REGIONALE 2013 - Gründung der Südwestfalen Agentur GmbH

Fragen zum Tagesordnung „REGIONALE 2013 - Gründung der Südwestfalen Agentur GmbH“ in der Sitzung des Kreisausschusses am 28.02.2008 mit der Bitte, diese schriftlich bis zur Sitzung des Kreistages am 06.03.2008 zu beantworten

Aufgabe der Agentur soll auch das Regionalmarketing für Südwestfalen sein.

Hierzu ergeben sich folgende Fragen:

1. Wird die GmbH jetzt ohne jede zeitliche Befristung gegründet?
Antwort der Verwaltung:
Ja, die GmbH wird ohne jede zeitliche Befristung gegründet (siehe Drucksache Nr. GK/7/920)

2. Wie verhält sich das Regionalmarketing zu den entsprechenden Aktivitäten der beteiligten Kreise / Gemeinden?
Antwort der Verwaltung:
Das Regionalmarketing soll Südwestfalen als Ganzes bei Entwicklung der „projektiven Identität“ (= Entwicklung bisher nur schwach ausgeprägte Identität über Projekte) insbesondere im Rahmen der REGIONALE aber auch darüber hinaus unterstützen. Es geht sowohl um Projekte des Binnenmarketing – Stärkung der Identität ohne Verlust/Aufgabe der teilregionalen Besonderheiten – als auch um das Außenmarketing – eine selbstbewusste und attraktive Region präsentiert sich im Wettbewerb der Regionen. Insbesondere das Fortbestehen und die Pflege örtlicher und teilregionaler Besonderheiten macht die Abstimmung des Regionalmarketing Südwestfalen mit den Kreisen und Kommunen erforderlich.
Regionalmarketing für Südwestfalen soll mehr sein als die Summe der bisherigen Marketingaktivitäten der Gebietskörperschaften; die neue Qualität der regionalen Zusammenarbeit gilt es zu transportieren.

3. Gibt es für das Regionalmarketing bzw. die Abgrenzung der Aufgaben ein Konzept?
Antwort der Verwaltung:
Ja, die abschließende Fassung wird zur Zeit nach intensiver Diskussion in der Lenkungsgruppe Südwestfalen erarbeitet.

4. Wird dieses Konzept ggf. dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt?
Antwort der Verwaltung:
Der Kreistag erhält das Konzept in der Endfassung zur Kenntnis; eine Entscheidung der Kreistage hierzu ist nicht vorgesehen.

5. Für welchen Zeitrahmen ist mit einer Landesförderung der Agentur zu rechnen?
Antwort der Verwaltung:
Für den Zeitraum der Regionale; mit Nachlauf (Abrechnung) möglicherweise bis 2014.

6. Wie hoch ist der – bei Wegfall der Förderung durch das Land – voraussichtliche jährliche Kreisanteil des Märkischen Kreises an den laufenden Kosten der Regionale Agentur?
Antwort der Verwaltung:
Die Personal- und Sachkosten der Regionale Agentur können z.Zt. nur geschätzt werden (siehe Drucksache Nr. GK/7/920). Zwischen den beteiligten Kreisen besteht Einvernehmen, dass die Kosten zu gleichen Teilen getragen werden.

7. Kommt dieser Betrag im vollen Umfang zusätzlich auf den Kreishaushalt zu oder gibt es Entlastungen im Etat z.B. bei den Zuwendungen für die GWS?
Antwort der Verwaltung:
Einsparmöglichkeiten an anderer Stelle werden – wie immer – geprüft. Derzeit ist hierzu eine verbindliche Aussage nicht möglich.

8. Ist die Haftung des Märkischen Kreises für die Kosten der Agentur begrenzt, gibt es hierzu Absprachen zwischen den Kreisen?
Antwort der Verwaltung:
Nach der Kreisordnung muss die Haftung bei kommunaler Beteiligung an einem Unternehmen mit privater Rechtsform begrenzt werden. Für die Anregung des Märkischen Kreises, dies über einen „Side-Letter“ zu regeln, konnte die Zustimmung der Kommunalaufsicht nicht erzielt werden.
Es ist nunmehr vorgesehen – vor Gründung der GmbH – eine entsprechende Regelung außerhalb des Gesellschaftsvertrages zwischen den beteiligten Kreisen zu vereinbaren.
Die Fraktionen werden über die Regelung unverzüglich informiert.

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Die o.g. Fragen wurden schriftlich in einer Tischvorlage beantwortet.

Auszug aus der Niederschrift der Kreistagssitzung:
"KTA Duffe bringt sodann zum Ausdruck, dass die schriftlichen Anfragen der SPD-Fraktion nur sehr unzureichend und verschwommen beantwortet wurden. Dies gilt insbesondere für die finanziellen Aspekte. Weiterhin weist KTA Duffe darauf hin, dass zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates sich die Situation ergibt, dass die Landräte und Kreisdirektoren sowie seines Wissens nach auch die Bürgermeister CDU-Mitglieder sind und stellt die Frage, wie der Landrat die Situation vor dem Hintergrund der notwendigen gesamtgesellschaftlichen Beteiligung sieht. Im Hinblick auf die Besetzung des REGIONALE-Ausschusses liegen der SPD-Fraktion Informationen vor, wonach die Beteiligung von Vertretern der Bezirksregierung und der Landesregierung nicht nur als Gäste erfolgen soll sondern diesen Vertretern Stimmrecht im Ausschuss zugestanden werden soll. Dieses würde zu einer Vermischung von Ebenen hinsichtlich der Antragstellung und der Entscheidung über diesen Antrag führen, was im Ergebnis doch sehr kritisch betrachtet werden muss.

Landrat Steppuhn sagt zu, diese Fragen schriftlich zu beantworten, wenn nähere Informationen zu den einzelnen Fragestellungen vorliegen.

Landrat Steppuhn teilt mit, dass die Besetzungsvorschläge zu Ziffer 5 an die jeweiligen hauptamtlichen Funktionen gebunden sind."

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Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Märkische Kreis gründet gemeinsam mit den Kreisen Olpe, Soest, Hochsauerland und Siegen-Wittgenstein eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Südwestfalen Agentur GmbH mit einem Stammkapital von EUR 25.000,00; auf das Stammkapital übernimmt der Märkische Kreis eine anteilige Stammeinlage in Höhe von EUR 5.000,00 (20 % des Stammkapitals), die in bar zu erbringen ist.

2. Als Vertreter in der Gesellschafterversammlung werden bestellt:
1. Herr KTA Thomas Gemke
2. Herr KTA Ulrich Duffe
3. Herr Landrat Aloys Steppuhn

3. Die Wahrnehmung des Stimmrechts für den Märkischen Kreis in der Gesellschafterversammlung obliegt dem Landrat, im Verhinderungsfall Herrn Thomas Gemke

4. Der Landrat wird ermächtigt, den Märkischen Kreis bei der Gründung der Gesellschaft zu vertreten, den Gesellschaftsvertrag zu beschließen und schon vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister bei der Beschlussfassung über die Erstbestellung des Geschäftsführers mit dessen Recht, die Gesellschaft einzeln und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB zu vertreten, mitzuwirken.

5. Als Vertreter des Märkischen Kreises im Aufsichtsrat der Gesellschaft werden Herr Landrat Aloys Steppuhn und Herr Kreisdirektor Michael Rolland bestellt.

6. Der Kreis Olpe wird ermächtigt, stellvertretend für alle beteiligten Kreise die notwendige Anzeige der Gesellschaft gem. § 53 Kreisordnung i.V.m. § 115 Gemeindeordnung bei der Bezirksregierung Arnsberg vorzunehmen.

Was ist ein Kreistag?

Antwort

Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

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Wie arbeitet eine Fraktion?

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