Investitionsplanung Kreisgesellschaften

Veröffentlicht am 12.02.2024 in Allgemein

Investitionsplanung Kreisgesellschaften - Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU und SPD für den Kreisausschuss am 07.03.2024 und den Kreistag am 14.03.2024

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung stellt die bekannten Investitionen der Gesellschaften / Unternehmensverbünde AMK, Kliniken und MVG für die kommenden 10 Jahre sowie deren geplante Finanzierung (durch z.B. Eigenkapital, Zuschüsse von Bund und Land sowie privater Anteilseigner etc.) mit Zinsen und Tilgung dar.

Investitionen unter 50.000 € sollen dabei möglichst in Kategorien zusammengefasst werden.

Begründung:

Die Investitionen bei den kreiseigenen Gesellschaften können in den nächsten Jahren einen signifikanten Anteil am Kreishaushalt ausmachen.

Nicht zuletzt durch das von den Städten und Gemeinden beauftragte Schreiben wird deutlich, dass es eines hohen Maßes an Transparenz und Kommunikation bedarf. Dies gilt nicht nur im Wechsel mit den kreisangehörigen Kommunen; sondern auch für den politischen Diskurs im Kreistag.

Was ist ein Kreistag?

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Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

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Wie arbeitet eine Fraktion?

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