Anfrage zum Reinigungsdienst vom 11. Juni 2013

Veröffentlicht am 11.06.2013 in Kreistagsfraktion

Sehr geehrter Herr Gemke,

nach unseren Informationen sind die Kosten für den kreiseigenen Reinigungsdienst durch die Einführung der Entgeltgruppe 1 TVÖD so deutlich gesunken, dass sich die Kosten pro Reinigungsstunde der Eigen- und der Fremdreinigung nur noch um einen Cent (Mittelwert) unterscheiden.

Gleichzeitig soll es nach aktueller Rechtsprechung nicht (mehr) möglich sein, den Fremdreinigungsfirmen Vorgaben hinsichtlich der Beschäftigung von sozialversicherungspflichtigem Personal zu machen.

Auf diese Weise sollte jedoch sichergestellt werden, dass Reinigungskräfte eigene Rentenansprüche erwerben und im Alter nicht auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist es dem Kreis möglich, bei der Vergabe von Leistungen im Bereich der Fremdreinigung den Einsatz von sozialversicherungspflichtigem Personal vorzugeben?
2. Welche Kosten würden dem Kreis entstehen, wenn der Reinigungsdienst rekommunalisiert werden würde?
3. In welcher Höhe könnten Folgekosten vermieden werden, die durch den Einsatz von nicht sozialversicherungspflichtigem Personal entstünden?

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Machelett
Fraktionsvorsitzende

Ariane Knauer
Fraktionsgeschäftsführerin

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Antwort der Verwaltung vom 7. Oktober 2013

Sehr geehrte Frau Machelett,

mit o. a. Schreiben bitten Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist es dem Kreis möglich, bei der Vergabe von Leistungen im Bereich der
Fremdreinigung den Einsatz von sozialversicherungspflichtigem Personal
vorzugeben?

2. Welche Kosten würden dem Kreis entstehen, wenn der Reinigungsdienst
rekommunalisiert werden würde.

3. In welcher Höhe könnten Folgekosten vermieden werden, die durch den Ein-satz von nicht sozialversicherungspflichtigem Personal entstünden.

Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:

Zu Frage 1.)
Der Märkische Kreis kann von Reinigungsfirmen den Einsatz von sozialversiche-rungspflichtigem Personal künftig nicht mehr verlangen. Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Anforderung nur sozialversicherungspflichtiges Personal ein-zusetzen vergaberechtswidrig ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2013, Az.: VII-Verg 35/12). Der Märkische Kreis hat seine Ausschreibungstexte und Vertrags-muster an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.

Zu Frage 2.)
Die Verwaltung hat zum Thema Eigen- und Fremdreinigung u.a. eine ausführliche Beratungsdrucksache für die Kreistagssitzung am 26.03.2009 (FD 15/7/1202) vorge-legt. In der Sitzung am 24.06.2010 erfolgte eine weitere Beratung mit dem Auftrag an die Verwaltung, eine Aufteilung der Reinigung im Verhältnis 50:50 sicherzustellen.
Es ist zutreffend, dass Tariflöhne für Reinigungskräfte nach dem TVöD und dem maßgebenden Tarifvertrag im privaten Reinigungsgewerbe mittlerweile nahezu iden-tisch sind. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Sach- und Gemeinkosten, da sich Steuern und Gewinne auf der einen Seite gegenüber einem höheren Verwal-tungs- und Betreuungsaufwand auf der anderen Seite nach den Berechnungen der Verwaltung gegenseitig aufheben.
In Kleinstobjekten ist die Fremdreinigung erfahrungsgemäß etwas günstiger als die Eigenreinigung. Aus diesem Grunde werden solche Kleinstobjekte heute bereits na-hezu ausschließlich fremdgereinigt. Die Frage der Art der Reinigung sollte daher im-mer im Einzelfall entschieden werden.

Zu Frage 3.)
Darüber liegen mir keine zuverlässigen Informationen vor.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Gemke

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