KiTa-Gebühr erst ab einem Einkommen von über 25.000 Euro

Veröffentlicht am 14.03.2018 in Kreistagsfraktion

Auf Antrag der Kreistagsfraktion von SPD und CDU beschloss der Jugendhilfeausschuss die Anhebung der Beitragsfreigrenze von derzeit 15.000 Euro auf 25.00 Euro. Darüber hinaus soll der Beitrag für das dritte Geschwisterkind und jedes weitere ganz entfallen. Die Änderungen sollen bereits zum Kindergartenjahr 2018  / 2019, also ab diesem Sommer, in Kraft treten, sofern der Beschluss von Kreisausschuss und Kreistag in ihren anstehenden Sitzungen bestätigt wird.

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