Bücherbus September 2006 - abgelehnt

Antrag für die Sitzung des Kreistages am 21. September 2006 zum Thema: Bücherbus

Beschlussvorschlag:

Die Abteilung 413 – Kreisfahrbücherei – wird vorläufig nicht aufgelöst.
Ab dem 1.10.2006 wird der Betrieb des Bücherbusses wieder im bisherigen Umfang aufgenommen, zunächst begrenzt bis zum 31.12.2007.

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Unterstützerkreises „Rettet den Bücherbus“, der Politik und der Verwaltung, wird beauftragt, bis zur Einbringung des Haushalts 2008 Vorschläge zu erarbeiten,
· wie die bibliothekarische Grundversorgung insbesondere in den Randbereichen der Kommunen langfristig sichergestellt werden kann,
· wobei insbesondere materielle und finanzielle Unterstützungsvarianten bei Fortführung der Ausleihe über den Bücherbus auszuloten sind.
Berücksichtigt werden sollen hierbei Gesichtspunkte wie beispielsweise Förderverein, Sponsoring, Erzielung sonstiger Einnahmen und Haltepunkte.

Für das laufende Haushaltsjahr sind die Haushaltsmittel für das Personal im genehmigten Haushalt bereitgestellt. Betriebsmittel, die möglicherweise über den ebenfalls bereitgestellten Ansatz hinausgehen, werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Für 2007 wird die Verwaltung beauftragt entsprechende Mittel für Personal, Betrieb und Medienbeschaffung in den Haushalt einzustellen.

Begründung:

Das Leistungsangebot des Bücherbusses hat sich nicht überholt, es besteht ein entsprechender Bedarf insbesondere in den Randbereichen der Städte und Gemeinden und den Gemeinden ohne eigene Bibliothek. Der Erwerb der Lesekompetenz und die Möglichkeit zum Lesen sind gerade für die nachwachsende Generation von unverzichtbarer Bedeutung. Bei Einstellung der Leistungen des Bücherbusses gibt es im Hinblick auf die ergänzende Funktion dieser Einrichtung zu den örtlichen Bibliotheken keinen ausfüllenden Ersatz, sondern ein Angebotsdefizit.

Die Vielzahl der geleisteten Unterschriften (29.270) des Bürgerbegehrens ist ein eindeutiger Beleg für die Bedeutung des Bücherbusses in v.g. Ergänzungsfunktion.

Die finanziellen Probleme des Kreises sind bekannt, sie verlangen ein Gegensteuern, dies aber an richtiger Stelle und mit den richtigen Mitteln. Wenn inzwischen über 20.000 Bedarfsgemeinschaften Basis der Kalkulation der Sozialhilfeaufwendungen des Kreises sind, so gilt es mit allen Mitteln diese Zahlen zu senken, um finanziell wieder handlungsfähig zu werden. Wenn allein in den letzten 5 Jahren die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze um 15.883 ! im Märkischen Kreis zurückgegangen ist und – alarmierend – nur noch 142.000 entsprechende Arbeitsplätze verfügbar sind, gleichzeitig aber die Zahl der 400 €-Jobs um 8,8 % auf über 30.000 im Märkischen Kreis gestiegen ist, dann zeigt dies die Problemlage im Märkischen Kreis überdeutlich.

Es ist falsch, in dieser Situation kulturelle Angebote und Attraktivität des Kreises noch weiter zu minimieren, sowohl im Hinblick auf die vielen Kreisbewohner und Kreisbewohnerinnen, die über entsprechend geringere Einkommen verfügen, als auch im Hinblick auf die Anziehungskraft für Menschen von außen, um die wir uns im Hinblick auf den demografischen Wandel verstärkt bemühen wollen – vornehmlich junge Familien mit Kindern.

Nochmals: Die Schieflage des Kreishaushalts ist bedingt durch Arbeitslosigkeit und wachsende Armut, diese ist nicht wirkungsvoll zu bekämpfen durch das Streichen kultureller Angebote der Grundversorgung.

Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.

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