Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion wurde in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses der Tagesordnungspunkt "Flüchtlinge" behandelt.
Auf Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion wird die Verwaltung zu dem Thema einen jährlichen Bericht geben.
Die von der SPD-Kreistagsfraktion gestellten Fragen wurden von der Verwaltung wie folgt beantwortet:
1. Welche Auswirkungen hat die aktuelle Flüchtlingssituation auf die den Fachausschuss betreffenden Bereiche?
Bisher sind die Auswirkungen, wie auch aus den nachfolgenden Antworten
ersichtlich, gering. Dies allerdings auch vor dem Hintergrund, da der überwiegende
Anteil der Schulpflicht der Kinder in den Zuständigkeitsbereich der Städte und
Gemeinden fällt.
2. Wie viele Flüchtlinge (sowohl anerkannte als noch im Anerkennungsverfahren befindliche) besuchen derzeit die kreiseigenen Förderschulen und Berufskollegs bzw. planen deren Besuch?
Zum derzeitigen Zeitpunkt besuchen 13 Flüchtlinge eine Förderschule für geistige
Entwicklung.
3. Welche Unterstützung erhalten sie dazu vom Kreis bzw. von anderer Seite bezogen auf Spracherwerb, Integration, Traumata-Bewältigung etc.?
Wie unter 1. bereits erwähnt, liegt die Zuständigkeit im Bildungsbereich eher
vorrangig bei den Städten und Gemeinden. Ergänzend bietet das Kommunale
Integrationszentrum des Märkischen Kreises jedoch Unterstützung für ehrenamtlich
Aktive in der Flüchtlingshilfe an. Dies geschieht in Form von
Informationsveranstaltungen zur Verbesserung des eigenen Einsatzes und der
Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort, hinsichtlich der rechtlichen Regelungen
im Asylverfahren und des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie durch Anregung des
interkommunalen Austausches der Akteure untereinander. Darüber hinaus wird die
Erstellung von mehrsprachig abgefassten Stadtplänen angeboten, um neu
ankommenden Flüchtlingen eine erste Orientierungshilfe zu bieten. Außerdem werden
über das Kommunale Integrationszentrum finanzielle Mittel des Landes im Rahmen
der Förderung des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe an Initiativen vor Ort
weitergeleitet. Unter anderem werden mit diesen Geldern, die vom
Integrationsministerium NRW für das Jahr 2015 bereitgestellt wurden, Angebote für
Kinder, Jugendliche und Familien in Iserlohn, Menden, Neuenrade und Plettenberg
gefördert.
4. Wie werden die anderen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer in dieser Angelegenheit mitgenommen und unterstützt?
Seitens der Schulen besteht derzeit keine Notwendigkeit in diesem Bereich
unterstützt zu werden.
5. Haben Lehrkräfte der kreiseigenen Förderschulen und Berufskollegs an den beiden Fachtagungen zur sprachlichen und schulischen Integration in den Jahren 2013 und 2014 sowie an den angebotenen Fortbildungen zur sprachlichen und schulischen Integration teilgenommen?
An den Fachtagungen und der Fortbildungsreihe beteiligten sich Lehrkräfte aus allen
Schulformen.
Die Fachtagung „Sprachbildung in der Schule“ am 04.12.2013 wurde von insgesamt
142 Teilnehmern besucht. Hierunter waren auch Lehrer von zwei Förderschulen in
Trägerschaft des Märkischen Kreises.
An der Fachtagung mit dem Titel „Schulische und sprachliche Integration von neu
zugewanderten Kindern und Jugendlichen im Märkischen Kreis“ am 11. Dezember
2014 nahmen von insgesamt 60 Teilnehmern auch Vertreter von drei Berufskollegs
teil.
Ergänzend dazu haben sich einige Lehrer von Berufskollegs eigeninitiativ zu diesem
Themenbereich fortgebildet.
Das Kommunale Integrationszentrum hat im Jahr 2014 mit der Fortbildungsreihe
begonnen und wird diese in modifizierter Form in 2015 und auch in den kommenden
Jahren regelmäßig anbieten. Modifiziert bedeutet in diesem Zusammenhang, dass
zukünftig auch Fortbildungen zu den Themen „Umgang mit traumatisierten Kindern
und Jugendlichen“ oder „Sprachbildung in allen Fächern“ angeboten werden sollen.
Es bedarf jedoch eines gewissen Vorlaufs, bis sich ein in dieser Form neu konzipiertes
Angebot etabliert hat.
6. Im Tätigkeitsbericht des Kommunalen Integrationszentrums heißt es unter Punkt 3.1 u.a., „für das laufende Jahr ist vorgesehen, intensiver in die Beratung von Schulen einzusteigen. Außerdem sollen die Schulen mit einem Informationspaket versorgt werden und Materialien für die Elterninformation entwickelt werden. Allerdings kann dieser Aufgabenbereich aufgrund der derzeitigen Stellenbesetzung zurzeit nur eingeschränkt wahrgenommen werden.“ Was bedeutet in diesem Zusammenhang „nur eingeschränkt“? Ist die Anzahl der Stellen für die Wahrnehmung dieses Aufgabenbereiches nicht ausreichend, oder liegt die Einschränkung tatsächlich an der Besetzung der Stelle?
Die Kommunalen Integrationszentren werden unabhängig von der Größe des Kreises
bzw. der kreisfreien Stadt pauschal mit 5,5 Stellen ausgestattet. Von diesen Stellen
werden 2,0 Stellen per Abordnung von Lehrkräften aus dem Schulbetrieb besetzt.
Aktuell sind zwei 0,5 Stellen besetzt, wovon eine mit dem Sprach- und
Elternbildungsprogramm „Rucksack“ und den Interkulturellen Elterncafés befasst ist.
Der Aufgabenzuschnitt der zweiten Lehrkraft umfasst die Unterstützung der Schulen
bei der Integration von neu aus dem Ausland zugewanderten Kindern und
Jugendlichen.
Diese Unterstützung erfolgt derzeit in Form von Fortbildungsangeboten, Inhouse-
Schulungen und Informationsveranstaltungen für die Lehrkräfte sowie durch den
Aufbau und die Begleitung eines kreisweiten Netzwerkes von Schulen, die sich
inhaltlich mit dem Thema auseinandersetzen und sich fachlich über ihre Praxis
austauschen möchten. Neben Einzelberatungen für Lehrkräfte und Schulleitungen
wird aktuell eine Handreichung erstellt, welche die wichtigsten Arbeitshilfen enthält.
Die Beratung der Schulen könnte bei entsprechender Stellenbesetzung noch weiter
ausgebaut werden. Das gleiche gilt für die Beratung und Information von Eltern zum
Schulsystem und zu Fördermöglichkeiten für ihre Kinder.
Diese Bereiche können jedoch erst dann weitergehend bearbeitet werden, wenn das
entsprechende Personal vorhanden ist. Zuständig für die Ausschreibungsverfahren ist
die Bezirksregierung Arnsberg. Trotz der bisher regelmäßig erfolgten
Stellenausschreibungen gelang es bislang noch nicht, eine Vollbesetzung zu
realisieren. Allerdings ist zum 01.08.2015 eine Lehrkraft für das Kommunale
Integrationszentrum mit ganzer Stelle abgeordnet. In naher Zukunft besteht somit die
Aussicht auf eine vollständige Stellenbesetzung.
7. Mit Hilfe von Sport kann die Integration von Flüchtlingen und Migranten erleichtert und gefördert werden. Wir begrüßen daher, dass im Frühjahr 2014 eine Fachtagung zum Thema „Integration im Sportverein“ vom Kommunalen Integrationszentrum in Kooperation mit dem Kreissportbund durchgeführt wurde. Im Tätigkeitsbericht des Kommunalen Integrationszentrums heißt es unter Punkt 3.3, „das kommunale Integrationszentrum will gemeinsam mit dem Kreissportbund Maßnahmen erproben, die geeignet sind, um mehr Migrantinnen und Migranten an den Vereinssport heranzuführen.“ Um welche Maßnahmen handelt es sich hierbei?
Über die Sprach- und Elternbildungsprogramme „Griffbereit“, „Rucksack Kita“ und
„Rucksack Schule“ besteht ein verbesserter Zugang zu Zuwandererfamilien,
insbesondere zu den Müttern. In Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund sollen die
Mütter in den genannten Programmen über Möglichkeiten des Vereinssports
informiert werden und der Zugang dorthin durch persönliche Kontakte erleichtert
werden. Ziel ist es darüber hinaus, Mütter aus dem genannten Personenkreis für die
Qualifizierung zum Übungsleiter zu gewinnen.
8. Gibt es Förderprogramme mit deren Hilfe die Integration von Flüchtlingen und die Bewältigung eventueller Traumata durch Sport (allgemein und Vereinssport) im Märkischen Kreis ermöglicht bzw. verbessert werden kann?
Es gibt eine Sondermaßnahme „Sport für Flüchtlinge NRW“ seitens des
Landesportbundes.
Es handelt sich hierbei um eine einmalige finanzielle Förderung in Höhe von 500,00 €
für Sportvereine, die Angebote für Flüchtlinge anbieten. Von dieser Förderung haben
auch 5 Vereine im Märkischen Kreis profitiert.
Ob darüber hinaus noch weitere Förderungen erfolgen, ist der Verwaltung nicht
bekannt.