Initiative der SPD-Kreistagsfraktion zur Verbesserung der Pflegeberatung erfolgreich

Veröffentlicht am 05.12.2017 in Kreistagsfraktion

Der auf Initiative der SPD-Kreistagsfraktion gemeinsam mit der CDU-Kreistagsfraktion in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales gestellte Antrag zur Verbesserung der Pflegeberatung wurde einstimmig  angenommen.

 

Konkret wurde beschlossen:

 

  1. Für den Aufgabenbereich der Pflegeberatung wird eine zusätzliche Stelle eingerichtet. Damit kann das bisher erfolgreiche Modell ausgeweitet werden.
  2. Im Bereich der Pflegeplanung wird eine weitere Stelle eingerichtet. Diese Stelle sollte durch eine Umschichtung in der Verwaltung unter Berücksichtigung vorhandener kw-Vermerke nicht zu einer Ausweitung des Stellenplans führen.
  3. Dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales ist kontinuierlich über die Aufgabenentwicklung in der Pflege zu berichten.

 

Als Begründung führten die Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion an, dass sich die Kreistagsfraktionen von SPD und CDU seit längerer Zeit mit der Situation der Pflege im Märkischen Kreis befassen. Die Betrachtungen umfassen sowohl die ambulante als auch die stationäre Versorgung. Im Ausschuss für Gesundheit und Soziales wurde mehrfach die Bedeutung und die Wirkung der Pflegeberatung erörtert. Die Verwaltung hat anhand verschiedener Kennzahlen die positiven Effekte darlegen können. Diese beziehen sich zum einen auf die betroffen Menschen, bei denen durch eine frühzeitige Beratung eine Vermeidung oder Verzögerung einer stationären Unterbringung erreicht werden konnte und zum anderen auf eine Kostendämpfung für den Märkischen Kreis nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“. Dadurch erfolgt eine Refinanzierung des eingesetzten Personals.

 

Die neuen Pflegegesetze sehen eine Intensivierung der kommunalen Pflegeberatung vor. Inzwischen sind allerdings die Kapazitätsgrenzen erreicht. Die Verwaltung konnte darlegen, dass eine Ausweitung der Beratungsleistungen mit dem vorhandenen Personal nicht mehr möglich ist und auf der anderen Seite weiterer Beratungsbedarf besteht.

 

Im Zusammenhang mit der Pflegeberatung ist auch die Pflegeplanung zu betrachten. Diese neue gesetzliche Aufgabe für den Märkischen Kreis soll quartiersnah in den Städten und Gemeinden erfolgen und weist eine enge Verzahnung zur Pflegeberatung auf. Wegen dieser Schnittstellen hat die Verwaltung zur Koordinierung beider Tätigkeiten diese in einem Sachgebiet zusammengefasst und die Strukturen dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales vorgestellt. Bei dieser neuen Aufgabe ist ein adäquater Personaleinsatz erforderlich.

 

 

 

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