Verhütungsmittelfond - Antrag der SPD-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 8. September 2015
Die Fragen zum Verhütungsmittelfond wurden von der Verwaltung wie folgt beantwortet:
"zu 1:
Liegt der Verwaltung ein erneuter Antrag der Schwangerschaftsberatungsstellen (oder
von anderer Seite) auf Unterstützung bzw. erneuter Einrichtung eines
Verhütungsmittelfonds vor?
Bis zum heutigen Tage liegt kein Antrag vor. Es gibt auch keine Anfragen zu dieser Thematik
von den Schwangerschaftsberatungsstellen.
zu 2:
Die Verwaltung wird beauftragt zu ermitteln, wie die Mittelvergabe erfolgt ist, wieviel
Personen Unterstützung beantragt haben und wie viele Personen tatsächlich durch den
Verhütungsmittelfond unterstützt werden konnten.
Für den Verhütungsmittelfond wurden von der Kfw-Bank einmalig 5.000 € zur Verfügung
gestellt. Beantragt und verwaltet wurde dieser Fond durch donum vitae Märkisches
Sauerland. In der Zeit von Januar 2011 bis November 2013 wurden diese Mittel aufgebraucht.
Eine vorherige zwingende Beratung fand in den Beratungsstellen des Deutschen Roten
Kreuzes in Iserlohn, von pro familia Iserlohn, des Diakonischen Werkes Lüdenscheid-
Plettenberg, donum vitae Märkisches Sauerland sowie der Städte Hemer und Menden statt.
Die Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritas haben in dieser Angelegenheit auf die
übrigen Beratungsstellen verwiesen.
Insgesamt erhielten 27 Frauen aus dem Märkischen Kreis Mittel aus dem Fond.
Voraussetzung war der Bezug von Arbeitslosengeld II (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt
(SGB XII, Kap. 3), Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII, Kap. 4) oder eine
sonstige finanzielle Notlage. Diese Kriterien haben die Beratungsstellen untereinander
vereinbart. Es wurden Kosten für längerfristig angelegte Verhütungsmaßnahmen
übernommen. Es handelt sich dabei um die Pille (2 x), Spirale (10 x), Hormonspirale (6 x)
und Sterilisation bei ärztlicher Empfehlung (9 x).
Die Kosten wurden jeweils zu 80 Prozent übernommen. Der Nachweis erfolgte über
Rechnungen von Ärzten oder Apotheken. Es verblieb somit ein Eigenanteil von 20 Prozent
bei den betroffenen Frauen. Auch diese Verfahrensweise wurde zwischen den
Beratungsstellen abgestimmt.
Eine Aussage zu Ablehnungen grundsätzlicher Art oder wegen fehlender Finanzmittel konnte
von den Beratungsstellen nicht getroffen werden."