Konnexitätsprinzip - Dezember 2007

Antrag "Konnexitätsprinzip" für die Sitzung des Kreistages am 13.12.2007

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreistag jährlich über die durch die Übertragung von Landesaufgaben auf den Märkischen Kreis zusätzlich entstandenen Kosten zu berichten. Dieser Bericht soll die vom Land erstatteten Kosten aber auch die tatsächlichen Kosten darstellen, die durch die Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzipes durch das Land NRW beim Märkischen Kreis verbleiben.

2. Gleichzeitig soll gegenüber dem Land NRW die Höhe des jeweiligen Defizits verdeutlicht und die Erstattung der Differenzkosten geltend gemacht werden.

3. Eine erste Einschätzung über die Folgen der Aufgabenübertragung soll in der Sitzung des Kreistages im März 2008 erfolgen.

Begründung:

Im Zuge der Verwaltungsstrukturreform überträgt das Land Nordrhein-Westfalen etliche Aufgaben auf die Kreise sowie die Städte und Gemeinden.

Dazu gehört u.a. die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung bei der die Kreise die Aufgaben im Schwerbehindertenrecht und die Auszahlung des Elterngeldes von den zum Ende diesen Jahres aufzulösenden Versorgungsämtern übernehmen. Auf erhebliche Kritik - auch von Seiten des Landkreistages NRW - stoßen die vorgesehenen finanziellen Rahmenbedingungen, die im Widerspruch zum so genannten Konnexitätsprinzip – wer bestellt, der bezahlt – stehen. Hinzu kommt, dass das Land den Kreisen und kreisfreien Städten anstelle eines Kostenausgleichs Personal zuweisen will, das die übertragenen Aufgaben wahrnehmen soll. Ein Mitspracherecht der Kreise oder gar eine Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Auswahl des Personals, beispielsweise auch im Hinblick auf die Qualifikation, ist nicht vorgesehen.

Dies gilt beispielsweise auch für die Übertragung von Teilen der Staatlichen Umweltämter. Hier wird beispielsweise der Bereich des Emissionsschutzes auf die Kreise übertragen. Für den Märkischen Kreis bedeutet dies die Übernahme – ohne Mitspracherecht bzw. Entscheidungsbefugnis - von voraussichtlich 7 Mitarbeitern, die zum Teil beim Land in eine höheren Gehaltsgruppe eingestuft sind, als dies normalerweise beim Märkischen Kreis der Fall ist. Das heißt, die vom Land übernommenen Mitarbeiter werden besser bezahlt als bisherigen Mitarbeiter des Märkischen Kreises in vergleichbarer Position. Zudem ist fraglich, ob die vorgesehene Sachkostenpauschale in Höhe von einem 10 %igen Zuschlag zum Personalzuschuss wirklich ausreichend ist.

Die Folgen der Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzipes für den Märkischen Kreis sollen daher nach Ansicht der SPD-Kreistagsfraktion gegenüber dem Kreistag aber auch gegenüber dem Land dargestellt und die Erstattung der Differenzkosten geltend gemacht werden.

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Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

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