Schweinepest - März 2009

In der Sitzung des Kreisausschusses am 19. März 2009 erkundigte sich die SPD-Fraktionsvorsitzende Angelika Machelett nach den Auswirkungen der Schweinepest auf den Märkischen Kreis. Sie stellte die Frage, ob eine Senkung der Gebühr für Trichinenuntersuchung bei Frischlingen möglich sei, um den zur Bekämpfung der Schweinepest notwendigen verstärkten Abschuss von Frischlingen zu focieren.

Auf die zunächst mündlichen Ausführungen der Verwaltung folgte die nachstehende schriftliche Mitteilung der Verwaltung:

" Mitteilung der Verwaltung: Gebühr für Trichinenuntersuchung bei Frischlingen

Zur Bekämpfung des Schweinepestvirus bei Wildschweinen wird vom Land Nordrhein-Westfalen auf den Abschuss von Frischlingen gedrängt. Für die erlegten Tiere ist eine Trichinenuntersuchung vorgeschrieben. Gemäß geltendem EU-Recht -Artikel 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) 882/2004- haben die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Fleischuntersuchung eine Gebühr erhoben wird. Diese beträgt nach der Gebührensatzung des Märkischen Kreises 13 € je Tier.

Der Märkische Kreis würde gegen geltendes EU-Recht verstoßen, wenn er Tätigkeiten auf diesem Gebiet gebührenfrei stellen würde. Allerdings wäre eine Verringerung der Gebühr möglich. Dazu müsste eine Satzungsänderung erfolgen. Wie sich eine Verringerung der Gebühr auswirken würde, ist schwer zu schätzen, da die Anzahl erlegter Frischlinge kaum vorhersehbar ist. Auf jedem Fall wäre ein Einnahmeausfall von ggf. mehreren Tausend Euro zu verzeichnen.

Die Problematik der Untersuchungsgebühren für die Trichinenuntersuchung bei Frischlingen wurde bei einem Abstimmungsgespräch zwischen dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein – Westfalen (MUNLV) und der Landesjägerschaft zur Bekämpfung der Schweinepest bei Wildschweinen am 02.02.2009 erörtert. Das MUNLV kündigte im Sinne einer einheitlichen Lösung an, zu prüfen, ob eine Staffelung der Gebühren in Betracht kommt. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte abgewartet werden.

Entgegen anders lautender Berichte wurde in keinem betroffenen Landkreis die Gebühr für die Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen abgeschafft. In einem Landkreis wurde dies zwar zunächst in Jagdzeitschriften verkündet, nach Klärung der Rechtslage jedoch zurückgezogen. Stattdessen vergibt der Landkreis jetzt eine Prämie in Höhe der Trichinenuntersuchungsgebühr,
die aber wegen des hohen bürokratischen Aufwands kaum in Anspruch genommen wird.

Zudem gewährt das Land NRW für „Indikatortiere“ (tot aufgefundene, krank erlegte Tiere) und für Frischlinge bis zu 20 kg -aufgebrochen 15 kg- Gewicht eine Prämie von 25 €. Zusätzlich lassen sich Einnahmen für den Jäger durch die Verwertung des Fleisches erzielen. Die Kosten für eine Trichinenuntersuchung in Höhe von 13 € wären damit in jedem Fall abgedeckt."

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