Finanzierung der Förderschulen und Berufskollegs in Trägerschaft des Märkischen Kreises

Veröffentlicht am 08.03.2019 in Kreistagsfraktion

Anfrage für die Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 13.03.2019

 

Das Oberverwaltungsgericht hat kürzlich mit der Ablehnung des Berufsantrages des Kreises Mettmann das Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf bestätigt, wonach die Finanzierung von Förderschulen über die allgemeine Kreisumlage rechtswidrig ist. Hintergrund ist die Klage der Stadt Monheim am Rhein aus dem Jahr 2016 gegen o.g. Finanzierungsmodell.

Die SPD-Kreistagsfraktion bittet daher um einen Bericht der Kreisverwaltung in der Ausschusssitzung über die o.g. Thematik und um die Beantwortung folgender Fragen in der Ausschusssitzung:

  1. Welche Folgen hat das o.g. Urteil auf die Finanzierung der Förderschulen und Berufskollegs in Trägerschaft des Märkischen Kreises?
  2. Ist künftig eine „Schülerzahlenscharfe“-Abrechnung erforderlich bzw. welche Finanzierungsmodelle kommen für die kreiseigenen Schulen infrage?

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