Landesförderprogramm Gute Schule 2020

Veröffentlicht am 28.09.2016 in Kreistagsfraktion

Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion hat sich der Schul- und Sportausschuss in seiner Sitzung am 21. November 2016 mit dem Thema "Landesförderprogramm Gute Schule 2020" befasst.

 

Die SPD-Kreistagsfraktion hatte hierzu einige Fragen gestellt, die die Verwaltung wie folgt beantwortete:

 

 

1. Kann die Verwaltung nach bisherigen Erkenntnissen bestätigen, dass die Projekte und Konzepte im Rahmen dieses Programmes zu 100 Prozent vom Land finanziert werden, d. h. der Kreis keinen Eigenanteil übernehmen muss?

 

Nach der ersten Information über das geplante Förderprogramm am 06.07.2016 durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung sollten die Details nach den Sommerferien bekannt gegeben werden. Leider liegen der Verwaltung die konkreteren Planungen bisher nicht vor, so dass eine Bestätigung, dass der Märkische Kreis keinen Eigenanteil zu übernehmen hat, noch nicht gegeben werden kann. Andererseits gibt es bisher aber auch keinerlei Hinweise darauf, dass das Land von der ursprünglich geplanten hundertprozentigen Förderung abweichen wird.

 

2. Welche Maßnahmen, die sich ggf. in der mittelfristigen Planung befinden, könnten aus Sicht der Verwaltung im Antragsverfahren vorgelegt werden?

 

Nach jetzigem Kenntnisstand sind Maßnahmen im Bereich Gebäude und IT möglich. Derzeit liegen der Verwaltung jedoch noch keine Erkenntnisse vor, welche konkreten Voraussetzungen die Projekte erfüllen müssen, um durch das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert zu werden. Eine Benennung von konkreten Maßnahmen kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.

 

3. Ist eine Abfrage bei den Schulen dahingehend geplant, welche Projekte gegenüber den bisherigen Planungen vorgezogen werden könnten oder sollten bzw. welche neuen Ideen eingebracht werden können?

 

Die Umsetzung der notwendigen Projekte sollte zunächst nach Dringlichkeit erfolgen. Hier haben die zuständigen Bereiche der Verwaltung des Märkischen Kreises den Überblick über alle Schulen. Nach erfolgter Priorisierung wird die Planung dann auch mit den Schulen besprochen.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanungen werden die Schulen jedes Jahr um Mitteilung gebeten, welche Maßnahmen aus ihrer Sicht erforderlich sind. Die Notwendigkeit diese Abfrage zu wiederholen bzw. das Verfahren zu ändern, sieht die Verwaltung derzeit nicht.

 

4. Hat die Verwaltung bereits mit der Erstellung von Konzepten – auch mit Blick auf die o. g. Punkte – begonnen?

 

Mit einer Konzepterstellung kann auch erst dann gestartet werden, sobald die konkreten Förderbedingungen bekannt sind. Einige Eckpunkte sind zwischen den einzelnen zuständigen Bereichen jedoch bereits jetzt abgesprochen. So wird z. B. darauf geachtet, dass die umgesetzten Projekte nachhaltig realisierbar sind.

 

5. Hat die Verwaltung bereits Kontakt mit den zuständigen Stellen aufgenommen, um zu erfahren, für welchen Zeitpunkt der „offizielle“ Start des Bewerbungsverfahrens geplant und was genau förderungsfähig ist?

 

Nach derzeitigem Stand ist mit einer Veröffentlichung der konkreten Förderbedingungen

Ende September/Anfang Oktober zu rechnen.

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