, da z. B. noch nähere Ausführungen zur Förderungshöhe fehlen. Der Märkische Kreis kann allerdings mit einer Kostenerstattung seitens des Bundes rechnen, die wahrscheinlich höher ausfallen wird als die bisherige Erstattung im Zivildienst.

Was ist ein Kreistag?

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