Flüchtlinge - Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 8. September 2015

Veröffentlicht am 25.09.2015 in Kreistagsfraktion

Folgende Fragen der SPD-Kreistagsfraktion wurden in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 8. September 2015 wie folgt von der Verwaltung beantwortet:

"Die Fragen der SPD-Kreistagsfraktion zum Tagesordnungspunkt „Flüchtlinge“ werden wie folgt beantwortet:

zu 1: Welche Auswirkungen hat die aktuelle Flüchtlingssituation auf die den Fachausschuss betreffenden Bereiche?

Betroffen sind ausschließlich Aufgaben des Märkischen Kreises als untere Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt).

zu 2: Welche Aufgaben hat in diesem Zusammenhang insbesondere das

Kreisgesundheitsamt?

Die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen wurde vom Land NRW bereits im Oktober 2014 geregelt. Insbesondere die Erstuntersuchungen sind darin angesprochen. Dazu zählen:

- eine orientierende Anamnese und Kontrolle von Impfausweisen

- eine körperliche Inaugenscheinnahme einschließlich Untersuchung auf Krätze und Kopfläuse

- eine Untersuchung auf Tuberkulose; bei Personen über 15 Jahren mit einer

Röntgenuntersuchung

- Impfungen - je nach Lebensalter - von Tetanus, Diphterie, Keuchhusten, Polio, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken

- ggf. serologische Untersuchungen

- ggf. Stuhluntersuchung en

Diese Aufgaben sollen durch niedergelassene Ärzte oder Krankenhäuser durchgeführt werden. Die Gesundheitsämter können beratend tätig werden. Der Märkische Kreis hat für die Ordnungsämter seiner Städte und Gemeinden dazu eine Handreichung erarbeitet. In der Praxis laufen die Untersuchungen, Impfungen und das Röntgen bisher überwiegend ohne größere Probleme. Eine entsprechende Vergütung wird durch das Land NRW sichergestellt.

Die Gesundheitsämter sind in Flüchtlingseinrichtungen im Rahmen des Infektionsschutzes gefordert. Dazu zählt, die Ausbreitung von Erkrankungen wie z.B. Masern oder Windpocken zu verhindern. Letztlich zählen dazu auch Riegelungsimpfungen. So mussten im September 2014 ca. 600 Personen innerhalb von zwei Tagen in der zentralen Unterbringungseinrichtung Hemer gegen Masern geimpft werden, um eine Verbreitung dieser Krankheit zu verhindern.

Die erforderliche Organisation war dazu innerhalb weniger Stunden zu erschaffen. Dabei waren 21 Personen des Märkischen Kreises im Einsatz. Neben Ärztinnen waren dies auch Hygienekontrolleure und Assistenzkräfte.

Eine weitere Aufgabe ist die Hygieneüberwachung in Gemeinschaftseinrichtungen. Hier ist zu überprüfen, ob vorgegebene Standards eingehalten werden. Dies geschieht in der Regel anlassbezogen.

Daneben werden im Kinder – und Jugendärztlichen Dienst derzeit Schuleingangsuntersuchungen für Asylantenkinder (Seiteneinsteigeruntersuchungen) und vermehrt Pflegegutachten für Asylantenkinder erstellt. Es ist damit zu rechnen, dass die Fallzahlen weiter steigen.

Der Amtsärztliche Dienst erstellt – überwiegend im Nachgang medizinischer Behandlungen von Flüchtlingen – Gutachten für die Kostenträger.

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zu 3: Gibt es eine Abstimmung / Unterstützung mit den Städten und Gemeinden bei der gesundheitlichen Versorgung einschl. Erstversorgung?

Mit Schreiben vom 07.08.2015 hat das Gesundheitsministerium NRW (MGEPA) die Städte und Gemeinden berechtigt, sich direkt mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern für die notwendige ärztliche Unterstützung in Verbindung zu setzen. Städte und Gemeinden können diese Aufgaben daher eigenständig wahrnehmen. Eine koordinierende Funktion des Märkischen Kreises als untere Gesundheitsbehörde ist an dieser Stelle nicht notwendig. Das Gesundheitsamt wird vielmehr beratend tätig. So wird z.B. ein Vortrag in einer Notunterkunft zur Kariesprophylaxe bei Kindern gehalten.

Es besteht somit eine eindeutige Aufgabenregelung. Eine weitergehende Aufgabenerledigung wäre zudem personell nicht leistbar."

 

 

Was ist ein Kreistag?

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Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

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Wie arbeitet eine Fraktion?

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