Elternbeiträge Kinderbetreuung

Veröffentlicht am 23.02.2018 in Kreistagsfraktion

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU zur Erhebung der Elternbeiträge zum KiTa-Jahr 2018/2019

Beratungsfolge:

Jugendhilfeausschuss, 13.03.2018

Kreisausschuss, 22.03.2018

Kreistag, 12.04.2018

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Herbel,

sehr geehrter Herr Landrat Gemke,

 

die Fraktionen bitten für die vorgenannten Sitzungen um die Aufnahme des o.g. Tagesordnungspunktes und beantragen ab dem KiTa-Jahr 2018/2019

 

a) die Anhebung der Einkommensgrenzen von derzeit 15.000 € p.A. auf

25.000 € p. A

b) die Abschaffung der Beiträge für das 3. Geschwisterkind und jedes

weitere

 

Zur Begründung:

Die Bemessungsgrenzen für die Berechnung von KiTa-Beiträgen sind im Jahr 2008 zuletzt angepasst worden. Zwischenzeitlich haben sich die Lebenshaltungskosten deutlich erhöht und die aktuelle Einkommensgrenze ist nicht mehr angemessen. Daher ist es aus Sicht der antragstellenden Fraktionen erforderlich, die Einkommensgrenze für den Einstieg in die Beitragserhebung anzupassen.

 

In diesem Zusammenhang weisen wir auf die ohnehin insgesamt sozial gestaffelten Beiträge im Jugendamtsbereich des Märkischen Kreises hin. So werden bei der Beitragsberechnung die SGB-II-Empfänger beitragsfrei gestellt und es werden für die U-3-Betreuung die gleichen Beiträge erhoben wie für die Ü-3-Betreuung.

 

Land und Bund werden aufgefordert, die angedachte Beitragsfreiheit für die Kinderbetreuung möglichst schnell umzusetzen. Dabei ist die finanzielle Belastungsgrenze der Kommunen zu beachten.

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