Verhütungsmittelfond - Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Veröffentlicht am 25.09.2015 in Kreistagsfraktion

Verhütungsmittelfond - Antrag der SPD-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 8. September 2015

Die Fragen zum Verhütungsmittelfond wurden von der Verwaltung wie folgt beantwortet:

"zu 1:

Liegt der Verwaltung ein erneuter Antrag der Schwangerschaftsberatungsstellen (oder

von anderer Seite) auf Unterstützung bzw. erneuter Einrichtung eines

Verhütungsmittelfonds vor?

Bis zum heutigen Tage liegt kein Antrag vor. Es gibt auch keine Anfragen zu dieser Thematik

von den Schwangerschaftsberatungsstellen.

zu 2:

Die Verwaltung wird beauftragt zu ermitteln, wie die Mittelvergabe erfolgt ist, wieviel

Personen Unterstützung beantragt haben und wie viele Personen tatsächlich durch den

Verhütungsmittelfond unterstützt werden konnten.

Für den Verhütungsmittelfond wurden von der Kfw-Bank einmalig 5.000 € zur Verfügung

gestellt. Beantragt und verwaltet wurde dieser Fond durch donum vitae Märkisches

Sauerland. In der Zeit von Januar 2011 bis November 2013 wurden diese Mittel aufgebraucht.

Eine vorherige zwingende Beratung fand in den Beratungsstellen des Deutschen Roten

Kreuzes in Iserlohn, von pro familia Iserlohn, des Diakonischen Werkes Lüdenscheid-

Plettenberg, donum vitae Märkisches Sauerland sowie der Städte Hemer und Menden statt.

Die Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritas haben in dieser Angelegenheit auf die

übrigen Beratungsstellen verwiesen.

Insgesamt erhielten 27 Frauen aus dem Märkischen Kreis Mittel aus dem Fond.

Voraussetzung war der Bezug von Arbeitslosengeld II (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt

(SGB XII, Kap. 3), Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII, Kap. 4) oder eine

sonstige finanzielle Notlage. Diese Kriterien haben die Beratungsstellen untereinander

vereinbart. Es wurden Kosten für längerfristig angelegte Verhütungsmaßnahmen

übernommen. Es handelt sich dabei um die Pille (2 x), Spirale (10 x), Hormonspirale (6 x)

und Sterilisation bei ärztlicher Empfehlung (9 x).

Die Kosten wurden jeweils zu 80 Prozent übernommen. Der Nachweis erfolgte über

Rechnungen von Ärzten oder Apotheken. Es verblieb somit ein Eigenanteil von 20 Prozent

bei den betroffenen Frauen. Auch diese Verfahrensweise wurde zwischen den

Beratungsstellen abgestimmt.

Eine Aussage zu Ablehnungen grundsätzlicher Art oder wegen fehlender Finanzmittel konnte

von den Beratungsstellen nicht getroffen werden."

Was ist ein Kreistag?

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Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

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