Flüchtlinge - Jugendhilfeausschuss 2. Juni 2015

Veröffentlicht am 15.06.2015 in Kreistagsfraktion

Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Tagesordnungspunkt "Flüchtlinge" behandelt.

Auf Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion wird die Verwaltung ab sofort zu dem Thema einen regelmäßig Bericht geben.

Die von der SPD-Kreistagsfraktion gestellten Fragen wurden von der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

1. Auswirkungen auf die Bereiche des Jugendamtes

  •  „Flüchtlingskinder in der Kinderbetreuung“

Aktuelle Zahlen belegen, dass ca. 60 Flüchtlingskinder im Alter von 0 bis 6 Jahren ihren

Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich haben. Diese Zahl steigt ggfls. noch weiter an.

Betreuungsanfragen gibt es bisher nur sehr vereinzelt. Bisher konnten in allen Fällen

Betreuungsangebote durch Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen gemacht

werden. Die Erreichbarkeit von Betreuungsplätzen ist allerdings für diese Familien oft

schwierig.

 

  • „Flüchtlingsfamilien im Sozialen Dienst“

Flüchtlingsfamilien haben einen Anspruch auf sämtliche Leistungen nach dem Kinder- und

Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Dies beinhaltet auch den Bereich der Hilfen zur Erziehung mit

seinen für diese Personengruppen besonderen Herausforderungen an Kenntnissen,

Fachlichkeit und interkultureller Kompetenz der Fachkräfte des Jugendamtes und der Träger

von Maßnahmen. Im Bereich der Intervention bei Gefährdungen gilt es mit besonderer

Sensibilität das Kindeswohl als Richtschnur auch für junge Flüchtlinge zu beachten.

 

2. Konzepte in der Kinder- und Jugendarbeit

  • „Gibt es spezielle Konzepte zur Integration und Förderung von Flüchtlingen in der Jugendarbeit?“

In den Jugendeinrichtungen werden keine besonderen Angebote für Flüchtlinge vorgehalten.

Offene Kinder- und Jugendarbeit ist es gewohnt mit Kindern und Jugendlichen

unterschiedlicher Herkunft, Sprachkenntnissen und aus verschiedenen Kulturen zu arbeiten.

Besondere Angebote sind deshalb nicht erforderlich. Um traumatisierten Kindern und

Jugendlichen entsprechende Hilfestellungen zu bieten, ist Offene Kinder- und Jugendarbeit

weder personell noch fachlich-inhaltlich ausgestattet.

Die Integration jugendlicher Flüchtlinge ist durch die alltagsintegrierte Förderung dieser

Zielgruppe am Erfolgreichsten. Flüchtlinge werden zu den Veranstaltungen eingeladen wie

andere Jugendliche auch. In der Regel werden die ehrenamtlich Helfer in der Flüchtlingsarbeit

mit entsprechenden Informationen versorgt. Sportliche Aktivitäten werden von jugendlichen

Flüchtlingen schon jetzt in Anspruch genommen. Darüber hinaus gehende Konzepte müssten

erarbeitet und umgesetzt werden.

Allerdings stehen weder ausreichend personelle wie finanzielle Ressourcen zur Verfügung.

 

  • „Welche Möglichkeiten hat aufsuchende Jugendarbeit?“

Konzepte der aufsuchenden Jugendarbeit werden zurzeit in Herscheid, Kierspe und

Neuenrade umgesetzt. Die Kolleginnen und Kollegen suchen informelle Treffpunkte auf und

versuchen mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein Vertrauensverhältnis

aufzubauen. Diese Phasen sind langwierig und witterungsabhängig. Aufsuchende

Jugendarbeit ist ein niederschwelliges Angebot mit dem Ziel Kontakte herzustellen und

Hilfeangebote vorzustellen. Flüchtlinge werden in diesem Kontext ebenso behandelt wie

andere Jugendgruppen auch. Ein besonderes Angebot gibt es nicht.

 

  • „Gibt es Angebote in Nachrodt-Wiblingwerde?“

In Nachrodt-Wiblingwerde soll mit Unterstützung des Jugendamtes ein neues Konzept für

Offene Kinder- und Jugendarbeit entwickelt werden. Die verschiedenen Aufgabenfelder der

Kinder- und Jugendarbeit sollen dabei Berücksichtigung finden. Neben der Entwicklung einer

Angebotsstruktur für aufsuchende Jugendarbeit, soll auch eine engere Vernetzung zwischen

Jugendarbeit und Schule stattfinden. Im Jahr 2016 wird das Jugendamt des Märkischen

Kreises bei der Durchführung von Veranstaltungen Nachrodt-Wiblingwerde berücksichtigen.

Schwerpunkte können hier die Fortführung von Partizipationsprojekten und Veranstaltungen

mit Kooperationspartnern sein.

 

3. Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge im Märkischen Kreis durch die

Jugendämter

a./d. „Wo und wie können unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im MK untergebracht werden? Ist eine Zusammenarbeit der Jugendämter im MK geplant?“

Die Anzahl der zu erwartenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge lässt sich nur

unzureichend planen. Derzeit gibt es gemeinsam mit den anderen Jugendämtern unter

Beteiligung des Landesjugendamtes Bemühungen, eine Klärung des zukünftigen Bedarfes an

Möglichkeiten und Ausgestaltung der Unterbringung herbeizuführen. Gespräche mit

Anbietern von stationären Jugendhilfemaßnahmen haben im Vorfeld stattgefunden und finden

nach Konkretisierung der Bedarfssituation ihren Fortgang. Bei der Frage der zukünftigen

Verortung und des zukünftigen Angebotes für die minderjährigen Flüchtlinge gilt es die

Aspekte der Integration und der Willkommenskultur in der Bevölkerung mit dem besonderen

Bedarf an Schutz, Unterstützung und Förderung der jungen Menschen in den Blick zu

nehmen.

 

b. „Wie und durch wen soll die Betreuung und Förderung (Sprache, Bildung, Medizin,

Traumata-Bewältigung etc.) und Integration dieser Kinder und Jugendlichen erfolgen?“

In Abhängigkeit der Unterbringungsform und des -ortes kann zunächst auf die örtlichen

Angebote zurückgegriffen werden. Ein ergänzender, individueller Bedarf ist gemeinsam mit

den Trägern der Maßnahmen zu bestimmen und durch entsprechende Angebote von

Fachstellen, aber auch durch die Einbeziehung von ehrenamtlichem Engagement zu decken.

 

c. „Wer trägt die zusätzlichen Kosten?“

Wenn die Jugendhilfe bereits innerhalb eines Monats nach Einreise des Flüchtlings gewährt

wird, besteht ein Anspruch des Jugendhilfeträgers gegenüber dem Land.

Sofern die Jugendhilfe erst nach Ablauf der Monatsfrist beginnt, wird ein Anspruch auf

Kostenerstattung nach § 5 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW gegenüber dem Land NRW bis

zur unanfechtbaren Ablehnung des Asylantrages bestehen. Für Jugendhilfen, die erst nach

Ablauf eines Monats nach Einreise des Flüchtlings beginnen, ergibt sich für Zeiträume nach

unanfechtbarer Ablehnung des Asylantrages kein Anspruch auf Kostenerstattung mehr.

Was ist ein Kreistag?

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Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

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Wie arbeitet eine Fraktion?

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