Geschwisterkinderbeitrag 11-12.2007

Antrag "Elternbeiträge für Geschwisterkinder in Kitas" für die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 30.11.2007, des Kreisausses am 6.12.2007 sowie des Kreistages am 13.12.2007

Beschlussvorschlag:

2. Der Kreistag beschließt keine Elternbeiträge für Geschwisterkinder einer Familie, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen, zu erheben.

3. Der Kreistag beschließt die als Anlage 3 beigefügte Satzung des Märkischen Kreises mit der Änderung im Sinne des Beschlussvorschlages 2 (keine Erhebung von Elternbeiträgen für Geschwisterkinder einer Familie, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen) zur Durchführung des § 23 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VII vom 30.10. 2007 in der z.Z. geltenden Fassung.

Begründung:

Die SPD-Kreistagsfraktion steht den Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz skeptisch gegenüber und hat bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfes ihre Bedenken diesbezüglich geäußert. Die von vielen ErzieherInnenverbänden, Elternvertretungen, Familienverbänden und nicht zuletzt den Einrichtungsträgern erheblichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf wurden bei der Verabschiedung des KiBiz leider nicht berücksichtigt. Dazu gehört auch, dass der Beitragsanteil der Eltern im Finanzierungskonzept des Landes unrealistisch hoch angesetzt ist.

Der Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtungen ist im Gesetz nicht deutlich genug herausgestellt worden. Doch gerade die Verbesserung bei Betreuung, Bildung und Erziehung ist eine fraktionsübergreifende Forderung auf allen politischen Ebenen.

Die Förderung von Kindern und die Unterstützung von Eltern bei der oft schwierigen Aufgabe der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern ist eine wichtige Aufgabe der Kommunen, des Landes und des Bundes. Die wachsenden Anforderungen gerade auch an die frühkindliche Bildung und Betreuung machen ein zusätzliches finanzielles Engagement des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich und nicht eine Abwalzung der Kosten auf die Eltern.

Die SPD-Kreistagsfraktion begrüßt bei der vorliegenden Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Märkischen Kreises ausdrücklich die Beitragserleichterung bei den U-Drei Kindern. Dies ist unserer Ansicht nach jedoch nur der erste Schritt und darf nicht gleichzeitig Zulasten der anderen Kinder gehen. Die Beitragserleichterung für die zukünftigen ca. 140 U-Drei Kinder steht in keinem Verhältnis zu den Belastungen für die ca. 320 Geschwisterkinder.

Im Zusammenhang mit dem Haushalt sprechen wir über Ziele. Eines dieser Ziele sollte der „Familienfreundliche Märkischer Kreis“ sein, zu dem auch eine verbesserte und bezahlbare Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen zählt. Und das auch für Familien mit mehreren Kindern.

Abschließend verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die erfolgreiche Bewerbung um die REGIONALE, in der die Profilierung als familienfreundlicher Wohnstandort als Chance gesehen wird, um die Attraktivität der Region für hochqualifizierte Arbeitskräfte zu erhöhen.

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Der Antrag wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30. November 2007 mit den Stimmen der SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und der Verbände gegen die Stimmen der CDU angenommen.

In der Sitzung des Kreisausschusses sowie des Kreistages wurde der Antrag mit den Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.

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