Gesundheitsversorgung im Märkischen Kreis

Veröffentlicht am 25.09.2015 in Kreistagsfraktion

Antwort der Verwaltung auf die im gemeinsamen Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 8. September 2015:

"Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 erfolgte durch die Märkischen Kliniken:

zu 1:

Wie können die Märkischen Kliniken bei der ambulanten Versorgung - insbesondere in

den Städten mit Krankenhausstandort (Lüdenscheid, Iserlohn und Werdohl) –

unterstützend tätig werden?

Patientenversorgung teilt sich in Deutschland in den ambulanten und stationären Sektor. Die

ambulante Versorgung wird organisatorisch von der Kassenärztlichen Vereinigung

sichergestellt, die stationäre Versorgung, sowie ein Teil der ambulanten Notfallversorgung

von den Krankenhäusern. Nehmen Krankenhäuser außerhalb der Notfallversorgung an der

ambulanten Versorgung teil, bedarf es einer Zulassung durch die Kassenärztliche

Vereinigung. Diese kann jederzeit widerrufen werden, wenn für das dem Krankenhaus

zugestandene Versorgungssegment ein Kassenarzt mit entsprechender Qualifikation

Ansprüche anmeldet, die Versorgung übernehmen zu wollen. Bei Übernahme von ambulanter

Versorgung außerhalb der Notfallversorgung durch Krankenhäuser besteht also aktuell keine

wirtschaftliche Planungssicherheit.

Die Besetzung von Facharztstellen stellt sich für Krankenhäuser als ebenso problematisch dar,

wie die Nachfolgesuche von niedergelassen Ärzten. Aufgrund der personellen (Facharzt)-

Situation in Krankenhäusern ist ein zusätzliches Engagement im niedergelassenen Bereich

häufig nur mit Einschränkungen möglich. Krankenhäuser stehen ebenso wie die

Kassenärztliche Vereinigung vor der Herausforderung unbesetzter Facharztstellen in

bestimmten Disziplinen, wie beispielsweise der Neurologie oder Gynäkologie. Das Fehlen der

fachärztlichen Kapazitäten in diesen Bereichen führt dazu, dass eine ambulante Versorgung

durch Krankenhäuser nicht erfolgen kann, ohne dass die Behandlung von schwerkranken

stationären Patienten darunter leidet.

Um zukünftig das zentrale Problem, die Gewinnung von Fachärzten bzw. künftigen

Fachärzten für das Krankenhaus und die Arztpraxen zu lösen und damit unmittelbar die

Versorgungssituation positiv zu beeinflussen, ist aus Sicht der Märkischen Kliniken eine

gemeinsame Initiative mit dem Märkischen Kreis, den Städten, den niedergelassenen Ärzten

und der Kassenärztlichen Vereinigung notwendig. Diese Initiative wird nachhaltig von den

Märkischen Kliniken unterstützt.

zu 2:

In welchen Fachrichtungen könnte die Beteiligung der Märkischen Kliniken an einem

Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) sich wirtschaftlich darstellen?

Jegliches Engagement in einem MVZ steht unter dem Vorbehalt der oben beschriebenen

schwierigen Facharztbesetzung. Tendenziell lassen sich Fachrichtungen mit hohem

Technikaufwand, wie Radiologie oder eine Strahlentherapie, aufgrund des bereits

vorhandenen Geräteparks und der durch zusätzliche ambulante (MVZ)-Patienten erhöhten

Auslastung der Geräte, wirtschaftlich betreiben.

zu 3:

In welcher Form kann der Märkische Kreis seine Städte und Gemeinden bei der

Ärztegewinnung unterstützen? Kann die Verwaltung hier eine koordinierende oder

moderierende Funktion übernehmen? Welche Kosten würden dafür entstehen?

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Bereits seit einigen Jahren ist der Märkische Kreis auf vielen Ebenen bei der Thematik der

Ärztegewinnung aktiv. Zuletzt wurde über eine Abfrage bei den Städten und Gemeinden die

Veränderung einiger Planungsbezirke bei der Hausarztversorgung und der fachärztlichen

Versorgung über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe initiiert.

Für die Städte und Gemeinden könnte der Märkische Kreis bei Bedarf eine beratende Rolle

übernehmen. Eine weitergehende, aktive Unterstützung durch eine koordinierende oder

moderierende Funktion vor Ort ist mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar. Für diese

Aufgabe müssten entsprechende Stunden bzw. Stellenanteile - ggf. zeitlich befristet -

zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Möglicherweise ließe sich diese Aufgabe auch mit

der Pflegeplanung kombinieren. Eine genaue Ermittlung der zusätzlichen Personalkosten

wäre vom konkreten Bedarf bei den Städten und Gemeinden abhängig.

Zielführend könnten hier Initiativen in örtlicher Verantwortung sein, die sich z.B. in Form

runder Tische in den einzelnen Kommunen zusammenfinden. Dabei sollte nicht nur die

Ärztegewinnung im Blickpunkt stehen sondern die gesamte gesundheitliche und pflegerische

Versorgung. Daran könnten sich alle mit diesem Thema befassten Einrichtungen befassen.

An dieser Stelle sei auf das Forschungs- und Entwicklungsprojekt StrateG!N verwiesen. Im

Rahmen dieser Arbeiten wurden die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die

medizinische und pflegerische Versorgung für die Städte und Gemeinden in Südwestfalen

untersucht. In einer Befragung der 59 südwestfälischen Städte und Gemeinden - mit Bericht

von Juni 2015 - wird verstärkt ein kommunales Engagement bei der Bewältigung von

Engpässen und Lücken gefordert. Landkreise, Städte und Gemeinden spielen demnach eine

immer wichtigere Rolle bei der Erarbeitung und Umsetzung von Strategien für eine

nachhaltige Sicherstellung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Dabei sollen

zahlreiche weitere Akteure vor Ort einbezogen werde, insbesondere ehrenamtliche und

kirchliche Akteure sowie stationäre Pflegeeinrichtungen. Der Bericht ist als Anlage beigefügt.

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