Pflegeberatung im MK

Anfrage an den Landrat "Pflegeberatung im Märkischen Kreis" vom 30. März 2009

Der Unterstützung pflegedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen kommt in unserer Gesellschaft eine immer größere Bedeutung zu. Im Rahmen der demografischen Entwicklung wird der Anteil ältere Menschen stark zunehmen. Damit steigt auch der Beratungsbedarf zum Thema Pflege. Hier ist eine zielgerichtete und individuelle Hilfeplanung notwendig, um den Betroffenen eine optimale Versorgung zu gewährleisten.

Bundesgesetzliche Regelungen sehen die Einrichtung von Pflegestützpunkten durch Pflege- und Krankenkassen vor, die nun auch in Nordrhein-Westfalen zum Einsatz kommen sollen. Gleichzeitig bestehen im Märkischen Kreis bereits kommunale Pflegeberatungsstellen.

Die SPD-Kreistagsfraktion setzt sich für eine bürgernahe Beratung im Märkischen Kreis ein. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Pflegestützpunkte sind im Märkischen Kreis geplant?
2. Wie wird eine möglichst bürgernahe Beratung pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger sicher gestellt?
3. Wie wird eine Zusammenarbeit zwischen kommunaler Pflegeberatung und den Pflege- und Krankenkassen gestaltet?
4. Werden Effizienz- und Kostenvorteile bei der Einrichtung von Pflegestützpunkten gegenüber der jetzigen Form der Pflegeberatung erwartet?

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Antwort des LR auf o.g. Anfrage:

Ich stimme Ihnen zu, dass der Unterstützung älterer und pflegebedürftiger Menschen in unserer Gesellschaft aufgrund der demographischen Entwicklung eine immer größere Bedeutung zukommt. Hierzu gehört insbesondere auch eine neutrale und individuelle Beratung zur Pflege.

Dieser Anforderung kommt der Märkische Kreis bereits heute nach. Bereits seit über 10 Jahren gibt es die Pflegeberatung des Kreises, die ihren Sitz im Kreishaus Altena hat und von dort aus 13 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet betreut. Die Städte Lüdenscheid und Iserlohn verfügen über eigene Beratungsstellen, mit denen der Märkische Kreis eng zusammen arbeitet.

Im Rahmen des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes zum 01.07.2008 hat der Bundesgesetzgeber in § 92c SGB XI bestimmt, dass die Pflegekassen Pflegestützpunkte einrichten, sofern die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt. Mit Hilfe dieser Pflegestützpunkte sollen die bestehenden und funktionierenden Beratungsstrukturen optimiert und ein noch besseres Angebot für die betroffenen Menschen geschaffen werden.

Zum Zwecke einer möglichst einheitlichen Struktur in Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) mit den Landesverbänden der Pflegekassen und den kommunalen Spitzenverbänden eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Unterschrift der drei beteiligten Vertragsparteien erfolgte am 27.02.2009. Den entsprechenden Errichtungsbeschluss wird das MAGS voraussichtlich zum 01.05.2009 erlassen.

Die Rahmenvereinbarung sieht u.a. vor, dass nicht eine weitere Beratungsstruktur entsteht, sondern dass die Pflegestützpunkte an bestehende Beratungsangebote der Pflegekassen und / oder der Kommunen angebunden werden. Es ist somit nicht davon auszugehen, dass nach Errichtung von Pflegestützpunkten im Märkischen Kreis noch kommunale Beratungsstellen in
der bisherigen Form bestehen werden.

Mit Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums sind die Pflegekassen für die Einrichtung der Stützpunkte zuständig. Im Märkischen Kreis wird die AOK Westfalen-Lippe bei der Organisation und Durchführung der notwendigen Abstimmungen zwischen den verschiedenen Pflegekassen und den kommunalen Trägern federführend sein. Ein erstes Gespräch ist für Ende April vorgesehen. Erst dann wird erkennbar sein, welche Vorstellungen die Pflegekassen bezüglich der Einrichtung und des Betriebes von Stützpunkten im Märkischen Kreis haben.

Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine näheren Angaben zur konkreten zukünftigen Beratungsstruktur im Märkischen Kreis machen kann.

Bis zu den Gesprächen mit den Kassen gibt es nur wenige Eckpunkte, die in der Rahmenvereinbarung auf Landesebene formuliert worden sind.

Danach ist vorgesehen, dass in jedem Kreis grundsätzlich drei flegestützpunkte errichtet werden sollen, wobei zwei an ein Beratungsangebot der Kassen und ein Stützpunkt an ein kommunales Beratungsangebot angebunden sein sollen. Diese Stützpunkte sollen jeweils in gemeinsamer Trägerschaft der Kassen und der Kommune betrieben werden.

Wo die Standorte dieser drei Stützpunkte im Märkischen Kreis sein werden, ist derzeit noch nicht klar. Auch kann noch nichts über die Form und Organisation einer bürgernahen Beratung gesagt werden.

Die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kassen und der kommunalen Pflegeberatung wird auf Ebene der einzelnen Stützpunkte zu regeln sein. Inwieweit durch die Einführung von Pflegestützpunkten Effizienzvorteile zu erzielen sein werden, ist derzeit noch nicht ersichtlich. Kostenvorteile sind gegenüber der derzeitigen Beratungsstruktur nicht zu erwarten.

Über den weiteren Fortgang dieser Entwicklungen wird die Verwaltung selbstverständlich laufend in den zuständigen politischen Gremien berichten.

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