Schwangerschaftsberatungsstellen - Nov/Dez 07

Antrag Tagesordnungspunkt „Finanzierung von Schwangerschaftsberatungsstellen im Märkischen Kreis“ der Sitzungen des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 20.11.2007, des Kreisausschusses am 6.12.2007 und des Kreistages am 13.12.2007

Beschlussvorschlag:
Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt den jährlichen Zuschuss des Märkischen Kreises für Schwangerschaftsberatungsstellen auf 45.000 € festzusetzen.

Begründung:
Die SPD-Kreistagsfraktion sieht in der Durchführung von Schwangerschafts-beratungen eine wichtige sozialpolitische Aufgabe für den Märkische Kreis. Die Fallzahlen aus dem Jahr 2006 belegen, dass mehr als 2.300 Frauen das

vorgehaltene Angebot wahrgenommen haben. Dies zeigt, dass sich die Arbeit der Beratungsstellen bewährt hat und ein Bedarf besteht. Aus diesen Gründen ist auch zukünftig der Schwangerschaftsberatung im Märkischen Kreis ein tragfähiges Fundament zu verschaffen und – insbesondere für die freigemeinnützigen und kirchlichen Träger - eine planbare Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen.

Der überwiegende Anteil der Finanzierung wird durch das Land Nordrhein-Westfalen getragen, allerdings ist auch der Anteil des Märkischen Kreises für die einzelnen Träger von Bedeutung. Zwar ist ein erhöhter Bedarf in der Schwangerschaftsberatung nicht erkennbar, allerdings darf durch neu eingerichtete Beratungsstellen die Finanzausstattung aller nicht grundlegend gefährdet werden. Eine Festsetzung des Förderbetrages auf 35.000 €, wie in der Drucksache FB 7/7/789 dargestellt, würde die Situation der einzelnen Beratungsstelle verschlechtern.

Auf der anderen Seite handelt es sich für den Märkischen Kreis um eine freiwillige Leistung. Zudem erlaubt es die Haushaltssituation nicht, eine ständig neue Aufstockung der Mittel vorzunehmen. Der in der o.g. Drucksache im alternativen Beschlussvorschlag aufgeführte Betrag von 60.752 € erscheint daher zu hoch.

Gleichwohl ist die bisher geleistete Arbeit anzuerkennen. Es gilt die Finanzierung der Schwangerschaftsberatung der freigemeinnützigen und kirchlichen Träger planbar und verlässlich zu gestalten. Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt daher den jährlichen Zuschuss des Märkischen Kreises auf 45.000 € festzusetzen.

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Der Antrag wurde im Ausschuss für Gesundheit und Soziales einstimmig bei Enthaltung der Grünen angenommen.

In der Sitzung des Kreisausschusses wurde der Antrag bei einer Gegenstimme der Grünen mehrheitlich angenommen.

Der Kreistag hat den Antrag bei Enthaltung der Grünen einstimmig angenommen.

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