Kreisumlage - April 2011

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzungen des Kreisausschusses am 31.03.2011 sowie des Kreistages am 07.04.2011 zum Tagesordnungspunkt Haushaltssatzung.

Beschlussvorschlag:
1. § 6 Absatz 1 der Haushaltssatzung wird wie folgt geändert: Die Kreisumlage wird auf 47,85 v. H. der für das Haushaltsjahr 2011 maßgebenden Umlagegrundlagen festgesetzt
2. § 6 Absatz 2 der Haushaltssatzung wird wie folgt geändert: Die Mehrbelastung gem. § 56 Abs. 5 Kreisordnung NRW wird für Gemeinden ohne eigenes Jugendamt auf 23,63 v. H. der für das Haushaltsjahr 2011 maßgebenden Umlagegrundlagen festgesetzt.

Begründung:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat seine Umlage abweichend von den bei der Berechnung der Kreisumlage im Entwurf des Haushalts 2011 angegebenen Umlagegrundlagen gesenkt. Bisher wurden Senkungen und Erhöhungen der Landschaftsverbandsumlage jeweils an die Städte und Gemeinden in gleicher Höhe bei der Festsetzung der Kreisumlage weitergegeben.. Ebenfalls sind die zu erwartenden Mehreinnahmen bei der differenzierten Kreisumlage an die Städte und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt zu berücksichtigen.

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Der Antrag wurde mit Mehrheit beschlossen.

 

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