KiBiz

Für die Sitzung des Kreistages am 18.10.2007 beantragt die SPD-Kreistagsfraktion die Verabschiedung folgender Resolution zum Thema "KiBiz":

„Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und des Kreistages des Märkischen Kreises haben sich intensiv mit dem Gesetzentwurf zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) beschäftigt.

Der Kreistag hat zahlreiche Regelungen im Gesetzentwurf mit großer Sorge zur Kenntnis genommen und möchte Ihnen die nachstehenden Bedenken und Anregungen zur Kenntnis geben:

Kinder sind unsere Zukunft. Jedes Kind hat das Recht auf bestmögliche Förderung und Entwicklung in der Gemeinschaft, die es befähigt, das eigene Leben mit guten Startvoraussetzungen selbstverantwortlich zu meistern.

Der Märkische Kreis stellt sich dieser Aufgabe der Förderung von Kindern und unterstützt Eltern nach Kräften bei der oft schwierigen Aufgabe der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Die wachsenden Anforderungen gerade auch an die frühkindliche Bildung und Betreuung machen ein zusätzliches finanzielles Engagement des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich. Dies gilt insbesondere für ein besseres Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren. Denn trotz all unserer Bemühungen kann der Bedarf noch immer nicht gedeckt werden.

Wesentliche Rahmenbedingungen für die Förderung von Kindern werden durch das nordrhein-westfälische Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) gesetzt. Wir begrüßen grundsätzlich die Absicht, ein Kinderbildungsgesetz zu entwickeln, das den heutigen Anforderungen an die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern besser gerecht wird, als der bisherige gesetzliche Rahmen.

Das Familienministerium, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Kommunalen Spitzenverbände und die Kirchen haben in einjähriger Arbeit ein Konsenspapier zur Gestaltung des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) erstellt und im Februar öffentlich gemacht. Leider fanden die erarbeiteten Eckpunkte jedoch nicht vollständig Eingang in den Gesetzentwurf, der gegenwärtig vom Landtag NRW beraten wird. Deswegen hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege diesen Konsens inzwischen aufgekündigt.

Inzwischen haben viele Verbände von ErzieherInnen, Elternvertretungen, Familienverbände und nicht zuletzt die Einrichtungsträger erhebliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf, der im Juni 2007 in den Landtag eingebracht wurde. Es muss festgestellt werden, dass auch aus Sicht des Märkischen Kreises erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht.

Deswegen bitten wir Sie und die im Landtag vertretenen Fraktionen, den Entwurf zum „Kinderbildungsgesetz – KiBiz zumindest in den folgenden Punkten zu überarbeiten:

1. Die künftigen Finanzierungsgrundlagen müssen von realen Zahlen ausgehen. Ein Elternbeitragsaufkommen von 19 % der Gesamtkosten, das Grundlage der Berechnung für die Zuschüsse ist, wird nicht erzielt. Im Landesdurchschnitt beträgt das Elternbeitragsaufkommen etwa 13 – 14 %. Auf dieser Basis muss die Gesamtfinanzierung gestaltet werden.

2. Das Land darf seine finanzielle Beteiligung an Ganztagsangeboten nicht deckeln. Sollte das Land sich – wie geplant – nur an einer Finanzierung beteiligen, wenn ein Anteil von 25 % Ganztagsplätzen an der Gesamtplatzzahl unterschritten wird, ist eine bedarfsgerechte Entwicklung nicht gewährleistet. Das Land muss sich auch an Betreuungsangeboten finanziell beteiligen, die über die vorgesehenen maximal 45 Stunden hinausgehen. (Bereits heute bieten vielerorts Einrichtungen 50 Wochenstunden und mehr an.)

3. Um Benachteiligungen von Kindern, die in finanzschwachen Kommunen leben, zu vermeiden, bedarf es landeseinheitlicher Standards bei der Betreuungsqualität. Deswegen ist vor allem eine Festlegung von maximalen Gruppengrößen und einer definierten Relation von Kinderzahl zu Erzieher / Erzieherin notwendig.

4. Die Kommunalen Spitzenverbände haben 2006 gemeinsam das Modell der Gruppenpauschale entwickelt, die auch Gegenstand einer Konsensvereinbarung zwischen Land, Trägern und Kommunen vom Februar 2007 war. Die Gruppenpauschale war mit definierten Standards im Sinne von Punkt 3 hinterlegt, die allerdings gegenüber dem Ist-Zustand bereits eine Verschlechterung darstellen, gerade in der U3-Betreuung. Wir fordern den Landtag auf, zum Konsens zurückzukehren, die im Gesetzentwurf vorgesehene Kopfpauschale abzulehnen und den Betreuungsstandard bei der U3-Betreuung (Kleine altersgemischte Gruppe) zu halten.

5. Elternräte sind ein wichtiges Gestaltungselement bei der institutionalisierten Kinderbetreuung. Elternräten müssen auch zukünftig die bisherigen Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte eingeräumt werden, wie dies im GTK vorgesehen ist.

6. Die im Gesetzentwurf vorgesehene zusätzliche Sprachförderung soll durch einen Landeszuschuss pro Jahr und Kind von 340 Euro gefördert werden. Es ist bereits jetzt absehbar, dass dieser Betrag bei weitem nicht ausreichend sein wird und es zu einer weiteren Belastung der kommunalen Finanzen kommen würde.

7. Der Betreuungs- Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtungen sollte im Gesetz deutlicher herausgestellt werden. Eine Reduzierung dieses Auftrags auf eine frühe Bildung der Kinder allein halten wir für bedenklich.

8. Auf Grundlage der vorliegenden Informationen ist bisher unklar geblieben, in welcher Weise der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in Zukunft sicherzustellen ist (25 oder 35 Wochenstunden).

9. Die Frage der Planungssicherheit für Träger, Beschäftigte, Kommunen bzw. Kreise ist für uns von zentraler Bedeutung. Falls die Festlegung von Gruppenformen und Betreuungszeiten sich allein an Planungsdaten und am jeweiligen Haushaltsgesetz orientieren sollte, ist eine kontinuierliche und verlässliche Personal- und Finanzplanung nicht möglich Es ist daher im Gesetz sicherzustellen, dass die bereitgestellten Landesmittel dem vor Ort ermittelten Bedarf auch tatsächlich entsprechen.

Wir hoffen sehr, dass Sie die vorgetragenen Bedenken und Anregungen in das laufende Gesetzgebungsverfahren werden einbringen können und damit ein Reformvorhaben auf den Weg bringen, welches das Wohl unserer Kinder an die erste Stelle setzt.“

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Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU und FDP bei Enthalung der UWG abgelehnt.

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