Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU für die Sitzung des Kreistages am 18.12.2014
Beschlussvorschlag:
1. § 6 Absatz 1 der Haushaltssatzung wird wie folgt geändert: Die
Kreisumlage wird auf 47,86 v. H. der für das Haushaltsjahr 2015
maßgebenden Umlagegrundlagen festgesetzt.
Begründung:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe wird seine Umlage abweichend von den
bei der Berechnung der Kreisumlage im Entwurf des Haushalts 2015 angegebenen
Umlagegrundlagen auf 16,5 v.H. senken. Bisher wurden Senkungen und
Erhöhungen der Landschaftsverbandsumlage jeweils an die Städte und Gemeinden
in gleicher Höhe bei der Festsetzung der Kreisumlage weitergegeben. Die Städte
und Gemeinden im Märkischen Kreis werden so um ca. 2,2 Millionen Euro entlastet.