Pflege im MK - Okt. 2008

Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 14.10.2008 „Pflege im Märkischen Kreis“

Durch die demografische Entwicklung wird der Anteil älterer Menschen (über 60 Jahre) in unserer Gesellschaft immer größer. Dies gilt auch für die Bevölkerung im Märkischen Kreis und wird zwangsläufig dazu führen, dass die Anzahl der pflegebedürftigen Personen im Kreisgebiet steigen wird. Der Pflege wird damit künftig eine wachsende Bedeutung zukommen. Im Sinne aller pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen ist im Märkischen Kreis dazu ein möglichst optimales Angebot sicherzustellen.

Zum 01. Juli 2008 ist auf Bundesebene eine Pflegereform in Kraft getreten. Danach sollen die Leistungen für die betroffenen Menschen verbessert werden. Auf der anderen Seite wurde immer wieder deutlich, dass erhebliche Kostenbelastungen auch für die kommunale Ebene entstehen können.

Vor diesem Hintergrund beantragt die SPD-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 14.10.2008 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Pflege im Märkischen Kreis“. Zur Vorbereitung dieses Punktes bittet die SPD-Kreistagsfraktion die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten:

1. Durch die Pflegereform soll die Qualität für die Betroffenen verbessert werden. Wie wird sich dies für die betroffenen Menschen und deren Angehörigen im Märkischen Kreis auswirken?

2. Wie ist die Einschätzung der Träger ambulanter und stationärer Pflege-Einrichtungen zu den Neuerungen bzw. Änderungen durch die Reform?

3. Die Reform sieht die flächendeckende Einrichtung von wohnortnahen Pflegestützpunkten vor. Jedem Bundesland wurde die konkrete Entscheidung überlassen. Wie kann sich die Einrichtung solcher Pflegestützpunkte auf die vorhandenen Pflegeberatungsstellen im Märkischen Kreis auswirken?

4. Der Märkische Kreis nimmt die Pflegeberatung mit eigenem Personal wahr. Welche Veränderungen in der inhaltlichen Beratung ergeben sich durch die Reform?

5. Die Sätze für das Pflegegeld wurden in allen Stufen angehoben. Mit welcher finanzielle Belastung ist dadurch für den Kreishaushalt zu rechnen?

6. Es gilt der Grundsatz des Vorranges einer ambulanten vor einer stationären Betreuung. Welche Ansätze werden durch die Reform im Sinne des Märkischen Kreises unterstützt?

7. Die Pflegereform sieht die Einrichtung alternativer Wohnformen vor. Wie kann dieser Ansatz im Märkischen Kreis umgesetzt werden?

8. An Demenz erkrankte Menschen und deren Angehörige sollen verbesserte Leistungen wahrnehmen können. Wie kann dies für die betroffenen Personen im Märkischen Kreis sichergestellt werden?

Was ist ein Kreistag?

Antwort

Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

Antwort

Wie arbeitet eine Fraktion?

Antwort

Hier waren schon ...

Besucher:422074
Heute:111
Online:14