Pflegeberatung und Pflegeplanung - Antrag der SPD-Kreistagsfraktion und der CDU-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales.
Die Verwaltung hat die von den beiden Fraktion angesprochenen Fragestellungen wie folgt beantwortet:
"In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 29.04.2015 (Drucksache
78/9/0165 sowie in dem ergänzenden Vortrag in der Sitzung) wurde bereits auf die
veränderten gesetzlichen Grundlagen sowie auf die Pflege und- Versorgungssituation im
Märkischen Kreis eingegangen. Die in dem gemeinsamen Antrag von CDU- und SPDKreistagsfraktion
(Drucksache 78/9/0222) angeführten Fragen werden nachfolgend im
Zusammenhang beantwortet:
Die gesetzliche Aufgabe der Pflegeplanung wurde durch die neue Gesetzgebung ausgeweitet
und die Steuerungsverantwortung der Kommunen deutlich gestärkt.
Die Herausforderung für die Region ist klar: In Zusammenarbeit zwischen den Landkreisen
und den kreisangehörigen Städte und Gemeinden gilt es nun mit den Akteuren eine Angebotsund
Versorgungsstruktur zu schaffen bzw. zu stärken, um der weiter wachsenden Zahl der
älteren und alten Menschen auch im Falle eines Pflege- oder Unterstützungsbedarfs eine
bedarfsgerechte Versorgung zu bieten. Neben den auch weiterhin notwendigen stationären
Angeboten ist dabei besonderes Augenmerk auf ortsnahe ambulante Angebote zu richten.
Hierbei sind Zuständigkeiten und fachliche Kompetenzen sowohl beim Märkischen Kreis als
auch bei den Städten und Gemeinden verortet. Diese gilt es zukünftig noch weiter zu vertiefen
und gemeinsam zu tragfähigen Lösungen weiter zu entwickeln. Aufgrund der regional
(örtlich) unterschiedlichen Voraussetzungen wird es nicht möglich sein, ein einheitliches und
kreisweites Konzept aufzustellen. Vielmehr gilt es passgenaue Modelle für die einzelnen
Städte oder ggfs. auch interkommunal für zwei oder drei Kommunen zu entwickeln und
umzusetzen.
Es wird in nächster Zeit in Gesprächen zwischen dem Kreis und den einzelnen Städten und
Gemeinden die jeweilige Rollenverteilung zu klären sein.
Der Fachdienst Pflege des Märkischen Kreises ist derzeit dabei, den zukünftigen Bedarf an
stationären Pflegeangeboten möglichst kleinräumig zu ermitteln. Ebenso gilt es die Situation
in der Tages- und Kurzzeitpflege zu beobachten und die Inanspruchnahme zu analysieren.
Auch alternative Versorgungsformen wie z.B. ambulante Wohngemeinschaften und
Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz sind zu berücksichtigen. Aus diesen
Faktoren wird eine Pflegebedarfsplanung erstellt und ständig aktualisiert und fortgeschrieben.
Weiterhin kann der Märkische Kreis eine Rolle bei der Weiterentwicklung von ambulanten
Strukturen übernehmen. Hierbei handelt es sich um lokale Prozesse, die in Abhängigkeit der
jeweils bestehenden Rahmenbedingungen vor Ort entwickelt werden müssen. Hier kommt der
Stadt / der Gemeinde eine zentrale Rolle zu. Wichtig ist es, einzelne Angebote und
Versorgungsformen zu koordinieren und zu vernetzen. Hierbei handelt es sich um Angebote
und Unterstützungsleistungen, die im Idealfall schon deutlich vor der eigentlichen
Pflegebedürftigkeit ansetzen. Es werden Themenfelder wie gesundheitliche Versorgung,
Betreuungsleistungen, Unterstützung im täglichen Leben (haushaltsnahe Dienstleistungen,
Einkaufen, Begleitungen etc.), Mobilität bis hin zu Freizeit- und Kulturangeboten
angesprochen. Auch das vorhandene seniorengerechte Wohnangebot sowie eine barrierefreie
Gestaltung des Wohnumfeldes sind wesentliche Faktoren. Die Schaffung dieser
Rahmenbedingungen liegt in der lokalen Zuständigkeit der Städte und Gemeinden. Ziel sollte
eine transparente Übersicht von Leistungen und Angeboten vor Ort sein. Für die Akzeptanz
bei den Menschen sowie die Aktualität der Angebotsübersichten ist eine Koordination vor Ort
unverzichtbar.
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Der Märkische Kreis könnte die Prozesse vor Ort zum Beispiel als Moderator und
Multiplikator aktiv begleiten und unterstützen. Viele Aktivitäten werden in den Städten und
Gemeinden gleich oder zumindest ähnlich ablaufen können. Hier ließen sich ggf. durch eine
zentrale Moderation Synergien erzielen. Genauso könnten positive Erkenntnisse aus einer
Region in andere Teile des Kreisgebietes transferiert werden, ohne dass der gesamte Prozess
dort erneut durchlaufen werden müsste. Zudem könnten die bestehenden Angebote durch
geeignete Beratungsangebote auch dem betroffenen Personenkreis zugänglich gemacht
werden. So könnte z.B. die Pflegeberatung des Märkischen Kreises zusammen mit der
Seniorenberatung / Seniorenvertretung in den Städten gemeinsam auf Angebote aufmerksam
machen und sie im Bedarfsfall konkret vermitteln.
Der Fachbereich Gesundheit und Soziales wird das Gespräch mit den Städten und Gemeinden
suchen, um die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit bzw. die jeweilige Rollenverteilung zu
klären. Hierbei ist zu berücksichtigen, welche Angebote und Strukturen bereits vorhanden
und welche Akteure bereits vor Ort tätig sind.
Nach Abschluss der Gespräche ist eine Planung der weiteren Vorgehensweise einschließlich
der ggf. zusätzlich vom Märkischen Kreis einzusetzenden Ressourcen zu erstellen und
abzustimmen."