„Beitragsbemessungsgrenze für KiTa, Kindertagespflege und Offenen Ganztag“

Veröffentlicht am 16.02.2021 in Allgemein

 „Beitragsbemessungsgrenze für KiTa, Kindertagespflege und Offenen Ganztag“

Die Beitragsmessungsgrenze liegt derzeit bei einem Jahreseinkommen von 25.000 Euro. Die nächste Beitragsstufe beginnt bei einem Jahreseinkommen von 37.500 Euro. Um Familien mit geringem Einkommen zu entlasten, halten wir den Wegfall der ersten Beitragsstufe für angemessen.

 

Um die Auswirkungen auf die differenzierte Kreisumlage möglichst zu verhindern beziehungsweise zu minimieren, wird eine (Teil-) Refinanzierung durch Veränderungen bei den Elternbeiträgen bei höheren Jahreseinkommen angestrebt. Denkbar wären hier beispielsweise die Erhöhung der Elternbeiträge ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro oder die Einführung einer zusätzlichen Beitragsstufe ab einem Jahreseinkommen von 125.000 Euro.

 

Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt daher in den jeweiligen Sitzungen wie folgt zu beschließen:

 

Beschlussvorschlag für die Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 16.02.2021

Die Beitragsbemessungsgrenze für den offenen Ganztag wird auf 37.500 Euro angehoben.

Die Verwaltung wird beauftragt, Refinanzierungsmöglichkeiten der zu erwartenden Mindereinnahmen kurzfristig zu prüfen und das Ergebnis bis zur o.g. Sitzung des Kreistages zur Beschlussfassung vorzulegen

 

Beschlussvorschlag für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.03.2021

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Bereiche KiTa und Kindertagespflege wird auf 37.500 Euro angehoben.

Die Verwaltung wird beauftragt, Refinanzierungsmöglichkeiten der zu erwartenden Mindereinnahmen kurzfristig zu prüfen und das Ergebnis bis zur o.g. Sitzung des Kreistages zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Beschlussvorschlag für die Sitzung des Kreisausschusses am 11.03.2021

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Bereiche KiTa, Kindertagespflege und Offener Ganztag wird auf 37.500 Euro angehoben.

Die Verwaltung wird beauftragt, Refinanzierungsmöglichkeiten der zu erwartenden Mindereinnahmen kurzfristig zu prüfen und das Ergebnis bis zur o.g. Sitzung des Kreistages zur Beschlussfassung vorzulegen

 

Beschlussvorschlag für die Sitzung des Kreistages am 18.03.2021

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Bereiche KiTa, Kindertagespflege und Offener Ganztag wird auf 37.500 Euro angehoben.

Über die von der Verwaltung vorgelegten Refinanzierungsmöglichkeiten der zu erwartenden Mindereinnahmen wird entschieden.

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