Pflege /-beratung

Veröffentlicht am 21.09.2017 in Kreistagsfraktion

In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 20. September 2017 beantwortete die Verwaltung die Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion zur Situation der Pflege, der Pflegeberatung mit nachstehender Drucksache sowie mündlichen Ergänzungen.

Die SPD-Kreistagsfraktion wird sich auf Grundlage dieser Informationen demnächst erneut intensiv mit dem Thema befassen und beraten, ob und wie man die betroffenen Menschen noch besser unterstützen kann.

 


Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Allgemeine Situation:

Wie bereits in früheren Ausschusssitzungen dargestellt wird die Zahl der Einwohner im Märkischen Kreis in der Altersgruppe der über 65-jährigen in den nächsten Jahren deutlich steigen. Besonders betroffen ist die Gruppe der über 80-jährigen, die erfahrungsgemäß am häufigsten von Pflege- und Unterstützungsbedarf betroffen ist.

Zur Sicherstellung der Versorgung müssen sowohl ambulante wie auch stationäre Angebote im kreisgebiet vorhanden sein. Die Kreisverwaltung ist gemäß den Regelungen im Alten- und Pflegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) verpflichtet, die Versorgung mit pflegerischen Angeboten sicherzustellen.

Die Situation im Märkischen Kreis wurde zuletzt zum Stichtag 31.12.2015 in einem Bericht zusammengestellt, eine Aktualisierung erfolgt alle zwei Jahre. Der Bericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Einzelne Entwicklungen werden in der Sitzung vorgestellt.

Die pflegerische Situation kann nicht ohne die Berücksichtigung der Gesundheitsversorgung betrachtet werden. Die Erfahrungen aus Projekten und Netzwerken haben gezeigt, dass hier sehr starke Beziehungen zwischen den Themenfeldern bestehen.

Dieser Anforderung folgend wurden in der Kreisverwaltung organisatorische Veränderungen vorgenommen. Zum einen wurden die Kommunale Gesundheitskonferenz und die Kommunale Konferenz Alter und Pflege zu einem Gremium zusammengelegt.

Außerdem wurde im Fachdienst Pflege (stellenplanneutral) das Sachgebiet „Gesundheits- und Pflegeplanung“ eingerichtet, das den Themenbereich fortan ganzheitlich bearbeiten wird. Auch die Pflegeberatung gehört zu diesem Sachgebiet.

Ziel ist es nun gemeinsam mit den Städten und Gemeinden und weiteren Akteuren und Partnern Strategien zur Sicherstellung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung im Kreisgebiet zu erarbeiten und umzusetzen. Die Probleme und Herausforderungen sind dabei regional unterschiedlich, so dass es gilt, verschiedene individuelle Lösungsansätze und Ideen zu entwickeln.

Hierzu gehören auch innovative Ansätze aus dem Bereich der digitalen Gesundheits- und Pflegeversorgung (Telematik / Telemedizin), die einen Schwerpunkt bei den Planungen einnehmen werden. Diese sollen auch in Anlehnung an die anstehende Regionale kreisübergreifend bearbeitet werden. Mit der Brancheninitiative Gesundheitswirtschaft Südwestfalen e.V. sollen hierzu Ideen und Projekte zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen entwickelt und weitere Kooperationspartner gefunden werden.

 

Pflegeberatung

Neben der Sicherstellung der pflegerischen Infrastruktur ist eine trägerunabhängige und ortsnahe Pflegeberatung ein entscheidender Faktor, um die bedarfsgerechte Versorgung der pflege- und hilfsbedürftigen Menschen im Märkischen Kreis zu gewährleisten.

Das Angebot der Pflegeberatung im Kreisgebiet wurde seit 2011 ständig weiter entwickelt. Schwerpunkt ist die Beratung und Unterstützung beim Aufbau und der Stabilisierung von ambulanten Versorgungssettings.

Nachfolgend wird gezielt auf die Anfrage der SPD-Fraktion vom 24.08.2017 zur Entwicklung der Pflegeberatung eingegangen. Eine detaillierte Darstellung erfolgt in der Sitzung:

 

Zu Frage 1: Wie haben sich seit der Darstellung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 29.04.2015 die Fallzahlen in der Pflegeberatung entwickelt?

Die Anzahl der Beratungen (telefonisch und persönlich) konnten seit der letzten Berichterstattung im Ausschuss April 2015 nochmals gesteigert werden.

 

Anzahl Beratungen

2014

2015

2016

Telefonisch

2.829

3.538

4.244

Persönlich

929

943

1.000

Sonstige

67

83

66

Gesamt

3.825

4.564

5.310

 

Der deutlichste Anstieg erfolgte bei den telefonischen Beratungen, während bei den persönlichen Beratungen lediglich ein leichter Zuwachs zu verzeichnen ist. Dies ist u.a. auch in den personellen Kapazitäten der Pflegeberaterinnen begründet. Leider kann nicht in allen Fällen, in denen es sinnvoll erscheint, ein Hausbesuch oder eine persönliche Beratung angeboten werden.

Die deutliche Steigerung der Beratungen insgesamt zeigt den steigenden Bedarf und die verstärkte Inanspruchnahme der kommunalen Pflegeberatung. Es ist zu erwarten (und zu hoffen), dass sich diese Entwicklung in den Folgejahren aufgrund der demographischen Entwicklung fortsetzen wird.

 

Zu Frage 2: Wie stellt sich der Anteil der Leistungsempfänger von stationärer Pflege zur Gesamtzahl der Leistungsempfänger in der Hilfe zur Pflege dar?

Der Anteil der ambulanten Leistungsempfänger an der Gesamtzahl der Leistungsempfänger der Hilfe zur Pflege konnte in den letzten Jahren zwar nur leicht aber kontinuierlich gesteigert werden

 

Anzahl Leistungsempfänger von Hilfe zur Pflege nach Leistungsart:

 

2012

2013

2014

2015

2016

Ambulant

591

624

670

728

759

Stationär

1.586

1.659

1.765

1.838

1.865

% Ambulant

27,15%

27,35%

27,52%

28,38%

28,93%

 

Diese Statistik lässt sich ab 2017 nicht weiter fortführen, da aufgrund der umfangreichen Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz III die Zuordnung von Personen zu Leistungsarten der Sozialhilfe neu gestaltet wurde.

 

Zu Frage 3: Gibt es einen Bedarf für den Ausbau des Beratungsangebotes?

Die Kapazitätsgrenzen der Pflegeberater sind seit längerem erreicht. Durch eine personelle Verstärkung des Beraterteams könnte eine dringend erforderliche verstärkte Präsenz vor Ort in Form von mehr bzw. längeren Sprechstunden, Info-Veranstaltungen oder auch individuellen Hausbesuchen erfolgen. Hierdurch könnte ein schnellerer Zugang zur Klientel insbesondere auch bei zeitkritischen Beratungs- und Unterstützungsbedarfen erreicht werden.

 

 

Resümee:

Durch das Zusammenführen von Themen und der personellen Bündelung im Sachgebiet „Gesundheits- und Pflegeplanung“ innerhalb des Fachbereichs Gesundheit und Soziales wurden die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um die vielfältigen planerischen und konzeptionellen Herausforderungen im Bereich der Gesundheit und Pflege in den nächsten Jahren anzugehen. Diese Maßnahmen konnten ohne Ausweitung des Stellenplans umgesetzt werden.

Das eingeführte Beratungsmodell mit seinem zugehenden Ansatz wird auch weiterhin als sehr wirkungsvoll bewertet, stößt aber kapazitär an seine Grenzen. Der Beratungsbedarf wird weiter steigen.

 

 


 

Was ist ein Kreistag?

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Wie arbeitet eine Fraktion?

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