Auswirkungen KibiZ - September 2008

Die SPD-Kreistagsfraktion Märkischer Kreis beantragt für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 9. September 2008 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Auswirkungen des KiBiz“.

Zur Vorbereitung dieses Punktes bitten wir um Übersendung der Antwort auf die Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion zu den Auswirkungen des KiBiz in der Sitzung des Kreistages am 12.06.2008 an alle Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.

Außerdem beantragen wir folgenden Beschluss in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09. September 2008 zu fassen:

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt bei den Kindertagesstätten im Zuständig-keitsbereich des Kreisjugendamtes eine Abfrage hinsichtlich der ersten Erfahrungen mit der Umsetzung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetzt (KiBiz) durchzuführen und in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26. November 2008 über diese Ergebnisse und über die eigenen Erfahrungen des Jugendamtes zu berichten.

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Die Verwaltung legte in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses die nachstehende Ergebnisse der Befragung vor. Der Antrag der SPD-Fraktion, diese Ergebnisse an die Landesregierung weiter zu leiten wurde mit Mehrheit, gegen die Stimmen von CDU und FDP angenommen.

Aufgrund des Antrages der Kreistagsfraktion der SPD und der Ergänzung durch die Frakation Bündnis 90/Die Grünen hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 09.09.2008 folgenden Beschluß gefaßt:
„Die Verwaltung wird beauftragt bei den Kindertagesstätten im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes eine Abfrage hinsichtlich der ersten Erfahrungen mit der Umsetzung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz) durchzuführen und in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26. November 2008 über diese Ergebnisse und über die eigenen Erfahrungen des Jugendamtes zu berichten und dann auch die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.08.2008 zu beantworten.“

Das Kinderbildungsgesetz – KiBiz – ist am 01.08.2008 in Kraft getreten. Die Kindertageseinrichtungen erhalten ab diesem Zeitpunkt erstmalig die Betriebskosten in Form von Kindpauschalen auf der Basis der zum 15.03.2008 an das Landesjugendamt gemeldeten Belegungszahlen.
Gleichzeitig sind von den Trägern die für die einzelnen Einrichtungen und Gruppen erforderlichen personellen Anforderungen umzusetzen. Grundlage hierfür ist die Anlage zu § 19 KiBiz in Verbindung mit der hierzu abgeschlossenen Personalvereinbarung. Am 25.09.2008 hat im Kreishaus Lüdenscheid ein erstes Treffen mit den Trägervertretern, die Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Märkischen Kreises betreiben, stattgefunden. In diesem Termin wurde den Trägern Gelegenheit gegeben, ihre Erfahrungen und Eindrücke mit dem neuen Gesetz zu schildern.
Die Trägervertreter kritisierten generell die Auswirkungen des neuen Gesetzes und die Risiken, die aus ihrer Sicht für die Träger von Kindertageseinrichtungen bestehen. Insbesondere wurde auf die immer noch fehlenden Betriebserlaubnisse und die lange Wartezeit bei Anträgen auf Anerkennung von Kindern, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, (Integrativanträge) hingewiesen. Einige Trägervertreter machten deutlich, das die Kopfpauschalen für die Finanzierung der Betriebskosten aus ihrer Sicht nicht auskömmlich seien. Die Träger hätten wesentlich mehr als die erforderlichen Eigenanteile für Personal- und Sachkosten aufzuwenden. Eine zusätzliche Finanzierung über die Kommunen sei aus ihrer Sicht dringend erforderlich. Hinsichtlich der Investitionskosten für Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder wurden
die unrichtigen und unzureichenden Informationen des Landesjugendamtes bemängelt. In der Zeit vom 20.10. bis 30.10.2008 fanden dann „Runde Tische“ in den acht Städten und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Märkischen Kreises mit den Leiterinnen der 53 Kindertageseinrichtungen statt. Dieser Personenkreis wurde ebenfalls zu den ersten Eindrücken und Erfahrungen mit dem KiBiz befragt.

Im wesentlichen ergaben sich folgende Kritikpunkte und Aussagen:
· Der Verwaltungsaufwand wird durchweg als höher, komplizierter und langwieriger empfunden/beschrieben.
· Durch die sehr späte Bekanntgabe der Personalvereinbarung kam es zu erheblichen Unsicherheiten bei den Beschäftigten.
· In einigen Fällen wurden befristete Verträge nicht verlängert und in einem Fall einer Mitarbeiterin (vorsorglich) gekündigt.
· Die Arbeitsverträge wurden teilweise hinsichtlich der endgültigen Stundenzahl sehr spät geändert bzw. verlängert.
· Die Erfassung der Anwesenheitszeiten im Monat November* wird als zusätzliche Belastung und vor allem als „Misstrauensbeweis“ gesehen. Zudem besteht Unsicherheit über mögliche Konsequenzen.
*Die Plandaten, die im KiBiz für die Betreuungszeiten zugrunde gelegt wurden, haben sich nicht bestätigt. Für diesen Fall wurde im § 21 Absatz 6 KiBiz geregelt, das eine Vereinbarung zwischen der Obersten Landesjugendbehörde, dem Finanzministerium und den Kommunalen Spitzenverbänden getroffen wird. Diese Vereinbarung sieht eine Erfassung der Anwesenheitszeiten aller Kinder in einer Einrichtung im Monat November vor. Die Erfassung muß durch die Einrichtungen sichergestellt werden.
· Es wurden fehlende Sonder- bzw. Übergangsregelungen bemängelt (z. B. Altersteilzeit, Personalausstattung Waldkindergärten)
· Die Ankündigung der Landesregierung, die geplanten 11.000 zusätzlichen Plätze für unter dreijährige Kinder nur im Umfang von 25 Stunden Betreuungszeit zu finanzieren, stieß auf heftige Kritik. Diese Vorgehensweise wird vor allem als nicht bedarfsgerecht beschrieben.
· In den meisten Fällen deckte sich die Planung (und Meldung) der Jugendhilfeplanung nach den Angaben der Einrichtungsleiterinnen mit dem tatsächlichen Buchungsverhalten der Eltern. Die Belegungszahlen, die zum Stichtag 15.09.2008 erhoben wurden, bestätigen dies ebenfalls.
In einigen Fällen wurden allerdings, entgegen der Beratung durch die Jugendhilfeplanung, zu wenige Kindpauschalen beantragt. Dies geschah in der Erwartung einiger Träger, dass bestimmte Einrichtungen auch über das gesamte Kindergartenjahr nicht voll belegt sein würden. Diese Annahme hat sich nicht bestätigt. Da die Einrichtungen zwischenzeitlich doch voll belegt sind, entsteht jetzt eine für den Träger schwierige Situation in finanzieller wie in personeller Hinsicht. Es werden z. Z. Überlegungen angestellt, ob und wie hier Abhilfe geschaffen werden kann.
· Der Einstieg in die Betreuung unter dreijähriger Kinder wird durchweg als gelungen beschrieben. Die Arbeit mit diesen jungen Kindern wird als neue Herausforderung, die aufwändig aber auch befriedigend ist, beschrieben.
· Die im Kibiz vorgesehene Personalausstattung für die entsprechenden Gruppentypen I und II werden durchweg als nicht ausreichend angesehen. Von Seiten des Jugendamtes besteht der Eindruck, dass der Start zum 01.08.2008 geglückt ist. Die auf einen größtmöglichen Konsens mit allen Beteiligten ausgelegte Vorgehensweise hat sich bewährt. Das Jugendamt hat gegenüber den Trägern deutlich die Auffassung vertreten, das die in der Anlage zum § 19 KiBiz zuerst genannten Personalstärken als Mindestausstattung angesehen werden und grundsätzlich vorzuhalten sind.

Ausnahmen, wie sie im § 6 Abs. 4 der Personalvereinbarung vorgesehen sind, müssen als Ausnahme angesehen werden. Entsprechende Anträge sind detailliert und bezogen auf jede einzelne Einrichtung zu begründen.
Die Informationen durch das Ministerium, den LKT und das Landesjugendamt waren teilweise widersprüchlich (gilt vor allem für die Frage der Investitionskostenförderung für U3-Plätze). Das Landesjugendamt scheint hoffnungslos überlastet – die Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf neue Betriebserlaubnisse, Integration oder Investitionskostenzuschüssen sind extrem lang.

Die zusätzlichen Fragen werden im folgenden beantwortet:
1. Wie viele Stellen für JahrespraktikantInnen konnten im Zuständigkeitsbereich des MK aufgrund fehlender Finanzmittel nicht mehr eingerichtet werden?
Nach der Abfrage in den Gesprächen mit den Einrichtungsleiterinnen wurden im Kindergartenjahr 2007/2008 in allen acht Städten und Gemeinden 20 Jahrespraktikantinnen beschäftigt. Die Zahl ist im Kindergartenjahr 2008/2009 auf 12 zurückgegangen. Bei dieser Aussage ist allerdings zu berücksichtigen, dass Vergleichszahlen für die weiter zurückliegenden Jahre nicht vorliegen.
2. Welche personellen Änderungen gibt es in den Tagesstätten? - werden Fachkräfte durch Ergänzungskräfte ersetzt?
Fälle, in den Fachkräfte durch Ergänzungskräfte ersetzt wurden, sind hier nicht bekannt. Das KiBiz läßt eine solche Möglichkeit auch nicht zu. In den Gruppentypen, in denen unter dreijährige Kinder betreut werden, sind nur Fachkraftstunden vorgesehen. In der Gruppenform III (Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt) sind – wie bisher – Fachkräfte und Ergänzungskräfte vorgesehen. Eine unklare Situation ergibt sich bei dem Waldkindergarten in Nachrodt-Wiblingwerde. Hier wurde bisher eine zusätzliche Fachkraft finanziert. Diese Möglichkeit ist nach dem KiBiz nicht mehr vorgesehen. In diesem Fall ist ein verwaltungsgerichtliches Verfahren anhängig
3. In welchen Tagesstätten wird die Anzahl der Fachkräfte in den Gruppen aufgrund fehlender Mittel zurückgefahren?
Solche Fälle sind hier nicht bekannt. Die meisten Einrichtungen haben ihren bisherigen Personalschlüssel beibehalten. In einigen Fällen werden dadurch die in der Anlage zu § 19 KiBiz geforderten Mindeststundenzahlen (noch) nicht erreicht. Wie bereits erwähnt, wurden die Träger deutlich auf die
erforderliche Anpassung hingewiesen. In einigen anderen Fällen werden aber auch mehr Fachkraft- und auch Ergänzungskraftstunden vorgehalten, als nach KiBiz als Mindestausstattung gefordert.
4. Wie hoch wäre der Betrag für den MK, wenn die Kindertagesstätten im Zuständigkeitsbereich des Märkischen Kreises ihren bisherigen Qualitätsanspruch/Personalschlüssel halten würden?
Die Frage kann so z. Z. nicht beantwortet werden.

Nach der Umstellung der Finanzierung nach dem neuen KiBiz herrscht bei vielen Trägern Skepsis, ob die für das gesamte Kindergartenjahr festgelegten Kindpauschalen für alle zu leistenden Ausgaben ausreichend sind. Fast alle Träger haben Anträge bei den jeweiligen Kommunen gestellt, den Trägeranteil
bzw. einen Teil davon wie bisher zu übernehmen. Aus Sicht des Märkischen Kreises ist festzustellen, das der Haushaltsansatz für die Betriebskosten
für Tageseinrichtungen für Kinder von 13.083.000 € im Haushaltsjahr 2008
auf 14.840.000 € im Haushaltsjahr 2009 angehoben werden mußte. Dies entspricht einer Steigerung um 1.757.000 € = rd. 13,4 %. Der Landesgesetzgeber geht davon aus, das nach den vielfältigen Berechnungen, die im Vorfeld zur Verabschiedung des Gesetzes vorgenommen wurden, die Einrichtungen auch mit ausreichenden Finanzmitteln versorgt sind. Ob diese Annahmen zutreffend sind, werden erst die Abrechnungen der kommenden Kindergartenjahre zeigen können.

Was ist ein Kreistag?

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Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

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Wie arbeitet eine Fraktion?

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