Bevölkerungsentwicklung und Wohnraumförderung für den Märkischen Kreis

Veröffentlicht am 28.02.2019 in Kreistagsfraktion

Anfrage für die Sitzung des Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr am 14.03.2019:

 

Bei der Erarbeitung der Grundlagen für den Gebietsentwicklungsplan werden im Regionalrat erste Entwicklungsthesen diskutiert. Zugrunde gelegt wird für den Märkischen Kreis eine negative Bevölkerungsprognose von 30.000 Einwohner*innen weniger laut IT-NRW bis 2030, ausgehend von der Bevölkerungszahl von 413.363 am 31.12.2017.

 

Die dort vorliegenden Zahlen weichen nach unseren Informationen zumindest teilweise von den Zahlen der einzelnen Städte und Gemeinden im Märkischen Kreis ab. Viele Städte und Gemeinden haben eigene Bevölkerungszahlen, die teilweise beträchtlich von den offiziellen Zahlen von IT NRW abweichen.

 

Bei der Frage der Wohnraumentwicklung wird für den Märkischen Kreis insgesamt festgestellt: „….während im Märkischen Kreis kein quantitativer Neubaubedarf besteht. Es darf kein Leerstand für morgen gebaut werden“.

 

In Bezug auf das Wohnungsbauförderungsprogramm 2018-2022 NRW wurden der Bedarf bei der Mietwohnraumförderung in 14 Städten und Gemeinden in die unterste Kategorie niedrig und bei der Förderung für selbst genutztes Wohneigentum in 11 kreisangehörigen Städte und Gemeinden ebenfalls als niedrig eingestuft. Nur Balve, Hemer, Iserlohn und Menden haben einen unterdurchschnittlichen Bedarf.

 

Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen in der Ausschusssitzung:

  1.  Mit welchen Handlungsschwerpunkten kann der Märkische Kreis - gemeinsam mit den Städten und Gemeinden - einem weiteren Bevölkerungsrückgang entgegen wirken?
  2. Worin liegen die Ursachen für die Differenzen zwischen den Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden und den Zahlen von IT-NRW? Kann die Gesamtdifferenz für den gesamten Märkischen Kreis abgeschätzt werden?
  3. In welchen Städten und Gemeinden gibt es Handlungskonzepte für Wohnen und in welcher Größenordnung wird darin Neubau geplant? Hat die Einstufung der Städte und Gemeinden in die niedrige Mietniveaus Auswirkungen auf die Investitionstätigkeiten der Wohnungsbaugesellschaften?
  4. Aus welchen Städten und Gemeinden und in welcher Höhe wurden in letzten zwei Jahren Fördermittel für Mietwohnraum abgerufen?
  5. Aus welchen Städten und Gemeinden und in welcher Höhe wurden in letzten zwei Jahren Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum abgerufen?
  6. Welche Auswirkungen werden die niedrigen Bedarfseinstufungen auf die künftige Bereitstellung von Fördermitteln auf Landesebene bis 2022 haben?
  7. Wie entwickelt sich der Bestand der sozialgebunden Wohnungen in den nächsten Jahren in den einzelnen Städten und Gemeinden?

 

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