Kreistag bestätigt: KiTa- Gebühr erst ab einem Einkommen von mehr als 25.000 Euro

Veröffentlicht am 12.04.2018 in Kreistagsfraktion

Auf Antrag der Kreistagsfraktion von SPD und CDU beschloss nun auch der Kreistag die Anhebung der Beitragsfreigrenze von derzeit 15.000 Euro auf 25.00 Euro. Darüber hinaus soll der Beitrag für das dritte Geschwisterkind und jedes weitere ganz entfallen. Die Änderungen werden bereits zum Kindergartenjahr 2018/2019, also ab diesem Sommer, in Kraft treten.

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