Zukunft des ÖPNV im Märkischen Kreis

Veröffentlicht am 14.03.2019 in Kreistagsfraktion

Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der SPD-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr am 14.03.2019

 

Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.02.2019 zur „Zukunft des
ÖPNV im Märkischen Kreis wie folgt Stellung:


Welchen Stellwert hat der ÖPNV für die Menschen im Märkischen Kreis? Welchen Bedürfnissen
soll er – in Zukunft – entsprechen?

Der öffentliche Personennahverkehr ist für die Menschen im Märkischen Kreis sehr wichtig.
Er soll auch in Zukunft in einer guten, aber auch bezahlbaren Qualität unter Berücksichtigung
der gesetzlichen Vorgaben erbracht werden.


Steht die Entwicklung / das Angebot von On-Demand-Verkehren im Konflikt mit der derzeitigen
Gesellschaftsform der MVG einschl. der Direktvergabe (interner Betreiber)?

Diese neuen alternativen Bedienungsformen im öffentlichen Personenverkehr sind derzeit
noch nicht abschließend rechtlich und verkehrswirtschaftlich definiert. Derzeit erarbeitet das
BMVI ein Positionspapier für die Novellierung des PBefG zu den „on-Demand-Verkehren“.
Nach dem Personenbeförderungsgesetz (§ 2 Abs. 7 PBefG) besteht die Möglichkeit, im Rahmen
der sogenannten „Experimentierklausel zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten“
eine Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg für die Dauer von maximal 4 Jahren
zu beantragen. Ein Konflikt mit der derzeitigen Gesellschaftsform der MVG einschl. der
Direktvergabe wird im Zusammenhang mit der praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten
und bei Erteilung einer entsprechenden Genehmigung grundsätzlich nicht gesehen. Bei einem
konkreten Angebot von On-Demand-Verkehren müsste dessen Vereinbarkeit mit dem
öffentlichen Dienstleistungsauftrag vor Antragstellung juristisch geprüft werden.


Ist dafür möglicherweise eine Änderung der gesellschaftsrechtlichen Konstellation, beispielsweise durch die Gründung einer Tochtergesellschaft erforderlich?

Eine Änderung der gesellschaftsrechtlichen Konstellation ist bei Nutzung der „Experimentierklausel“
nicht erforderlich.


Wie können solche zusätzlichen Angebote finanziert werden? Ist dies beispielsweise durch
eine Vereinbarung mit ortsansässigen Firmen / Unternehmen möglich? Sind darüber hinaus
weitere alternative Finanzierungsmodelle denkbar und wenn ja, welche?

Neben der Nutzerfinanzierung wäre auch eine Beantragung für die Bezuschussung zu den
laufenden Betriebskosten sowie für Investitionszuschüsse für die Fahrzeuge möglich. Die
Beteiligung von ortsansässigen Firmen an der Finanzierung wäre im Rahmen eines zeitlich
befristeten Projekts mit einem Bezug zu den Unternehmen grundsätzlich möglich.


Projekte im Mobilitätsmanagement
Für das Jahr 2019 sind insgesamt 3 Projekte im Mobilitätsmanagement geplant.
1.) Aktionstag „Mobil und aktiv mit 65+“ am 17.09.2019
MVG stellt dem Märkischen Kreis einen Bus sowie zwei Mitarbeiter zur Verfügung, um
bewegungseingeschränkten Menschen Tipps zur sicheren Teilnahme am ÖPNV zu geben
2.) Bus-Schule am 21.05.2019 und 23.05.2019 in Werdohl
2018 wurde an zwei Grundschulen in Menden das Bus-Schule Projekt begonnen. Ziel ist es,
den Kindern die Angst vorm Bus fahren zu nehmen und die Attraktivität des Busfahrens für
die Schüler zu steigern. In zwei Bussen erklären die Fahrer den Schulkindern der ersten bis
vierten Klasse unter anderem das sichere Verhalten im und am Bus. Ferner soll mit diesem
Projekt sogenannten „Elterntaxis“ im Individualverkehr begegnet werden.
3.) Sonderverkehre zu den Verkehrssicherheitsveranstaltungen am 12.11.2019
Um die Teilnahme von Schülern an einem pädagogischen Theaterstück zur Verkehrserziehung
am 12.11.2019 zu ermöglichen, ist es geplant, Sonderfahrten der MVG durchzuführen.

Was ist ein Kreistag?

Antwort

Fraktion / Partei – Was ist der Unterschied?

Antwort

Wie arbeitet eine Fraktion?

Antwort

Hier waren schon ...

Besucher:422075
Heute:274
Online:2