Integration von Menschen mit Behinderung - 05/2012

Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 30.05.2012

Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Darunter ist nicht nur die rechtliche, sondern vielmehr die tatsächliche Gleichstellung im Alltag zu verstehen. Dieses grundlegende Menschenrecht ist in der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegt. Mit deren Unterzeichnung hat die Bundesrepublik Deutschland die Inhalte dieser Konvention und damit den Anspruch auf Inklusion anerkannt. Zudem weist bereits das Grundgesetz darauf hin, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.

In Nordrhein-Westfalen leben ca. 2,5 Millionen Menschen, die von einer Behinderung betroffen sind. Die gleichberechtigte Teilhabe und eine selbst-bestimmte Lebensführung sind Gegenstand des Behindertengleichstellungs-gesetzes NRW, welches zum 01. Januar 2004 in Kraft getreten ist. Die Wahrung der Belange behinderter Menschen für eine erfolgreiche Integration wird darin auch als kommunale Aufgabe gesehen und soll Leitlinie des politischen Handelns sein.

Neben Landschaftsverbänden, Städten und Gemeinden sind damit auch die Landkreise als kommunale Aufgabenträger angesprochen. Um über mögliche Handlungsoptionen bzw. Maßnahmen entscheiden zu können, ist zunächst darüber Transparenz herzustellen, welche Aufgaben in der Kreisverwaltung für Menschen mit Behinderungen wahrgenommen werden.

Bereits in der Sitzung des Kreistages am 17. Juni 2009 ist auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion beschlossen worden, eine solche Bestandsaufnahme durchzuführen und in den entsprechenden Fachausschuss einzubringen. Ein Ergebnis steht noch aus.

Die SPD-Kreistagsfraktion bittet daher um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen bis zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 27.09.2012:

1. Welche Aufgaben für Menschen mit Behinderungen werden durch die Verwaltung des Märkischen Kreises wahrgenommen?
2. Wie viel Personal ist hierzu mit den einzelnen Aufgaben befasst?
3. Lassen sich zu den einzelnen Aufgaben Fallzahlen darstellen?
4. Wo sieht die Kreisverwaltung Problemfelder in der Aufgabenwahrnehmung?
5. Wird ein Optimierungspotenzial bei der Aufgabenwahrnehmung gesehen?

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Der Vorsitzende, Herr KTA Duffe, führt zu dem Antrag der SPD-Kreistagsfraktion aus, dass ein Bericht der Verwaltung zur Integration von Menschen mit Behinderungen für den nächsten Ausschuss erwartet wird. Die Verwaltung ist bereits im Rahmen eines Projektes tätig geworden. Entsprechende Daten werden aktuell erhoben. Er regt an, dass der Ausschuss für Gesundheit und Soziales das Projekt
eng begleitet.

Was ist ein Kreistag?

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Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

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