Ärztekümmer*in

Veröffentlicht am 07.06.2019 in Kreistagsfraktion

Auf Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU wurde die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 19. März 2019 damit beauftragt zu prüfen

  1. ob und wo (beispielsweise Kreisverwaltung, GWS o.ä.) die Einrichtung eines*r Ärztekümmerers*in für den Märkischen Kreis sinnvoll sein kann,
  2. in welcher Form eine solche Stelle in die bisherigen Tätigkeiten des Märkischen Kreises zur Ärztegewinnung eingebunden werden kann.

 

Als Ergebnis dieser Prüfung präsentierte die Kreisverwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 06.06.2019 folgende Stellungnahme:

Beschreibung der derzeitigen Aktivitäten:

Die haus- und fachärztliche Versorgung im Märkischen Kreis ist bereits seit einigen Jahren ein immer wiederkehrendes Thema. Festzustellen ist, dass es sowohl in der ambulanten Versorgung als auch in den Krankenhäusern immer wieder zu Problemen kommt, freiwerdende Arztsitze nach zu besetzen.

Zu Hintergründen und zur aktuellen Situation trägt ein Vertreter der kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) in der Sitzung des Ausschusses am 06.06.2019 unter Tagesordnungspunkt 3.1 vor, so dass hier auf weitergehende Ausführungen verzichtet wird.

Obwohl die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung nicht in der Zuständigkeit der Kreise und kreisangehörigen Städte liegt, sondern der KVWL obliegt, wird dieses Thema im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge auch regelmäßig in den kommunalen Gremien thematisiert.

Im Fokus steht dabei die Frage, wie es gelingen kann, Ärztinnen und Ärzte für eine Tätigkeit im Kreisgebiet zu gewinnen.

Der Märkische Kreis hat dazu vor einigen Jahren ein Stipendium für Ärzte ins Leben gerufen, das erfolgreich läuft. Mittlerweile sind die ersten Absolventen als Ärzte im Märkischen Kreis tätig. Über die Fortführung dieser Maßnahme ist in Kürze zu entscheiden.

Im Sommer 2018 wurde durch den Märkischen Kreis in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft zur Wirtschafts- und Strukturförderung im Märkischen Kreis (GWS MK) das Forum „Gesundheitliche Versorgung im Märkischen Kreis“ initiiert. In der ersten Sitzung im Juni 2018 (hierzu wurde in der Ausschusssitzung am 12.09.2018 – FD 78/9/0747 - berichtet) wurde im Rahmen eines Workshops intensiv über Möglichkeiten diskutiert, interessierte Ärztinnen und Ärzte durch kommunale Unterstützung für eine Tätigkeit im Märkischen Kreis zu gewinnen. Diese Überlegungen wurden in weiteren Gesprächen (u.a. in einer MK-Forumsveranstaltung zu dem Thema am 20. März in Altena) vertieft.

Hierbei wurde deutlich, dass es bereits einige Aktivitäten in diesem Bereich gibt.

So befassen sich die kreisangehörigen Städte und Gemeinden individuell mit der örtlichen Situation, insbesondere mit der Frage, wie Nachfolger für frei werdende Arztpraxen gefunden und bei der Niederlassung unterstützt werden können. Hierzu wurden teilweise schon externe Beraterfirmen hinzu gezogen. Auch gibt es bereits interkommunale Aktivitäten, in denen sich Städte und Gemeinden zusammengeschlossen haben, um weitere Möglichkeiten zu diskutieren und Ideen umzusetzen. In vielen Fällen erfolgt dies in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Gesundheit und Soziales der Kreisverwaltung, der GWS MK sowie der KVWL.

Teilweise wurden in den Rathäusern bereits Ansprechpartner benannt, die zentral für Anfragen und Anliegen von interessierten Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung stehen und ggfs. die Bearbeitung der Fragen durch verschiedene Bereiche in der Verwaltung koordinieren.

Ein Regionalmarketing um unter anderen medizinische Fachkräfte in die Region zu holen, betreibt die Südwestfalenagentur in professioneller Form.

Auch die KVWL hält diverse Beratungs-, Unterstützungs- und Förderangebote für Ärztinnen und Ärzte bereit, die Interesse haben, sich als Haus- oder Facharzt niederzulassen.

In Kenntnis dieser vielfältigen Aktivitäten wurde mit Vertretern der GWS MK nochmals überlegt, wie die Zielsetzung mehr medizinisches Fachpersonal für eine Tätigkeit im Kreisgebiet gewinnen zu können, von kommunaler Seite aus weiter unterstützt werden könnte.

 

Empfehlung:

Im Ergebnis wird die Einrichtung einer Stelle „Ärztekümmerer“ nach dem Vorbild des Kreises Soest derzeit nicht für erforderlich gehalten, zumindest nicht in dem Umfang des dort praktizierten Modells. Es wird empfohlen, dass die Aufgabe einer „zentralen Ansprechperson“ für interessierte Ärztinnen und Ärzte– zunächst stellenplanneutral – im Sachgebiet Gesundheits- und Pflegeplanung bei der Kreisverwaltung angesiedelt wird. Bereits heute werden hier einzelne Anfragen dieser Zielgruppe entgegen genommen und bearbeitet. Die GWS MK unterstützt die Kreisverwaltung hierbei bei Bedarf.

Diese Ansprechperson wird dann die Anliegen koordinieren und an die zuständigen Stellen (Stadtverwaltung, KVWL, etc.) weiterleiten und beratend tätig sein. Hierzu wird die Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen nochmals vertieft und gemeinsam überlegt, welche Angebote, Förderungen oder sonstige Unterstützungsleistungen noch sinnvoll und zielführend sein können.

Was ist ein Kreistag?

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Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

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Wie arbeitet eine Fraktion?

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