Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes - November 2011

Auf Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU beschloss der Jugendhilfeausschuss einstimmig in seiner Sitzung am 23.11.2011 nachstehenden Brief an die darin genannten Adressaten zu versenden.
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Ministerium für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport des Landes NRW
Frau Ministerin Ute Schäfer

An die Herren Landtagsabgeordneten
Gordan Dudas, MdL
Wolfgang Exler, MdL
Michael Scheffler, MdL

Lüdenscheid, 23. November 2011

Belastungsausgleichsverfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Ministerin Schäfer,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,

der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 12.10.2010 entschieden, dass bei der Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes des Bundes (KiFöG) in Landesrecht das Konnexitätsprinzip, also die Erstattung der dafür entstehenden Kosten, verletzt worden ist. Konkret geht es hier um die Kosten für den Ausbau der Einrichtungen, um die gesetzlich garantierte U3-Kinderbetreuung anbieten zu können. Obwohl das Land dadurch verpflichtet war, "alsbald" eine Regelung über den Kostenausgleich zu treffen, ist das Belastungsausgleichsverfahren bis heute nicht entscheidend voran getrieben worden.

Bislang wurde lediglich über die zusätzlichen Verwaltungskosten verhandelt; für die entscheidenden Positionen - Investitionskosten und Betriebskosten - ist dies bisher nicht einmal ansatzweise geschehen. Dieser Sachstand erfüllt nicht die verfassungsgerichtliche Vorgabe einer zügigen Umsetzung und damit auch nicht die Erwartung der Kommunen, die verauslagten Kosten schnell ersetzt zu bekommen.

Zu beachten ist, dass es hierbei um Beträge in erheblicher Größenordnung handelt, die den Märkischen Kreis und seine Städte und Gemeinden erheblich belasten würden. Im Märkischen Kreis haben wir dafür allein für 2011 einen Betrag von über 3 Mio. Euro veranschlagt; dazu kommen noch die Ausgaben in den Vorjahren. Für den Bereich des Kreisjugendamtes beläuft sich die Summe auf 650.000 Euro.

Wir bitten Sie daher, sich dafür einzusetzen, dass das Land sich seinen notwendigen Verpflichtungen stellt, das Belastungsausgleichsverfahren zügig zum Abschluss bringt und kurzfristig eine entsprechende gesetzliche Regelung schafft, die ausdrücklich auch rückwirkend die seit Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes im Jahre 2008 bereits entstandenen Ausgaben und Kosten mit einschließt. Dabei erwarten wir eine Auszahlung noch im Jahre 2011. Für Ihr Engagement bedanken wir uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Jugendhilfeausschuss des Märkischen Kreises

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