Pflegeberatung und Pflegeplanung - Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Veröffentlicht am 25.09.2015 in Kreistagsfraktion

Pflegeberatung und Pflegeplanung - Antrag der SPD-Kreistagsfraktion und der CDU-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales.

Die Verwaltung hat die von den beiden Fraktion angesprochenen Fragestellungen wie folgt beantwortet:

"In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 29.04.2015 (Drucksache

78/9/0165 sowie in dem ergänzenden Vortrag in der Sitzung) wurde bereits auf die

veränderten gesetzlichen Grundlagen sowie auf die Pflege und- Versorgungssituation im

Märkischen Kreis eingegangen. Die in dem gemeinsamen Antrag von CDU- und SPDKreistagsfraktion

(Drucksache 78/9/0222) angeführten Fragen werden nachfolgend im

Zusammenhang beantwortet:

Die gesetzliche Aufgabe der Pflegeplanung wurde durch die neue Gesetzgebung ausgeweitet

und die Steuerungsverantwortung der Kommunen deutlich gestärkt.

Die Herausforderung für die Region ist klar: In Zusammenarbeit zwischen den Landkreisen

und den kreisangehörigen Städte und Gemeinden gilt es nun mit den Akteuren eine Angebotsund

Versorgungsstruktur zu schaffen bzw. zu stärken, um der weiter wachsenden Zahl der

älteren und alten Menschen auch im Falle eines Pflege- oder Unterstützungsbedarfs eine

bedarfsgerechte Versorgung zu bieten. Neben den auch weiterhin notwendigen stationären

Angeboten ist dabei besonderes Augenmerk auf ortsnahe ambulante Angebote zu richten.

Hierbei sind Zuständigkeiten und fachliche Kompetenzen sowohl beim Märkischen Kreis als

auch bei den Städten und Gemeinden verortet. Diese gilt es zukünftig noch weiter zu vertiefen

und gemeinsam zu tragfähigen Lösungen weiter zu entwickeln. Aufgrund der regional

(örtlich) unterschiedlichen Voraussetzungen wird es nicht möglich sein, ein einheitliches und

kreisweites Konzept aufzustellen. Vielmehr gilt es passgenaue Modelle für die einzelnen

Städte oder ggfs. auch interkommunal für zwei oder drei Kommunen zu entwickeln und

umzusetzen.

Es wird in nächster Zeit in Gesprächen zwischen dem Kreis und den einzelnen Städten und

Gemeinden die jeweilige Rollenverteilung zu klären sein.

Der Fachdienst Pflege des Märkischen Kreises ist derzeit dabei, den zukünftigen Bedarf an

stationären Pflegeangeboten möglichst kleinräumig zu ermitteln. Ebenso gilt es die Situation

in der Tages- und Kurzzeitpflege zu beobachten und die Inanspruchnahme zu analysieren.

Auch alternative Versorgungsformen wie z.B. ambulante Wohngemeinschaften und

Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz sind zu berücksichtigen. Aus diesen

Faktoren wird eine Pflegebedarfsplanung erstellt und ständig aktualisiert und fortgeschrieben.

Weiterhin kann der Märkische Kreis eine Rolle bei der Weiterentwicklung von ambulanten

Strukturen übernehmen. Hierbei handelt es sich um lokale Prozesse, die in Abhängigkeit der

jeweils bestehenden Rahmenbedingungen vor Ort entwickelt werden müssen. Hier kommt der

Stadt / der Gemeinde eine zentrale Rolle zu. Wichtig ist es, einzelne Angebote und

Versorgungsformen zu koordinieren und zu vernetzen. Hierbei handelt es sich um Angebote

und Unterstützungsleistungen, die im Idealfall schon deutlich vor der eigentlichen

Pflegebedürftigkeit ansetzen. Es werden Themenfelder wie gesundheitliche Versorgung,

Betreuungsleistungen, Unterstützung im täglichen Leben (haushaltsnahe Dienstleistungen,

Einkaufen, Begleitungen etc.), Mobilität bis hin zu Freizeit- und Kulturangeboten

angesprochen. Auch das vorhandene seniorengerechte Wohnangebot sowie eine barrierefreie

Gestaltung des Wohnumfeldes sind wesentliche Faktoren. Die Schaffung dieser

Rahmenbedingungen liegt in der lokalen Zuständigkeit der Städte und Gemeinden. Ziel sollte

eine transparente Übersicht von Leistungen und Angeboten vor Ort sein. Für die Akzeptanz

bei den Menschen sowie die Aktualität der Angebotsübersichten ist eine Koordination vor Ort

unverzichtbar.

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Der Märkische Kreis könnte die Prozesse vor Ort zum Beispiel als Moderator und

Multiplikator aktiv begleiten und unterstützen. Viele Aktivitäten werden in den Städten und

Gemeinden gleich oder zumindest ähnlich ablaufen können. Hier ließen sich ggf. durch eine

zentrale Moderation Synergien erzielen. Genauso könnten positive Erkenntnisse aus einer

Region in andere Teile des Kreisgebietes transferiert werden, ohne dass der gesamte Prozess

dort erneut durchlaufen werden müsste. Zudem könnten die bestehenden Angebote durch

geeignete Beratungsangebote auch dem betroffenen Personenkreis zugänglich gemacht

werden. So könnte z.B. die Pflegeberatung des Märkischen Kreises zusammen mit der

Seniorenberatung / Seniorenvertretung in den Städten gemeinsam auf Angebote aufmerksam

machen und sie im Bedarfsfall konkret vermitteln.

Der Fachbereich Gesundheit und Soziales wird das Gespräch mit den Städten und Gemeinden

suchen, um die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit bzw. die jeweilige Rollenverteilung zu

klären. Hierbei ist zu berücksichtigen, welche Angebote und Strukturen bereits vorhanden

und welche Akteure bereits vor Ort tätig sind.

Nach Abschluss der Gespräche ist eine Planung der weiteren Vorgehensweise einschließlich

der ggf. zusätzlich vom Märkischen Kreis einzusetzenden Ressourcen zu erstellen und

abzustimmen."

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