Breitbandausbau - Beantwortung der Anfrage

Veröffentlicht am 04.12.2017 in Kreistagsfraktion

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion zum Stand des Breitbandausbaus / Förderanträge durch den Märkischen Kreis

a) Wie weit sind die beiden Verfahren?

Im Rahmen des Förderverfahrens nach dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms NRW (RWPVerfahren) für Gewerbegebiete ist der Vertrag mit dem Netzbetreiber ausgehandelt. Der Vertrag liegt zur Zeit der Bundesnetzagentur zur Zustimmung vor. Ferner liegt das Angebot des Netzbetreibers einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer zur Prüfung vor. Sobald die Zustimmung der Bundesnetzagentur und das Prüfergebnis vorliegen, werden diese Unterlagen an die Bezirksregierung Arnsberg weitergeleitet, um den endgültigen Förderbescheid zu erhalten. Erst nach Vorlage des Förderbescheides ist die Vertragsunterzeichnung möglich.

Beim Bundesförderverfahren läuft zur Zeit der erste Teil des Vergabeverfahrens, der Teilnahmewettbewerb. Die Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen läuft noch bis zum 20.12.2017. Anschließend werden die zugelassenen Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert.

 

b) Was sind die Gründe für die zeitlichen Verschiebungen?

Einer der wesentlichen Gründe für die zeitlichen Verschiebungen im RWPVerfahren war die Auflegung des Bundesförderprogramms im laufenden RWPVerfahren. Nach der RWPFörderrichtlinie darf das RWPProgramm nur nachrangig zu anderen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden. Somit musste der Märkische Kreis das laufende RWPVerfahren abbrechen und auf das Bundesförderprogramm wechseln. Während der Erstellung der Antragsunterlagen ergab sich, dass das Bundesförderprogramm nicht für reine Ausbauvorhaben von Gewerbegebieten geeignet ist und alle bisher gestellten Anträge abgelehnt wurden. Aufgrund dieser Verfahrensabläufe hat das Ministerium mitgeteilt, dass trotz des Subsidiaritätsprinzips des RWPProgramms, der direkte Zugang zum RWPProgramm wieder ermöglicht wird, ohne vorher einen ablehnenden Bescheid im Bundesförderprogramms erhalten zu haben. Diese nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten in der Anwendung der Förderprogramme haben zu mehrmonatigen Verzögerungen geführt.

Erst im Oktober 2016 konnte das zweistufige Vergabeverfahren mit der Veröffentlichung des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs begonnen werden. Im Vergabeverfahren sind Fristen für die Veröffentlichung einzuhalten. Nach Abgabe der Angebote wurden am 28.04.2017 mit den Bietern sogenannte Bietergespräche geführt, um ein finales Angebot auszuhandeln. Erst nachdem eine endgültige Klärung der Sach und Rechtslage mit allen Bietern erfolgreich herbeigeführt werden konnte, konnten sich weitere Vertragsverhandlungen anschließen. Im laufenden Verfahren haben sich die Vertragsverhandlungen mit dem Netzbetreiber relativ lang hingezogen, da an den Verhandlungen mehrere Rechtsanwälte des Netzbetreibers beteiligt waren. Die Vertragsverhandlungen wurden im Juni 2017 aufgenommen und konnten erst im September 2017 abgeschlossen werden. Zu dem ausgehandelten Vertragsentwurf ist die Zustimmung der Bundesnetzagentur (BNetzA) erforderlich. Für diese Zustimmung hat die BNetzA eine Frist von acht Wochen. Ferner hat der Fördergeber verlangt, dass das Angebot des Netzbetreibers noch durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft wird. Diese Forderung ergab sich erst aus einem Abstimmungsgespräch der Bezirksregierung Arnsberg mit dem Ministerium Mitte September 2017. Im Bundesförderverfahren sind wir im vorgesehenen Zeitplan.

 

c) Gab es ausreichend Angebote im Interessenbekundungsverfahren?

Die Anzahl der Meldungen im Interessenbekundungsverfahren nimmt nur eine untergeordnete Rolle ein. Maßgeblich sind die vorgelegten Angebote im Rahmen des Vergabeverfahrens. Im RWPVerfahren wurden zwei Angebote vorgelegt. Ein Bieter hat für alle Lose, ein zweiter Bieter nur für ein Los ein Angebot abgegeben.

Im Bundesförderverfahren liegen bisher keine Teilnahmeanträge vor.

 

d) Hat der Kreis neben der TKG noch mit anderen Beratungsfirmen zusammengearbeitet?

Der Märkische Kreis hat nur mit der TKG Südwestfalen mbH als Beratungsunternehmen zusammengearbeitet. Die TKG Südwestfalen mbH bedient sich in Rechtsfragen einer Rechtsanwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Vergaberecht.

 

e) Sind die Ausschreibungen pauschal für den Märkischen Kreis gestaltet worden oder für die jeweiligen Gebiete der einzelnen Städte und Gemeinden?

Als Fördermittelnehmer wurden die Ausschreibungen zentral vom Märkischen Kreis durchgeführt. In beiden Verfahren wurden die Ausschreibungen in Losen vorgenommen. Während im RWPVerfahren für jede einzelne Stadt / Gemeinde ein Los gebildet wurde, wurden im Bundesförderverfahren mehrere Kommunen zu einem Los zusammengefasst. Es wurden insgesamt 6 Lose gebildet.

Los 1: Altena, NachrodtWiblingwerde

Los 2: Halver, Lüdenscheid, Schalksmühle

Los 3: Iserlohn, Menden

Los 4: Kierspe, Meinerzhagen

Los 5: Balve, Hemer, Neuenrade

Los 6: Plettenberg, Herscheid, Werdohl

 

f) Kann in dem Verfahren für Gewerbegebiete der vollständige Ausbau mit der Glasfasertechnologie gefordert werden?

Aufgrund der Vorgaben in der Förderrichtlinie für das RWP-Verfahren zu den Bandbreiten ist nur ein Ausbau mit der Glasfasertechnologie möglich.

 

g) Welche Gebäude des Märkischen Kreises, welche Schulen des Märkischen Kreises sind direkt an das Glasfasersystem angeschlossen?

Diese Frage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Im Rahmen des Vergabeverfahrens verlangt der Märkische Kreis von den Bietern Angebote sowohl für den sog. FTIC-Ausbau, als auch für den FTIB/H-Ausbau vorzulegen. Erst wenn die Angebote vorliegen und bekannt ist, welche Kosten die einzelnen Ausbauarten verursachen, kann eine Entscheidung für die Ausbautechnologie getroffen werden. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Schulen an das Glasfasernetz angeschlossen werden.

Was ist ein Kreistag?

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Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

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